Keine Reserven mehr in sektenähnlichen Vereinigungen

Aus einem Rundschreiben Hans Werner Conens (Vorsitzender des DJV Brandenburg) an die Mitglieder des DJV-Gesamtvorstands: (…) „Die sogenannte ’schriftliche Abstimmung‘ mit nur einem Kandidaten – ein Modell mit Sowjet-Charme, das wir heute noch in Nord-Korea antreffen – ist damit bei Gericht gescheitert. Sie alle, die Sie wohl nach dem Motto ‚Der Zweck heiligt die Mittel‘ bei derart rechtsstaatswidrigen Praktiken mitgespielt haben, sind ebenfalls gescheitert. (…) In sektenähnlichen Vereinigungen ist oft die Lektüre von Texten, die den unerschütterlichen Glauben an die Unfehlbarkeit der Hohen Priester gefährden könnten, per ‚Index‘ streng verboten. Entsprechend Ihrer Vorstellung vom DJV werden Sie nun entweder sich eilends bekreuzigen und Ihre Augen
vor dem Bösen vom Landgericht fest verschließen – oder Sie fordern das Dokument bei Herrn Hauptgeschäftsführer und ‚DJV-Wahrheitsminister‘ einmal unverbindlich an. (…) Der DJV steht gerade in wichtigen Tarifverhandlungen. Er plustert sich auf und tut so, als könne er die Verleger von Tageszeitungen und Zeitschriften unter Druck setzen. Als Insider wissen wir, daß das Gegenteil richtig ist: Im Gesamtvorstand mußte sich der einst reiche Verband eingestehen: ‚Der DJV verfügt über keinerlei Reserven mehr, auch nicht im Solidarfonds.‘ Die Streikfähigkeit liegt demnach nahe Null, die Motivation der Mitglieder ist entsprechend.“ (…) [mehr…]

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Schwarze Kassen sind Untreue

Reuters: „Die Einrichtung von Schmiergeldkassen in Unternehmen ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) strafbar. Mitarbeiter, die schwarze Kassen führen, machen sich einem am Freitag verkündeten Urteil des höchsten deutschen Strafgerichts zufolge der Untreue schuldig. Konkrete Bestechungszahlungen seien nicht notwendig, um den Tatbestand zu erfüllen.“ (Az.: 2 StR 587/07).

Die Meldung ist nicht ganz korrekt: Wofür die „Schwarzen Kassen“ sein sollen, ist für den Straftatbestand irrelevant. In der Pressemitteilung des BGH heißt es: „Bereits durch die pflichtwidrige Vorenthaltung der Geldmittel und ihre Verwaltung in einem verdeckten Kontensystem unter Verstoß gegen Buchführungs- und Bilanzierungsrecht fügte der Angeklagte seiner Arbeitgeberin einen Vermögensnachteil zu.“

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DJV Brandenburg vs. Rommerskirchen

Aus einem heutigen verbandsinternen Rundschreiben Hans Werner Conens (Vorsitzender DJV Brandenburg) an ausgewählte Funktionäre des DJV: „Wie Sie wissen, hat das Zentralorgan „Journalist“ unter beim DJV offenbar üblicher Mißachtung journalistischer Regeln („Man höre stets beide Seiten“) falsch und irreführend über den gerichtlichen Vergleich zwischen dem DJV-Brandenburg und dem DJV berichtet. Dazu hat der Verlag Rommerskirchen bereits eine Gegendarstellung veröffentlicht. Wegen eines Punktes der Falschberichterstattung des DJV-Organs hat der Verlag jedoch die Gegendarstellung verweigert. Der DJV-Brandenburg hat daher eine Einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt, die darauf erlassen und zugestellt wurde. Heute wurde beim Landgericht Hamburg über den vom Verlag Rommerskirchen hierwegen erhobenen Widerspruch verhandelt. Der Prozeßvertreter des Verlags Rommerskirchen nahm den Widerspruch zurück, nachdem die Kammer ihre vorläufige Rechtsansicht mitgeteilt hatte. Darauf wurden die Verfahrenskosten dem Verlag Rommerskirchen auferlegt.“

