„Aufwandsentschädigung“ für Konken ist rechtens

Pressemeldung DJV: „Das Landgericht Bonn hat entschieden, kein Strafverfahren gegen den DJV-Bundesvorsitzenden Michael Konken zu eröffnen. (…) Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte auf Basis der Anzeige eines einzelnen DJV-Mitglieds gegen den DJV-Bundesvorsitzenden Anklage erhoben, weil ihrer Auffassung nach eine Satzungsregelung fehlte, wonach eine Aufwandsentschädigung möglich sei. Das Landgericht ist der Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt, weil nach Überzeugung des Landgerichts die Aufwandsentschädigung angemessen ist und es auf das Fehlen einer Satzungsregelung nicht ankommt.

Der letzte Satz müsste richtig heißen: „weil nach Überzeugung des Landgerichts die Aufwandsentschädigung angemessen sei und es auf das Fehlen einer Satzungsregelung nicht ankomme.“

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Was Journalisten verdienen

Freischreiber: „Was Journalisten verdienen“

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Beschlagnahme in AZ-Redaktion war rechtswidrig

Augsburger Allgemeine: „Die Beschlagnahme von Nutzer-Daten in der Redaktion der Augsburger Allgemeinen war rechtswidrig. Das hat das Landgericht Augsburg entschieden.“

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#dafaelltdirnixmehrein zum „Leistungsschutz“recht

Joerg Heidrich, Anwalt des Heise-Verlags, via Google+: „Auch lustig: Unternehmen klaut bei heise.de News aus dpa-Quelle im Volltext und setzt sogar sein eigenes ‚Copyright‘ drunter. Jetzt wird er von dpa abgemahnt und will per Anwalt von uns Schadensersatz, da wir nicht darauf hingewiesen hätten, dass man unsere Artikel nicht klauen darf.“

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