Europäischer Gerichtshof: Kein Zwang zu globalen technischen Filtern

Eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes: Hosting-Providerm und „sozialen Netzwerken“ könne es nicht zugemutet werden, „sämtliche gespeicherten Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen mithilfe eines technischen Filtersystems zu durchsuchen. Eine solche Pflicht missachte das Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht der Künstler und der unternehmerischen Freiheit der Hostinganbieter.“

Mehr zum Hintergrund gibt es hier und hier.

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