Vgl. recherchegruppe.tk (20.05.2008): „Folgeberichterstattung des Journalist“

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„Formell und materiell sachgerecht“

Berliner Zeitung (27.08.2004): „Der Verein Berliner Journalisten erhält in der Anfangsphase ein Darlehen von rund 300 000 Euro. Konken rechnet damit, dass sich der Verein nach gut einem Jahr selbst finanzieren könne.“ – „Der bisherige Berliner Landesverband war vom DJV ausgeschlossen worden. Konken wertete den Rauswurf am Donnerstag erneut als ‚formell und materiell sachgerecht‘. Entsprechend gelassen sieht er einer Klage des DJV Berlin entgegen, über die das Landgericht am 14. September entscheiden wird.“

Vgl. auch Berliner Zeitung (07.10.2004): „Der DJV wird seine Landesverbände in Berlin und Potsdam nicht los. (…) Seitdem hat es eine Reihe von Gerichtsentscheidungen gegeben, die fast immer zu Gunsten der alten Verbände ausgefallen sind.“

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Keine formalistische Sichtweise

Das Landgericht Berlin hat am 26.08.2006 eine Einstweilige Verfügung (AZ 36 O 203/08, Verfahrenswert: 10.000 Euro) gegen den DJV (Bundesverband) erlassen. Dem DJV wird untersagt, Marc Ecker (DJV Baden-Württemberg) als Mitglied der Tarifkommission an den Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern teilnehmen zu lassen. Antragsteller war der DJV Brandenburg.

Ecker ist nach Ansicht des Landgerichts Berlin bisher nicht wirksam in die Tarifkommission gewählt worden. Trotzdem hat er an den Tarifverhandlungen teilgenommen. Hauptgeschäftführer Hubert Engeroff und Marc Ecker hatten jeweils Eidesstattliche Versicherungen abgegeben, dass Ecker als „Gast“ bei den nicht öffentlichen Verhandlungen anwesend gewesen sei. Eine derartige Funktion wurde den Verhandlungspartnern aber nicht dargelegt. Das Landgericht: „Im Übrigen sieht es die Satzung des Antragsgegners nicht vor, dass der Hauptgeschäftsführer Gästen die Teilnahme an vertraulichen Tarifverhandlungen gestattet.“ Das Gericht sieht eine Wiederholungsgefahr und kritisiert explizit, dass der DJV „die Einhaltung der Satzungsbestimmungen bei der Wahl eines Mitglieds der Tarifkommission als formalistische Sichtweise des Antragsstellers abtun will und – wie die vom Antragsgegner ermöglichte Teilnahme des Herrn Ecker an der Verhandlungsrunde am 4. Juli 2008 vor seiner Wahl zeigt -, durch eigenmächtiges Handeln zu umgehen sucht.“

Kommentar: Die Ausführungen des Landgerichts bescheinigen dem Gesamtvorstand des DJV, sich um die Vorschriften seiner Satzung nicht zu scheren und sich offenbar auch in Zukunft so verhalten zu wollen. Es dürfte in der deutschen Rechtsprechung einmalig sein, dass ein Gericht einem Journalistenverband ein gehöriges Maß an „krimineller Energie“ testiert. Man kann nach der bisherigen Erfahrung davon ausgehen, dass die Mitglieder des Gesamtvorstands die vom Landgericht Berlin untersagte rechtswidrige Praxis dennoch billigen oder billigend in Kauf nehmen.

Auch scheinen die Richter dem Hauptgeschäftsführer trotz dessen Eidesstattlicher Versicherung kein Wort geglaubt zu haben. Inwieweit das strafechtliche Folgen haben wird, muss sich zeigen. Der Tarifpartner Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) war heute für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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Vorerst keine „Sozialunverträglichkeit“

Heise.de (15.08.2008): „Im Streit um den Personalabbau bei der Berliner Zeitung haben sich die Gewerkschaften und die BV Deutsche Zeitungsholding auf Gespräche über die sozialverträgliche Umgestaltung des Unternehmens geeinigt. Für die Dauer der Verhandlungen werde die Zeitungsholding, zu der neben dem Berliner Verlag auch die Hamburger Morgenpost gehört, bis zum 31. Oktober auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten.“ (…)

Bisher (15.08., 10.00 Uhr) gibt es leider keine Berichte seitens des DJV.

