DJV und dju erringen Sieg für Fotojournalisten über Bauer

Via pressebox.de (Vorsicht, natürlich Agitprop!): „Der Deutsche Journalisten-Verband und die dju in ver.di haben vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen die Heinrich Bauer Achat KG erwirkt. Nach dem Richterspruch vom 22. September sind wesentliche Regelungen in Bauer-Verträgen mit freien Fotojournalistinnen und -journalisten rechtswidrig. Dazu gehören vor allem die Honorarbedingungen, die der Verlag zu Lasten seiner Freien ersonnen hatte. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars, mit dem sämtliche Leistungen und Rechte abgegolten werden sollten, ist ebenso unzulässig wie die Bedingung, wonach mit dem Pauschalhonorar auch zukünftige verwandte Schutzrechte des Verlages und die Nutzung durch Dritte bezahlt sein sollten. Nach der Hamburger Entscheidung darf Bauer auch nicht mehr die Fotos der Bildjournalisten im Internet weiter verbreiten, ohne dafür eine Honorierung vorzusehen. Die vom Gericht monierten Bedingungen des Verlags waren weder redlich noch angemessen. Untersagt worden ist auch die Regelung, die die Verwendung der Fotos für werbliche Zwecke erlaubt. Schließlich hat das Gericht auch die vom Verlag verwendete Haftungsklausel für rechtswidrig erklärt. Danach sollten die Fotografen den Verlag auf dessen Anforderung von fast allen Kosten durch Dritte freistellen.“ [mehr… ]

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Date posted: Mittwoch, September 23rd, 2009 16:35 | Under category: DJV Bundesverband, Medien
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