Wahlcomputer

Es hört sich schon wieder so an, als wenn das Bundesverfassungsgericht die juristischen Folterwerkzeuge hergezeigt hätte, wie Heise ausführlich berichtet. „‚Habe ich das richtig verstanden?‘, fragte daraufhin Berichterstatter Mellinghoff ungläubig zurück: ‚Die Programmierungssoftware ist nicht Gegenstand der Prüfung?'“ Oh je, so etwas gefällt den obersten Verfassungshütern gar nicht. Sie haben sich sogar eine Wahlmaschine zum Testen anliefern lassen, anders als die Politiker, die zwar entschieden haben, Wahlcomputer zuzulassen, aber keine Ahnung haben, was sie da eigentlich getan haben. Es ist wie bei der „Online-Überwachung“: Das Bundesverfassungsgericht hat alle Hände voll zu tun, den Mist zu korrigieren, den die Politiker angerichtet haben. Nett sind die Passagen bei Focus Online: „Fassungslos reagierte Rudolf Mellinghoff, der im Gericht für Wahlrecht zuständig ist, auf die Ausführungen des hessischen Landeswahlleiters. Mellinghoff wollte von Wolfgang Hannappel wissen, wie denn eine Nachkontrolle von Ergebnissen aussehen könnte, wenn es keine Stimmzettel mehr gibt, die sich nachzählen lassen. ‚Wir haben die Wahlergebnisse von früher und von nebenan‘, sagte der Landeswahlleiter. Das reichte Mellinghoff nicht: ‚Gelinde gesagt, höre ich das mit Erstaunen. Wenn die Linke antritt, haben Sie doch abweichende Wahlergebnisse.’“ Wenn ein Bundesverfassungsrichter sagt, dass ihn etwas „erstaune“, heißt das in Slang übersetzt: „Ihr tickt ja wohl nicht richtig.“

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