Schöner verlegen

Übermedien: „Schöner Verlegen – mit dem Geld anderer Leute“.

Die Preise von Kopierern, USB-Sticks, Smartphones usw. enthalten eine Vergütung für das Recht, private Kopien von urheberrechtlichen geschützten Werken anzufertigen. Dieses Geld steht nach deutschem und europäischem Recht den Urhebern zu: als Ausgleich dafür, dass sie es hinnehmen müssen, dass ihre Werke für den privaten Gebrauch vervielfältigt werden.

Die Verwertungsgesellschaft VG Wort, die dieses Geld ausschüttet und von Verlegern und Urhebern gemeinsam gegründet wurde, beteiligt aber seit ehedem auch die Verleger mit pauschalen Anteilen zwischen 30 und 50 Prozent an diesen Tantiemen.

Und damit ist es jetzt vorbei. Beim Frühstück gelesen und gleich gute Laune gekriegt. Vgl. das Urteil des Bundesgerichtshofes: „Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort“ und die Stellungnahme des Klägers.

Und jetzt? SPD und CDU wollen das Gesetz ändern, weil ihnen die Rechtsprechung nicht passt. Kennen wir ja schon.

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Kommentare

One Kommentar zu “Schöner verlegen”

  1. Susi am April 28th, 2016 10:53 pm

    Was viel schlimmer ist: Der Sozi-Vorschlage dieser Dame, die fünf Jahre Sozialhilfesperre einführen will. Als Obendrauf zu Hartz IV.

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