AGB von Springer für freie Journalisten teilweise rechtswidrig

eRecht24.de (06.06.2007): „Das Landgericht Berlin (Az.: 16 O 106/07, Urteil vom 05.06.2007) hat gestern entschieden, dass die Axel Springer AG Teile ihrer neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für freie Journalisten, die seit Januar 2007 verschickt wurden, nicht mehr verwenden darf. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatte im Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Konzern insbesondere unklare Regelungen zur Vergütung von Wort- und Bildbeiträgen kritisiert.

Das Gericht hat nun eine einstweilige Verfügung erlassen. Danach wurde die weitere Nutzung der strittigen Regelungen in den AGB vorerst untersagt. Das LG hielt es für rechtswidrig, dass eine zusätzliche Vergütung bei der mehrfachen Nutzung von Beiträgen nicht klar geregelt wurde. Ebenfalls rechtswidrig ist nach Ansicht des Gerichts die Regelung, dass bei einer Nutzung der Beiträge im Rahmen von Werbung eine gesonderte Vergütung vereinbart werden könne, jedoch nicht müsse. Auch die Formulierung, dass bei fehlender Nennung des Urhebers keine zusätzliche Vergütung gezahlt werden müsse, stufte das Gericht als unzulässig ein.“[mehr…]

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Date posted: Mittwoch, Juni 6th, 2007 15:27 | Under category: DJV Bundesverband, Medien
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