Keine Beugehaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

Ich weiß nicht, wieso deutsche Medien – wie z.B. Zeit online, die Netzeitung oder das ZDF – nicht in der Lage sind, die aktuelle Entscheidung des BGH zu verlinken. Ist das intellektuell zu anspruchsvoll? Traut man den Rezipienten das Lesen längerer Texte nicht zu? Gefährdet die Entscheidung das Publikum vielleicht sittlich? Ceterum censeo: Geht sterben, Holzmedien! Ich weine ihnen keine Träne nach, allein schon wegen der dummstolzen Belehrungsresistenz.

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Kommentare

One Kommentar zu “Keine Beugehaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder”

  1. gha am August 16th, 2008 3:28 am

    Blöde Frage: Was hätte eine Beugehaft denn gebracht bei Menschen, die seit über 20 Jahren im Gefängnis sitzen?

    Soweit ich weiß, hätte Klar zB einen Praktikumsplatz am Berliner BE bekommen unter Peymann; hätte „Olle“ Köhler ihn denn indirekt entlassen.

    Alles wird bis heute zwar verurteilt, aber eine inhaltliche Aufarbeitung findet nicht statt; so meine Erfahrung.

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