Leitlinie für die Staatswaltschaft
Rechtsanwalt R. Hoenig: “Der Generalstaatsanwalt in Berlin hat für die Berliner Ermittler eine Bedienungsanleitung herausgegeben, die auch für Strafverteidiger von Interesse großem Interesse sein muß:
Leitlinie zur Sachbehandlung von Ermittlungs- und Strafverfahren nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zu Rechtsgrundlagen der Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten.”
“Für künftige Fälle, in denen die Datenerhebung nach § 100g StPO weiterhin zulässig ist, wird die Beantragung von Beschlüssen beschleunigt vorzunehmen sein, da nach derzeitigem Erkenntnisstand die früheren Speicherzyklen (zwischen 7 und 90 Tagen je nach Provider und Datentypus) wieder aufleben.”
Kommentare
Schreibe einen Kommentar















