DJV teilweise erfolgreich gegen Honorarbedingungen bei Springer

Der DJV hat sich mit seiner Klage gegen die Axel Springer AG vor dem Landgericht Berlin in wichtigen Teilen durchgesetzt (Az. 16 O 8/08). Wie schon in der Einstweiligen Verfügung vom Juni 2007 gegen Springer angeordnet, darf der Verlag wichtige Passagen seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die freien Journalisten nicht anwenden. Unzulässig ist, dass die Zahlung einer zusätzlichen Vergütung bei einer Mehrfachnutzung der Beiträge nicht klar geregelt wurde. Das heißt im Klartext, dass mehrmals abgedruckte Beiträge auch mehrmals vergütet werden müssen. Auch die Regelung, dass bei einer werblichen Nutzung der Beiträge eine Vergütung gesondert vereinbart werden kann, aber nicht muss, darf der Verlag nicht weiter nutzen. Gleiches gilt für den Passus, dass bei fehlender Urhebernennung keine gesonderten Ansprüche des Journalisten entstehen. Da das Landgericht jedoch die Rechteübertragung nicht in Frage gestellt hat, wird der DJV Berufung gegen das Urteil einlegen. [Mehr Infos, Kontakt: Benno H. Pöppelmann, poe@djv.de9

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Date posted: Freitag, Dezember 19th, 2008 19:10 | Under category: DJV Bundesverband, Medien
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