Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen, revisited

Hier, wie angekündigt, die Antworten des Bundesinnenministeriums auf meinen Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen. Demnächst mehr in Telepolis.

Guten Tag,
danke für Ihre Anfrage. Zur Beantwortung darf ich nochmals auf unseren im Internet veröffentlichten Fragen- und Antworten-Katalog verweisen, der den aktuellen Stand der Überlegungen unseres Hauses widergibt. Wie Sie wissen handelt es sich bei der geplanten sog. Onlinedurchsuchung, wie auch bei der geplanten Novelle des BKA-Gesetzes insgesamt, um einen laufenden Gesetzgebungsprozess auf Fachebene, der noch nicht abgeschlossen ist. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir auf weitere Detailfragen derzeit nicht eingehen können.
Freundliche Grüße
Markus Beyer
Bundesministerium des Innern
Pressereferat

„Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie werden verstehen, dass ich sie als sehr unbefriedigend ansehe, zumal die „Fragen und Antworten“
suggerieren, eine „Online-Durchsuchung“ im Sinne eines Remote-Access-Zugriffes auf private Rechner sei technisch möglich. Ich
halte das, mit Verlaub, für eine Art Verschwörungstheorie.
Ich gehe also vermutlich Recht in der Annahme, dass das BMI vermutet, das BKA-Gesetz werde vom Bundesverfassungsgericht akzeptiert werden,
obwohl der Sachverhalt als Grundlage des Verbots sich nicht geändert hat.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Schröder“

Sehr geehrter Herr Schröder,
Sie werden verstehen, dass ich meiner vorherigen Mail nichts hinzuzufügen habe. Dies ist jedoch keinesfalls als stillschweigende Zustimmung Ihrer Annahmen zu verstehen. Insbesondere darf ich darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht allein über eine Regelung des Landes NRW (!) entscheidet. Die geplante Novelle des BKA-G ist nicht Gegenstand der Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht.
Freundliche Grüße
Markus Beyer
Bundesministerium des Innern
Pressereferat

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Kommentare

One Kommentar zu “Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen, revisited”

  1. MH am Januar 27th, 2008 7:33 pm

    War ja klar … lächerlicher gehts nicht mehr :D

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