Unanständiges Verhalten ist nicht strafbar

OLG Koblenz, Beschl. v. 29.11.2012 – 1 Ss 213/11: „Unangemessenes, unanständiges oder verantwortungsloses Verhalten ist nicht per se strafbar, sondern nur dann, wenn es unter einen zur Tatzeit geltenden Straftatbestand zu subsumieren ist.“

Heymanns Strafrecht Online Blog schreibt: „Religionslehrer, 14-jährige Schülerin, Sex im Putzraum der Schule. Das ist der Stoff, aus dem man Meldungen macht.“

Das lesen wir in der Hetzpresse aka BILD-Zeitung: „Es ist ein unglaubliches Urteil, das Eltern in Deutschland schockiert: Hauptschullehrer Frank C. (32) hatte Sex mit einer erst 14 Jahre alten Schülerin – und muss keine rechtlichen Konsequenzen fürchten. Freispruch!“

Laut Rhein-Zeitung handelte es sich angeblich um einen „Missbrauchs-Prozess“. Nein, Rhein-Zeitung, es ist nicht Aufgabe der Presse, jemanden vorzuverurteilen oder das gesunde Volksempfinden zu verkörpern. Ich an Stelle des Lehrers würde euch verklagen.

Yvonne Globert, Sprecherin des Bildungsministeriums, gegenüber unserer Zeitung: ‚Die OLG-Entscheidung wird der schulischen Realität nicht hinreichend gerecht.'“

Da hat ein Richter trotzdem einen kühlen Kopf bewahrt. Respekt.

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Kommentare

2 Kommentare zu “Unanständiges Verhalten ist nicht strafbar”

  1. altautonomer am Januar 20th, 2012 1:28 pm

    Lehrer, ob Klassenlehrer oder nur mit kurzfristiger beaufsichtigung beauftragte Lehrer haben gegnüber einer 14-jhrigen Schülerin kraft ihrer Funktion eine gewisse Autorität und Vorbildfunktion. Wenn der 50 Jahe älter Franz Müntefering seine 29 Jahre alte Mitarbeiterin angräbt, ist dies im Gegensatz zu dem oben geschilderten Fall kein Herrschaftsverhältnis. Ich bin überzeugt, dass eine 14-jährige mit einem erwachsenen Lehrer im Alter von 32 Jahren bei „einvernehmlichem Sex“ nicht auf Augenhöhe kommuniziert.

    Dieser Fall erinnert mich auch an den Fall von Boetticher (40) mit einer 16-Jährigen. Dieser Mann ist Mitglied einer Partei, bei der die Dokumentation im Internet dessen, was er tat, als Kinderpornografie durch Sperren zensiert werden sollte.

    Die juristische Bewertung hast Du auf den Punkt gebracht. Die moralische ist nicht unerheblich.

  2. steven am Januar 21st, 2012 9:04 am

    @ altautonomer

    „Wenn der 50 Jahe älter Franz Müntefering seine 29 Jahre alte Mitarbeiterin angräbt, ist dies im Gegensatz zu dem oben geschilderten Fall kein Herrschaftsverhältnis. “

    Warum: Chef Angestellte, Lehrer Schülerin
    Abgesehen vom Alter, wo ist der Unterschied?

    „Ich bin überzeugt, dass eine 14-jährige mit einem erwachsenen Lehrer im Alter von 32 Jahren bei “einvernehmlichem Sex” nicht auf Augenhöhe kommuniziert.“

    Was überzeugt Dich? Dein eigener Entwicklungsstand mit 14? Der Deiner Kinder?
    Ich kenne 14 Jährige, Die können mit mir sehr wohl auf Augenhöhe kommunizieren. Nicht in jedem Bereich, aber in einigen. Vor allem Wissen sie was sie wollen und was nicht… ich zumindest wusste mit 14 wen ich ficken wollte und wen nicht.

    By the Way: Ich habe mit 14 meine Lehrer zur Weißglut getrieben gerade weil ich mit Ihnen auf Augenhöhe kommuniziert habe… funktioniert bis heute mit den Bullen ;)

    „Die moralische ist nicht unerheblich.“
    … puh … mit „der“ Moral ist es immer … ähhh.. ein wenig schwierig…

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