Antrag 3 zur Mitgliederversammlung des DJV Berlin – JVBB

Am 10. Juni 2023, um 9:30 Uhr findet die Mitgliederversammlung des DJV Berlin – JVBB statt.

12.05.2023

– Vorstand –

Antrag 3 zur Mitgliederversammlung 2023

Die Mitgliederversammlung fordert den Vorstand auf, bis zur nächsten Mitgliederversammlung die Organisation und die Finanzierung des Journalistenpreises „Der lange Atem“ in einen gemeinnützigen Verein auszulagern.

Begründung: Bisher gibt es keine nachvollziehbare Übersicht, wie der Preis finanziert wird und ob er defizitär ist oder nicht. Die Arbeitszeit der Angestellten des DJV Berlin – JVBB wird im Bericht des Vorstands zu den Finanzen des Verbands nicht berücksichtigt. Der Sinn und Zweck einer gegenseitigen Bepreisung von Journalisten ist ohnehin strittig. Daher ist es zweckmäßig, hier klare Verhältnisse zu schaffen. Der zu gründende Verein könnte, falls ein Beschluss der Mitgliederversammlung vorläge, gegebenenfalls vom DJV Berlin – JVBB bezuschusst werden.

Vor dem – auch finanziellen – Desaster des Verbands (…) existierten mehrere gemeinnützige Vereine, wie z. B. der Bildungsverein des DJV Berlin (Träger der Journalisten-Schule) oder der Verein „Tag der offenen Tür„.

Weitere Begründung ggfs. mündlich.

Mit kollegialen Grüßen
Burkhard Schröder

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Antrag 2 zur Mitgliederversammlung des DJV Berlin – JVBB

Am 10. Juni 2023, um 9:30 Uhr findet die Mitgliederversammlung des DJV Berlin – JVBB statt.

12.05.2023

– Vorstand –

Antrag 2 zur Mitgliederversammlung 2023

Die Mitgliederversammlung fordert den Vorstand auf, zukünftig seiner Pflicht nach § 11,2 der Satzung nachzukommen, über alle relevanten Beschlüsse ein ordnungsgemäßes Protokoll zu führen, in das die Mitglieder nach § 4 der Satzung ggfs. Einsicht nehmen können.

Begründung: Ich habe am 19.01.2021 und 09.02.2021 die Protokolle der Vorstandssitzungen des gesamten Jahres 2020 eingesehen und vom 21.01.2021. Beim ersten Mal waren Teile geschwärzt, die Protokolle waren zudem unvollständig. Beim zweiten Mal waren die vorhandenen Protokolle zugänglich, zudem wurde ich von Vorsitzenden in einem Gespräch am 21.01. mündlich und ausreichend informiert.

Es gibt kein Protokoll des Vorstands, in dem die Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers Rediske vermerkt ist. Es gibt überhaupt kein Protokoll der Klausurtagung des Vorstands im Herbst 2019, während der Beschlüsse zu Personalfragen getroffen wurden, unter anderem den Geschäftsführer betreffend und dessen Zukunft im Verband sowie zum Preis „Der lange Atem„. Das war unstrittig satzungswidrig und sollte sich nicht wiederholen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Mit kollegialen Grüßen
Burkhard Schröder
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Anhang 1: Meine E-Mail vom 26.01.2022 (nicht Teil des Antrags, sondern ggfs. Teil einer mündlichen Begründung)

Burkhard Schröder (…)
DJV Berlin – JVBB e.V. – Landesverband des Deutschen Journalisten-Verbandes – Gewerkschaft der Journalisten
Geschäftsstelle | Vorstand
26.01.2022

Liebe Kolleginnen in Kollegen,

Ich berufe mich noch einmal als Mitglied auf § 4.3 der aktuellen Satzung: „Die Mitglieder haben das Recht: auf Auskunft durch den Vorstand. Unter Berücksichtigung des Datenschutzes ist ihnen Einsichtnahme in die schriftlichen Protokolle der Gremien zu gewähren.“

