Anträge zur Mitgliederversammlung des DJV Berlin, update

Antrag 1
Antragsteller: Burkhard Schröder

Der Vorstand möge der Mitgliederversammlung schriftlich folgende Fragen beantworten:

Im Verschmelzungsbericht des Vereins Berliner Journalisten und des Brandenburger Journalisten-Verbands wird behauptet, beide Vereine seien nicht überschuldet. Haben die Vertreter des DJV Berlin im Gesamtvorstand oder einem anderen Gremium des DJV mit darüber abgestimmt, die Kredite an den VBJ und den BJV in Höhe von insgesamt rund 500.000 € abzuschreiben, zu erlassen oder zu stunden – und wenn ja, wie?

Welche schriftliche Vereinbarungen hat es zwischen dem DJV und dem DJV Berlin seit Januar 2006 gegeben, die Abführung der Mitgliedsbeiträge an den Bundesverband zu stunden – und wenn ja, zu welchen Konditionen?

Warum hat der Bundesverband eine Rangrücktrittserklärung zugunsten des VBJ und des BJV abgegeben, nicht aber gegenüber dem DJV Berlin?

Wieviel € hat der DJV Berlin seit Gründung des VBJ in den so genannten Solidarfonds des Bundesverbands – zur Finanzierung des VBJ und des BJV – faktisch eingezahlt?

Warum haben die Vertreter des DJV Berlin zugestimmt, dass Mitgliedsgelder zur Finanzierung des VBJ, der Konkurrenz des DJV Berlin, verwendet werden? (Bezug: Schreiben des Vorstands an den Antragsteller vom 06.02.2007)

Seit wann hätten die Rücklagen für die Betriebsrente des ehemaligen Geschäftsführers Jürgen Grimming in Höhe von insgesamt 300.000 € bilanziert werden müssen? Warum ist das nicht geschehen? Der Vorstand möge auch die Namen aller dafür verantwortlichen Geschäftsführer und Schatzmeister nennen.

Ist dem Vorstand des DJV Berlin bekannt, dass der Bundesvorsitzende des DJV, Michael Konken, gesagt hat, die Mitglieder des DJV Berlin sollten sich bei einer Fusion der Landesverbände des DJV In Berlin dem Verein Berliner Journalisten anschließen, also dem „beitreten“? (Quelle: Protokoll der Sitzung des Erweiterten Vorstands vom 02.07.2007, diverse Websites)

Begründung: § 4.3 Satzung DJV Berlin: „Die Mitglieder haben das Recht auf Auskunft durch den Vorstand“ ff.

Antrag 2
Antragsteller: Burkhard Schröder

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Der DJV Berlin stellt im Gesamtvorstand bei der nächstmöglichen Sitzung den Antrag, dass Mitglieder der Landesverbände des DJV, die sich nach Berlin überweisen lassen wollen, vor ihrer Überweisung von ihrem Landesverband Informationen über den DJV Berlin bekommen. Der Vorstand des DJV Berlin stellt dafür bis zum 31.12.2007 den Landesverbänden dementsprechendes Material zur Verfügung.

Begründung:
– Ein Mitglied des DJV NRW, das wünschte, „nach Berlin“ überwiesen zu werden, ist vom DJV NRW automatisch und ohne Nachfrage zum VBJ überwiesen worden, obwohl es das gar nicht wollte.
– Am 2. Juli 2007 hat der Erweiterte Vorstand einen entsprechenden Antrag des Antragstellers, der die obige Forderung enthielt, mehrheitlich angenommen. Der Antrag wurde vom Vorstand trotzdem nicht umgesetzt.

Antrag 3
Antragsteller: Burkhard Schröder

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Dem Vorstand des DJV Berlin wird ab sofort untersagt, direkt oder indirekt Mitgliedsgelder dazu zu verwenden, den Verein Berliner Journalisten oder einen anderen DJV Landesverband, der mit dem DJV Berlin in Berlin konkurriert, zu unterstützen.

Begründung: Es kann den Mitgliedern des DJV Berlin nicht zugemutet werden, mit ihrem Geld einen Verband zu unterstützen, der mit ihm konkurriert.

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Date posted: Donnerstag, Oktober 18th, 2007 14:23 | Under category: DJV Berlin
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