Neues Altes zum Demonstrationsrecht

Das Bundesverfassungsgericht „hat die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für den Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen bekräftigt.“

Deutsche Gerichte verbieten gern Demonstrationen der kackbraunen Kameraden der NPD, weil das alle gut finden, insbesondere die Lichterkettenträger und die freiwilligselbstkontrollierten Medien. Es ist aber nicht gut. Das Bundesverfassungsgericht sieht das ähnlich.

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