Die SPD und das Leistungsschutzrecht

Von Katharina Dockhorn, Vorsitzende des FA Freie im DJV Berlin

Es soll ja Menschen geben die vermuten, dass politische Parteien aus Fehlern lernen und die SPD das Soziale in ihrem Namen wieder entdeckt. Die meinen, dass neuer Wein in alten Schläuchen besser schmeckt als das beim vergangenen Versuch. Oliver Welke zweifelte dies bereits am vergangenen Freitag in seiner „heute-Show“ an. Ab heute dürften ihm zumindest die freien Journalisten Recht geben.

Die SPD geführten Länder haben am 26.09.2012 dem Kulturausschuss des Bundesrates den lange angekündigten Gegenentwurf zum geplanten Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage gelegt, den das Bundeskabinett Ende August gebilligt hatte. Nach Hartz-IV, Liberalisierung des Bankensektors und der Leiharbeit beweisen die Sozis darin wieder einmal, dass sie die Liberalen und Konservativen in sozialer Herzlosigkeit übertreffen.

Die Landesregierungen von NRW, deren Medienminister Marc Jan Eumann für die Leitlinien der Partei in diesem Bereich verantwortlich ist, und Rheinland-Pfalz, führend in den Verhandlungen um die Rundfunkänderungsstaatsverträge für ARD und ZDF, wollen das von der Koalition geplante Gesetz mit der Einführung einer Vermutungsklage für Verlage gegenüber Aggregatoren und Suchmaschinen kontern. Damit wäre es den Verlagen möglich, ohne Information und/oder Einverständnis der Urheber, denen die Rechte an Artikeln und Fotos gehören, gegen Google & Co zu klagen.

Dass die Verlage nicht die Einwilligung jedes einzelnen Autors einholen können, war eines der Hauptargumente der Verlage für das Gesetz. Aber genau das hatte ihnen die FDP in den Gesetzentwurf schreiben lassen. Jeder Verlag muss mit den Autoren separat verhandeln.

Dies wird jetzt überflüssig. Die Urheber gehen nach der Vorstellung der SPD völlig leer aus, wenn google & Co zur Kasse gebeten werden sollen. Dabei geht es um Summen, die nicht gerade Peanuts sind. Nach eigenen Angaben will Google 2011 7 Mrd. $ an Verlage ausgeschüttet haben.

Die lapidare Begründung der Partei für den Diebstahl der Rechte der Urheber ist laut Website der Freischreiber, dass die Mehrzahl der Journalisten den Verlagen schon jetzt alle Nutzungsrechte eingeräumt hätten. Was in den Augen der Sozis wohl heißt, sie machen das gerne und möchten dies auf keinen Fall ändern. Sondern ihre Enteignung gesetzlich garantiert wissen.

Doch DJV und ver.di klagen bekanntlich beständig gegen solche AGBs. Mit ihrer Unterstützung klagen auch zahlreich Journalisten gegen die unbefugte Nutzung ihrer Werke auf kommerziellen Websites.

Die Ablehnung des SPD-Vorschlags ist einhellig, selbst Christoph Keese kann sich auf die Seite der Kreativen stellen, die mit dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zumindest auf dem Papier besser fahren.

Vor allem ist die Hoffnung zerstört, dass die SPD den Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht im Sinne der Kreativen im Bundesrat nachbessert. Ihre Entfernung von den Gewerkschaften und den Interessen der Kreativen könnte kaum größer sein. Und ganz nebenbei schafft es die Partei auch noch, mit NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft eine der wenigen Hoffnungsträgerinnen zu beschädigen.

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Date posted: Freitag, September 28th, 2012 17:57 | Under category: DJV Bundesverband, Medien
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