Nachtrag (16.06.2008): VBJ und DJV Berlin zum Thema. Wenn Apparatschiks Deutsch schreiben wollen, geht das meistens schief: „über die sozialverträgliche Ausgestaltung der von der Holding geplanten Modernisierung und Umstrukturierung ihrer Unternehmen.“ Ung, ung, ung – drei Mal grässlicher Nominalstil – das „Neue Deutschland“ hätte es vor 20 Jahren nicht besser gekonnt.

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Gesunde finanzielle Beine

DJV Berlin (14.08.2008): „Das Amtsgericht Charlottenburg hat(…) in einer nichtöffentlichen Sitzung (…) den vom Insolvenzverwalter Dr. Michael C. Frege erarbeiteten Sanierungsplan bestätigt (Az.: 36d IN 4081/07). Zuvor hatten dem Plan bereits die Gläubiger und der DJV Berlin selbst zugestimmt. Damit steht der DJV Berlin (…) knapp ein Jahr nach dem Insolvenzantrag, [sic] wieder auf gesunden finanziellen Beinen und ist ab September in allen Bereichen wieder selbständig handlungsfähig. (…)“

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Presseausweis

Auf der Website des DJV liest man: „‚Der Presseausweis hat nach dem Rückzug der Innenminister nichts von seiner Qualität eingebüßt‘, betonte ein Sprecher der sechs Verbände. ‚Er ist für die hauptberuflich tätigen Journalisten weiterhin der Türöffner zu Informationen und für Sicherheitskräfte, wirtschaftliche und politische Institutionen sowie für Messegesellschaften der Nachweis dafür, dass der Ausweisinhaber tatsächlich als Profi-Journalist arbeitet.'“ Das ist natürlich ein Schmarrn. [Vgl. Telepolis, 06.12.2007: „Presseausweis kaputt“ – „Das Kriterium „Hauptberuflichkeit“ ist die große Lebenslüge des organisierten Journalismus in Deutschland“.]

Auf presseausweis.org heißt es: „Seit langem dient er als Nachweis professioneller journalistischer Tätigkeit. Ohne ihn würden die Arbeit von Journalisten, würde Recherchieren und Fotografieren deutlich erschwert. Ohne ihn würde aber auch die Arbeit mit Journalisten komplizierter. Denn ohne ihn müssten Behörden oder Veranstalter bei jeder einzelnen Akkreditierung, bei jeder einzelnen Auskunft erst prüfen, ob sie es wirklich mit einem professionellen Journalisten zu tun haben. Die Prüfung kann entfallen, denn der Presseausweis belegt, dass der Inhaber tatsächlich Journalist ist.“ Auch das ist nicht wahr. Im DJV wird nur beim Eintritt geprüft, ob jemand den größten Teil seines Einkommens aus journalistischer Arbeit bezieht – danach nicht mehr. Was ein „professioneller Journalist“ ist, darüber wird es nie einen Konsens geben. Die meisten Funktionäre im DJV sind mit Sicherkeit keine „professionelle Journalisten“, den Vorsitzenden eingeschlossen.

Man sieht schon den nächsten Rechtsstreit: „Der Presseausweis wird ausschließlich von den sechs Medienverbänden Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Freelens und Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) ausgestellt.“ Schon wieder gelogen. Auch die anderen Journalisten- und Presseverbände stellen einen Presseausweis aus. Den Presseausweis gibt es nicht. Aber sie wollen es nicht einsehen. Apparatschiks eben.

By the way: Der DJV Berlin hat auf seiner Website für die Nichtmitglieder, die einen Presseausweis kaufen, keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Wenn das man gut geht…

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