Sponsoring redaktioneller Presseveröffentlichungen

Pressemeldung des DJV: „Der Deutsche Journalisten-Verband hat das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs begrüßt, das Presseverlage zur klaren Kennzeichnung werblicher Texte verpflichtet. Nach dem Richterspruch müssen redaktionelle Texte, die von Unternehmen bezahlt werden, mit dem Wort ‚Anzeige‘ ausgewiesen werden (Az. I ZR 2/11).

Die Pressestelle des DJV ist wie gewohnt nicht in der Lage, einen Link auf das Urteil (pdf) zu setzen. Von Online-Journalismus hat man dort keine Ahnung.

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Date posted: Freitag, Februar 7th, 2014 14:15 | Under category: DJV Bundesverband, Medien
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