BStU widerpricht sich selbst

Übermedien legt nach: „Ausforschung von Journalisten: Stasi-Unterlagenbehörde widerspricht sich selbst“.

Durfte die Stasi-Unterlagenbehörde (BStU) über 1000 Seiten mit privaten Unterlagen über Journalisten herausgeben? Ein interner Prüfbericht der Leiterin der Grundsatzabteilung der Behörde kam zu einem klaren Ergebnis: Das war rechtswidrig. Die Behörde ist plötzlich der gegenteiligen Ansicht.

Letzt liegt das interne Rechtsgutachten im Volltext vor.

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Date posted: Donnerstag, Mai 20th, 2021 10:46 | Under category: DJV Berlin, DJV Bundesverband, Medien
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