1. Ich verweise auf die Urteile des BGH vom 25. Oktober 2010 (II ZR 219/09) und vom 19.11.2019 (II ZR 263/18). Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kann nicht verhindert werden, dass personenbezogene Daten (z.B. Namen, Anschriften) von Vereinsmitgliedern an ein Vereinsmitglied herausgegeben werden müssen. Wer ein berechtigtes Interesse an den Daten geltend macht, muss diese auch von dem Verein/Verband erhalten. Ein berechtigtes Interesse kann zum Beispiel die Durchsetzung von Minderheitenrechten nach § 37 BGB sein (vgl. DSGVO steht Auskunftsanspruch von Mitgliederdaten nicht entgegen)

2. Ich fordere Euch auf, mir das Protokoll der Vorstandssitzung zugänglich zu machen, in der die Kündigung des Geschäftsführers (…) beschlossen wurde. In den mir vorgelegten Protokollen des Jahres 2021 ist nichts davon erwähnt. Falls es keinen Beschluss gab, ist die Kündigung ohnehin unwirksam.

3. Ich fordere Euch auf, mir das Protokoll der Klausurtagung im Herbst zugänglich zu machen. Falls es dazu kein Protokoll gibt, hat der Vorstand satzungswidrig gehandelt (§ 11.2 der Satzung). Der Verdacht liegt also nahe, dass es um Mauscheleien geht, von denen niemand erfahren soll. Ich weiß von Informanten, dass Beschlüsse gefasst worden sind – falls der Vorstand argumentieren sollte, es habe sich um eine bloße Lustreise zum Chillen auf Kosten der Mitglieder gehandelt. Hilfsweise fordere ich Euch auf, nachträglich eine vollständige schriftliche Zusammenfassung der dort gefassten Beschlüsse vorzulegen.

4. Ich möchte das Protokoll der Vorstandssitzung vom 24.01.2022 einsehen.

5. Vorsorglich behalte ich mir vor, nach § 9.7 der Satzung eine Mitgliederversammlung auf Verlangen einer Minderheit einberufen zu lassen. Das Interesse des Vereins DJV Berlin-JVBB fordert das, da der
Vorstand offenbar nicht von allen relevanten Beschlüssen bzw. Gremiensitzungen und Entscheidungen Protokolle anfertigen lässt (vgl. § 8.1 der Satzung), sich also grob satzungwidrig verhält. Ein Verein kann nicht – so die aktuelle Rechtsprechung – in diesem Fall die Herausgabe von Mitgliederdaten verweigern und sich auf die DSGVO berufen.

Hierfür setzte ich eine Frist von 10 Werktagen. Ich werde am 09.02.2022 um 10.00 Uhr erneut in die Geschäftsstelle kommen, um die oben erwähnten Dokumente einzusehen. Ich werde mir auch handschriftlich Notizen machen. Falls diese Dokumente nicht ungeschwärzt vorliegen, werde ich auf Anraten meines Anwalts ohne weiteren Verzug sofort Klage erheben.

Anhang 2: Auszug aus der Satzung des DJV Belin – JVBB

§ 11.2 (…) Beschlüsse können auch per Umlauf im E-Mail-Verfahren getroffen werden. Über seine Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen. Die Protokolle sind von der/dem Vorsitzenden oder der/dem Stellvertreter/in und der/dem Schriftführer/in zu unterschreiben.“

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Antrag 1 zur Mitgliederversammlung des DJV Berlin – JVBB

Am 10. Juni 2023, um 9:30 Uhr findet die Mitgliederversammlung des DJV Berlin – JVBB statt.

12.05.2023
DJV Berlin – JVBB
– Vorstand –

Antrag 1 zur Mitgliederversammlung 2023

Die Mitgliederversammlung fordert den Vorstand auf, Bernd Lammel und Burkhard Schröder zu Mitgliedern des „Kompetenzteams Geschichte“ zu ernennen.

Begründung:

1. Die Mitgliederversammlung ist gegenüber dem Vorstand
weisungsberechtigt.

2. Der Vorstand hat sich bis jetzt geweigert, unsere Anträge (die schon vor mehr als einem Jahr gestellt wurden) positiv zu bescheiden. Der Vorstand hat überhaupt nicht reagiert.

