Strukturhilfe
Der DJV Brandenburg hat am 21. Juli „Strukturhilfe für das zweite Halbjahr 2008 (1. Juli 2008 mit 31. Dezember 2008)“ in Höhe von 15.000 Euro beantragt. Die Hälfte des Jahresnbeitrags von 30.000 Euro stehe jedem zu fördernden Landesverband pauschal zu.
Interessant ist weniger die Tatsache, dass ein Landesverband diese Gelder beantragt, sondern die Begründung: Im gerichtlichen Vergleich vom 5. März 2008 (Brandenburgisches Oberlandesgericht, 4 U 174/06) heißt es unter Ziffer 3 dazu: „Der Kläger wird dafür Sorge tragen, dass bis spätestens 30.04.2008 dem Beklagten anonymisierte Informationen über die Förderkriterien übermittelt werden, die bei den anderen Landesverbänden erfragt worden sind, die ebenfalls Strukturhilfe beantragt haben.“
Da es bisher keine protokollierten und nachvollziehbaren Kriterien gab (laut Anschreiben: „doch bedarf es vorliegend weder eines förmlichen Antrags noch überhaupt irgendwelcher Unterlagen“), werden sich die Gerichte vermutlich bald für die Förderkriterien interessieren müssen. Maßgabe wird sein, wie schon vom Landgericht Berlin formuliert, dass der Bundesverband seine Landesverbände gleich behandeln muss.