„Aufwandsentschädigung“ für Konken ist rechtens

Pressemeldung DJV: „Das Landgericht Bonn hat entschieden, kein Strafverfahren gegen den DJV-Bundesvorsitzenden Michael Konken zu eröffnen. (…) Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte auf Basis der Anzeige eines einzelnen DJV-Mitglieds gegen den DJV-Bundesvorsitzenden Anklage erhoben, weil ihrer Auffassung nach eine Satzungsregelung fehlte, wonach eine Aufwandsentschädigung möglich sei. Das Landgericht ist der Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt, weil nach Überzeugung des Landgerichts die Aufwandsentschädigung angemessen ist und es auf das Fehlen einer Satzungsregelung nicht ankommt.

Der letzte Satz müsste richtig heißen: „weil nach Überzeugung des Landgerichts die Aufwandsentschädigung angemessen sei und es auf das Fehlen einer Satzungsregelung nicht ankomme.“

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Date posted: Mittwoch, März 27th, 2013 20:33 | Under category: DJV Brandenburg, DJV Bundesverband
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