Bei Ihnen wurde eine einstweilige Erschiessung angeordnet

Law blog: „Um eine Hausdurchsuchung zu rechtfertigen, ist manchem Gericht kein Argument zu blöd. (…) Die Durchsuchung beim Beschuldigten wurde auch angeordnet, um möglicherweise entlastende Beweise zu finden. (…) Wer schon mal eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen musste, die als solche ja schon eine private oder berufliche Existenz gefährden kann, wird den Zynismus in dieser Begründungskette noch am eigenen Leibe spüren.“

Das kann ich bestätigen.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem einen Riegel vorgeschoben, aber das wird die unteren Chargen der Justizbehörden nicht daran hindern, weiter nach dem Prinzip „legal, illegal, scheißegal“ zu verfahren und das Verfahren selbst die Strafe sein zu lassen.

Ceterum censeo: Die Berliner Staatsanwaltschaft weigert sich immer noch, mir die vom Landgericht im Oktober letzten Jahres zugesprochene Entschädigung zukommen zu lassen.

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Kommentare

2 Kommentare zu “Bei Ihnen wurde eine einstweilige Erschiessung angeordnet”

  1. Granado am August 4th, 2011 9:17 am

    Udo Vetter hatte übrigens vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass für solche Beschlüsse (nicht Urteile) der Richter mit Privatvermögen haftet.

  2. Serdar am August 6th, 2011 1:33 am

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