Verlagssanierung auf Kosten der Urheber

Verlagssanierung auf Kosten der Urheber

Von Katharina Dockhorn, Vorsitzende des FA Freie im DJV Berlin

Nun ist es also heraus, wie sich die Verlage die durch das Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage erzielten Gewinne vorstellen. Sie wollen mit den Schöpfern der Texte und Fotos, die ihnen ihre Werke zur Verwertung überlassen und in den Verlagshäusern die Kassen sprudeln lassen, einen Tarifvertrag abschließen. Die Journalisten seien dafür bei ver.di und DJV in guten Händen, beschied Christoph Keese, Chef-Lobbyist des Springer-Verlags, während der Medienwoche am Rande der IFA.

Bei den Betroffenen, vor allen den freien Journalisten, löst diese Vorstellung blankes Entsetzen aus. Jahrelang hatten ihre Gewerkschaften mit den Verlagen um Vergütungsregeln für Publikationen im Internet und die Mehrfachverwertung von Texten innerhalb einer Verlagsgruppe gerungen – nur eine Minderheit unter den Verlagen hält sie überhaupt ein. Zudem sind viele Häuser, vor allem im Osten der Republik, aus der Tarifgemeinschaft ausgeschieden.

Das Gesetz droht die Vertragsfreiheit der Urheber einzuschränken. Die Verlage werden nach der Verabschiedung des Gesetzes ihren freien Mitarbeitern die Pistole auf die Brust setzen und die Abtretung alle Rechte vertraglich verlangen. Total Buy Out-Verträge werden endgültig zur Regel.

Zudem dürften die Vorstellungen einer angemessenen Vergütung der Urheber, wie es jetzt im Gesetz formuliert ist, zwischen Verlagen und Urhebern weit auseinanderliegen. Die Gewerkschaften fordern mindestens die Hälfte der Erlöse, womit sie schon an der untersten Grenze bei der Teilung der Einnahmen zwischen Autoren und Verlagen in der VG Wort bleiben. Aber warum so bescheiden? Durch die Publikation von kreativen Werken im Internet sparen die Verlage Druck- und Transportkosten, die zu schützende Investition ist wesentlich geringer als in der analogen Welt. Ergo müsste eine angemessene Beteiligung der Urheber bei mindestens 80%, wenn nicht gar 90% der Erlöse liegen. Und damit dies kontrollierbar bleibt, ist auch die Verwaltung über eine Verwertungsgesellschaft zu empfehlen. So wie im 1. Entwurf zum Gesetz zum Leistungsschutzrecht vorgesehen.

Die Hoffnungen der Kreativen auf eine Änderung des Entwurfes im Gesetzgebungsprozess ruhen jetzt auf den Kritikern des Gesetzes in allen Parteien. Sie sollten aus den Klagen der Urheber in anderen Bereichen der Kreativwirtschaft gelernt haben. Seit Jahren warten sie auf Vereinbarungen über eine angemessene Beteiligung an den Erlösen aus der Zweit- und Drittauswertung der von ihnen geschaffenen Werte durch dieLeistungsschutzberechtigten.

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Date posted: Mittwoch, September 5th, 2012 18:41 | Under category: Medien
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