Totalüberwachungs-Lobbyist Uhl ist merkbefreit

Laut FAZ belegen die Vorfälle in Toulouse den „Bedarf an Vorratsdaten“.

Uhl, der das behauptet hat, lügt und dummschwätzt. Aber das ist man von einem Lobbyisten der Wollt-Ihr-die-totale-Überwachung ja gewohnt.

Patrick Breyer schreibt: „Entgegen anders lautender Falschmeldungen haben die französischen Ermittler den Serienmörder von Toulouse ohne Vorratsdatenspeicherung identifiziert.“

Das Max-Planck-Institut stellte bereits vor Monaten fest: „Die Entwicklung von Aufklärungsraten und Fällen bei Morddelikten zeigt eine beständige Abnahme der Fallzahlen ab Anfang der 1990er Jahre und eine entsprechende Zunahme der Aufklärungsquote. Auch hier ergibt sich kein Hinweis darauf, dass sich die Vorratsdatenspeicherungin sichtbarer Weise ausgewirkt haben könnte.“

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Kommentare

3 Kommentare zu “Totalüberwachungs-Lobbyist Uhl ist merkbefreit”

  1. Brösel am März 25th, 2012 9:08 pm

    Der Typ in Toulouse hatte wohl kein Internetanschluss, sondern die Mutter. Aber so etwas stört dem Uhl ja gar nicht. Bayern hat aber Tradition im Hetzen. Hieß da nicht mal einer J. Streicher?

    In meinem Bekanntenkreis höre ich immer wieder das sie nichts zu verbergen hätten sind aber bei der Schwarzarbeit. Und Wulf glaubt das noch immer und ist beleidigt.

    In dem Jahr der VDS in Deutschland war die Aufklärungsrate geringfügig kleiner. Wenn sie jetzt kommen würde bekämen wir das gleiche Ergebnis. Da kann ich nur sagen das sich der Uhl sehr weit aus dem Fenster lehnt. Den unsere drei Mörder wurden in den 10 Jahren auch nicht ermittelt obwohl wir ein Jahr VDS hatten.

  2. Ano Nym am März 25th, 2012 10:29 pm

    Zitat aus http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/562/1/lang,de/ :

    „Richtig ist, dass auch eine Datenspur zu Merah führte: Unter den 576 Personen, über deren Internetanschluss eine Kleinanzeige des ersten Opfers gelesen und/oder mit dem Inserenten Kontakt aufgenommen worden war, befand sich die Mutter von Merah. Sie wurde mithilfe vorratsgespeicherter IP-Adressen identifiziert. Dies erfolgte jedoch bereits am letzten Samstag und führte nicht zu einem Eingreifen der Polizei.“

    Da wurde nicht sauber durchermittelt. Uhl in der von dir genannten Quelle:

    „Die Ermittlung des Todesschützen gelang mittels einer IP-Adresse eines Computers, die ins Umfeld des Täters führte.“

    Das ist völlig zutreffend, nicht falsch und erst recht nicht gelogen.

  3. Jörg Kantel am März 26th, 2012 10:52 am

    Das Max-Planck-Institut stellte bereits vor Monaten fest …

    Es gibt in Deutschland über 80 voneinander (mehr oder weniger) unabhängige Max-Planck-Institute. Obige Aussage ist daher genau so bedeutungsleer wie Die Universität stellte bereits vor Monaten fest … (In dem konkreten Fall war es das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, was ja auch Sinn macht — wäre die Aussage nämlich vom Max-Planck-Institut für Psycholinguistik (ja, das gibt es) gekommen, sollte man sie vielleicht nicht ganz so ernst nehmen. ;o)

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