Ausschlussantrag

An den DJV Berlin
– Ehrengericht
– Kopie an den Vorstand

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit beantrage ich, Alexander Kulpok, wohnhaft xxx wegen grober Zuwiderhandlungen gegen die Vereinsinteressen aus dem DJV Berlin auszuschließen.

Rechtsgrundlage ist § 3.6f der Satzung des DJV Berlin, der besagt, dass ein Mitglied ausgeschlossen werden kann
„aufgrund eines ehrengerichtlichen Verfahrens durch Beschluss des
Aufnahmeausschusses. Ausschlussgründe sind:
– Grobe Zuwiderhandlungen gegen die Vereinsinteressen,
– ein gravierender Verstoß gegen die Berufspflichten
oder ein anderer wichtiger Grund.“

Begründung:

Die Verbandsführung Alexander Kulpoks hat nicht nur den DJV Berlin finanziell an den Rand des Ruins geführt, sondern das Ansehen des DJV Berlin nachhaltig geschädigt. Zahlreiche Mitglieder haben wegen Kulpok den Verband verlassen. Im Jahr 2004 hat Kulpok z. B. dazu beigetragen, dass Mitglieder des VJJ – ohne Mitgliedsgelder gezahlt zu haben -, an der Mitgliederversammlung am 5. Juni teilnahmen, um seine Wiederwahl zu sichern (vgl. u.a. die Aussagen xxx). Die Turbulenzen danach führten zur Spaltung des Berliner DJV. Das Presseecho war verheerend.

Es wäre ein fatales Zeichen für die Wiedervereinigung mit dem JVBB, wenn der maßgebliche Verursacher der Katastrophe weiterhin dem Verband angehörte. Der DJV Berlin müsste sich fragen lassen, ob persönliche Verantwortung für verbandsschädigendes Verhalten nicht gefragt ist. (…)

Burkhard Schröder (09.09.2012)

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Date posted: Sonntag, September 9th, 2012 11:43 | Under category: DJV Berlin
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