3. Bernd Lammel war Vorsitzender des DJV Berlin und seit mehr als 20 Jahren Mitglied im Vorstand bzw. erweiterten Vorstand und war maßgeblich an der finanziellen Konsolidierung des Verbands beteiligt.
Burkhard Schröder ist gelernter Historiker, war Gründer des Fachausschusses Online und langjähriges Mitglied im erweiterten Vorstand des DJV Berlin.

Weitere Begründung: mündlich

Mit kollegialen Grüßen
Bernd Lammel
Burkhard Schröder
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Anhang 1 (nicht Teil des Antrags, sondern der mündlichen Begründung):
Meine E-Mail vom 11.07.2022

Vorstand DJV Berlin-JVBB

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf der Website des DJV Berlin – JVBB steht etwas von einem
Kompetenzteam Verbandsgeschichte (Gudrun Küsel, Dr. Christian Walther).

Christian Walther schrieb am 18.6.2020 eine E-Mail: „Ich habe deshalb vor Kurzem auch die Einrichtung eines eigenen Teams zur Verbandsgeschichte (und Vorgeschichte bis zur Gründung des Reichsverbandes der deutschen Presse 1910) angeregt, für das inzwischen um Beteiligung geworben wird. Bei Interresse [sic] bitte Nachricht an geschichte@djv-berlin.de.“

Ich habe den Kollegen Christian Walther mehrfach angeschrieben, dass ich bei diesem Kompetenzteam mitarbeiten möchte, da es wohl niemanden im Verband gibt, der sich mit der Geschichte ab 2004 besser auskennt. Walther hat nie geantwortet.

Ich möchte den Vorstand bitten, mich in dieses Team aufzunehmen oder die Gründe mitzuteilen, warum das nicht geschehen soll. Wenn eine Aufnahme in das Ermessen Walthers gestellt ist, bitte ich den Vorstand, diesen zu fragen, warum er mich nicht dabei haben möchte.

Keine Antwort vom Vorstand bis zum 12.05.2023, auch nicht von Ch. Walther, also seit mehr als einem Jahr!
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Anhang 2 (nicht Teil des Antrags, sondern der mündlichen Begründung):
Bernd Lammels E-Mail vom 12.12.2022

Lieber Steffen,
liebe Geschäftsführer,
Ihr erinnert Euch wahrscheinlich, dass ich vor mehreren Monaten den Antrag stellte, ins Kompetenzteam Geschichte aufgenommen zu werden.

Ich erhielt keine Antwort.

Auf dem letzten Treffen von Generation+ habe ich die Angelegenheit in Anwesenheit von Steffen angesprochen.

Gestern – also wenige Tage vor dem erneuten Treffen von G+ – rief mich Gudrun Küsel an. Zusammenfassend würde ich das Gespräch so klassifizieren: Ich soll nicht in das Team aufgenommen werden. Das KT bestünde nur aus C. Walther und Gudrun Küsel. Es gäbe keine Aktivitäten und C.W. sei der Ansicht, dass keine ehemaligen Konfliktparteien im KT sein sollten. Also eine klare Ablehnung meiner Mitarbeit. Das ist schon faktisch absurd, da Walther selbst Konfliktpartei 1. Klasse war und den „Konflikt“ in der Geschichtsschreibung des Verbandes nun durch einen Alleinvertretungsanspruch weiter zementieren will.

Auf Nachfrage, ob das KT also gar nicht arbeite, erfuhr ich, dass der Vorstand dem KT einen Auftrag zur Errichtung eines Denkmals erteilt hätte.

Die Geschichte der Kompetenzteams wurde im DJV Berlin durch die Fachausschuss-Reform geschrieben. In der Satzungsänderung sind Konzepte und Berichte der KT an den Vorstand und die Mitgliederversammlung vorgesehen. Das war im DJV auch bei jeder MV üblich.

Kompetenzteams können nicht als Privatsache geführt werden.

Ich beantrage hiermit Einsicht in das Konzept des KT Geschichte des DJV Berlin JVBB sowie in die turnusmäßigen Berichte des KT an den Vorstand.

Ich bitte um Einsicht bis spätestens 5. Januar 2023.

Bernd Lammel

Keine Antwort vom Vorstand bis zum 12.05.2023

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