Good news: Kinderporno-Bekämpfer tritt zurück

Vogt

Heise berichtet: „Oberstaatsanwalt Peter Vogt aus Halle gilt als Vorreiter im strafrechtlichen Kampf gegen Kinderpornographie im Internet. Am gestrigen Mittwoch nun hat der prominente Ermittler das Handtuch geworfen. Er bat den Generalstaatsanwalt um seine Entbindung von der Funktion als Leiter der Zentralstelle im Kampf gegen Kinderpornografie in Sachsen-Anhalt zum 1. Januar 2010. (…) Der streitbare Staatsanwalt gilt als international anerkannter Experte auf dem Gebiet Kinderpornographie. Er leitete beispielsweise die Operation ‚Marcy‘, bei der im September 2003 angeblich rund 26.500 tatverdächtige Internet-Nutzer in 166 Ländern aufgespürt worden waren.“

Er gilt also als „Experte“. Wer ist Peter Vogt? Ich habe in meinem Artikel „Operation Heiße Luft“ für Telepolis geschrieben: „Auch die reißerischen Überschriften haben sich allesamt als falsch erwiesen. Vom „größtem Skandal“ kann man ohnehin schon deshalb nicht sprechen, weil bei der Operation Marcy im Jahr 2003 sogar von 23.000 Verdächtigen die Rede war. Auch hier spielen einige Medien bei der Berichterstattung eine fragwürdige Rolle, da – laut der Zeitschrift Gigi – einige der sichergestellten und im Fernsehen gezeigten „Tatmittel“ in Bibliotheken öffentlich zugängliche und legale Bücher waren.“ Heise schreibt: „Der überzeugte Verfechter von Internet-Sperren machte darüber hinaus mit zweifelhaften Ermittlungsmethoden auf sich aufmerksam“. Er machte also mit rechtswidrigen und zweifelhaften Ermittlungsmethoden auf sich aufmerksam und wird deshalb in den Medien als Experte bezeichnet.

„So habe er Strafverfahren einstellen müssen, weil die Beweismittel wegen Personalmangels bei der Polizei nicht fristgerecht ausgewertet werden konnten.“ Ja, weil die Beweismittel vermutlich gar keine waren, sondern man erst einmal sämtlich Rechner, derer man habhaft werden konnte, beschlagnahmt hat. (ja, ich bin befangen). Wäre doch blöd, wenn die Polizei zeitnah nach den Beschlagnahmungen die Rechner wieder zurückgeben müsste, weil sich der Verdacht als haltlos erwiesen hat – wie bei den meisten Fällen der so genannten „Operation Himmel“.

Das Seeblog: „Vogt wies nämlich darauf hin, dass sich Internetnutzer bei Kinderpornografie sehr schnell strafbar machten. Vogt: ‚Schon wenn zielgerichtet mit bestimmten Begriffen nach Kinderpornografie gesucht werde, macht man sich strafbar.’” Das ist juristisch ohnehin totaler Blödsinn und wenn es ein Oberstaatsanwalt sagt, der es wissen müsste, Volksverdummung und bewusste Irreführung (vgl. auch den Screenshot: Dass es KiPo in Second Life – nach US-amerikanischem Recht – gegeben habe, ist glatt gelogen.).

MOGIS: „Im selben Artikel kommt noch der Hallenser Oberstaatsanwalt Peter Vogt zu Wort: „“Das Datenvolumen, um das es bei den Kinderpornos im Internet geht, ist enorm: Allein in Sachsen-Anhalt warten 41 Terabyte mit 364.000.000 Bildern auf eine Auswertung.“ Eigentlich ist es überhaupt eine Frechheit, dass diese Leute mit Ihrer Armut Presse machen können. Dass die überhaupt soviele unausgewertete Rechner mit Daten da stehen haben. Die stehen dort teilweise über 2 Jahre! Und naja was sind 41 Terabyte heute? So circa 80 Rechner, oder? Sie wissen gar nicht, was da d’rauf ist. Sie vermuten nur!“

Man muss sich nur das kritiklose Gefasel der Mainstream-Medien zu Gemüte führen: Hamburger Abendblatt: „Kinderpornografie-Ermittler gibt entnervt auf“. Frankfurter Rundschau: „Kämpfer gegen Kinderpornos gibt auf“. Die angeblich seriösen Medien üben sich in suggestiver Moraltheologie, während die Blogosphäre oft kritisch und journalistisch die Fakten untersucht. Der Staatsanwalt, der jetzt zurückgetrten ist, ist weder ein Experte noch sind seine dubiosen Ansichten und Methoden geeignet, um irgendetwas gegen Kinderpornografie zu bewirken. Gut, dass er endlich weg ist.

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Kommentare

5 Kommentare zu “Good news: Kinderporno-Bekämpfer tritt zurück”

  1. peters am September 3rd, 2009 2:56 pm

    hallo burks,

    du schreibst:

    „…
    Das ist juristisch ohnehin totaler Blödsinn und wenn es ein Oberstaatsanwalt sagt, der es wissen müsste, Volksverdummung und bewusste Irreführung (vgl. auch den Screenshot:
    …“

    Welchen Screenshot? Im Moment ergibt das keinen Sinn – kein Link etc.

    beste gruesse, peter

  2. admin am September 3rd, 2009 6:08 pm

    Der besagte Staatsanwalt hat auch schon mal zu Second Life juristischen Unfug verzapft. Deshalb der Screenshots dazu.

  3. Sven am September 3rd, 2009 10:52 pm

    Ja warum das alles wohl so lange dauert?
    Wenn nichts gefunden wird ist der „Täter“ besonders raffiniert und es muss nur lange genug gesucht werden.
    Wenn die Festplatte auf dem Transport zerstört wird ist es ein besonntest raffiniertes Verschlüsselungsverfahren und es muss auf neue Erkenntnisse gewartet werden.
    Wenn bestimmte Fachtermini benutzt werden wie Gentrification ist es wohl ganz aus, dann kann man nur noch ein Terrorist sein. Bei so einem schwerem Wort muss auch eine übergeordnete Institution konsultiert werden. Die wird nicht antworten, es muss gewartet werden.
    Mehr Fremdwörter darf ich nicht benutzen sonnst werde ich der mg zugeordnet.

  4. bits and pieces am September 5th, 2009 5:47 pm

    Good news: Kinderporno-Bekämpfer tritt zurück (Burks’ Blog)…

  5. Intermezzo (89) « Blue Archive am September 5th, 2009 9:20 pm

    […] Peter Vogt tritt zurück […]

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