Strukturhilfe

Der DJV Brandenburg hat am 21. Juli „Strukturhilfe für das zweite Halbjahr 2008 (1. Juli 2008 mit 31. Dezember 2008)“ in Höhe von 15.000 Euro beantragt. Die Hälfte des Jahresnbeitrags von 30.000 Euro stehe jedem zu fördernden Landesverband pauschal zu.

Interessant ist weniger die Tatsache, dass ein Landesverband diese Gelder beantragt, sondern die Begründung: Im gerichtlichen Vergleich vom 5. März 2008 (Brandenburgisches Oberlandesgericht, 4 U 174/06) heißt es unter Ziffer 3 dazu: „Der Kläger wird dafür Sorge tragen, dass bis spätestens 30.04.2008 dem Beklagten anonymisierte Informationen über die Förderkriterien übermittelt werden, die bei den anderen Landesverbänden erfragt worden sind, die ebenfalls Strukturhilfe beantragt haben.“

Da es bisher keine protokollierten und nachvollziehbaren Kriterien gab (laut Anschreiben: „doch bedarf es vorliegend weder eines förmlichen Antrags noch überhaupt irgendwelcher Unterlagen“), werden sich die Gerichte vermutlich bald für die Förderkriterien interessieren müssen. Maßgabe wird sein, wie schon vom Landgericht Berlin formuliert, dass der Bundesverband seine Landesverbände gleich behandeln muss.

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DJV und Depenbrock

Kress.de: „Auch die Gewerkschaft DJV hat zu den angekündigten Maßnehmen etwas zu sagen. DJV-Chef Michael Konken sagte: ‚Es ist höchste Zeit, dass sich die Redakteure und Freien der Berliner Zeitung gegen Depenbrocks Crash-Kurs zur Wehr setzen.‘ Dieser Aufruf ist insofern verwunderlich, als dass die Redaktion der ‚Berliner Zeitung‘ vor einigen Monaten bereits eine Klage gegen die Doppelrolle von Depenbrock angestrengt hatte und ihre Ablehung gegenüber den Sparplänen bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht hatte.“

Warum der Verein Berliner Journalisten ausgerechnet Depenbrock als Jurymitglied für seinen Preis „Der lange Atem“ benannt hat, kann vermutlich auch niemand erklären. Das passt aber zur verlogenen Heuchelei des VBJ bei anderen Themen.

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Kothy scheitert im Gesamtvorstand

Der Verein Berliner Journalisten hat auf der letzten Sitzung des Gesamtvorstands des DJV den Antrag gestellt, ihm sollten seine Schulden gestrichen werden. Hintergrund nach Ansicht des VBJ: „Verbindlichkeiten existieren lediglich gegenüber anderen DJV-Landesverbänden und unserem gemeinsamen Bundesverband, die uns Darlehen für die Aufbauarbeit seit 2004 zur Verfügung gestellt haben. Durch Rangrücktrittserklärungen werden diese Verbindlichkeiten in der sog. Überschuldungsbilanz nicht wirksam.“ [Vgl. recherchegruppe.tk (02.06.2008): „VBJ und BJV: Fusion geplatzt, revisited“]. Diese Ansicht teilen die zuständigen Registergerichte nicht. Die angekündigte Fusion zwischen dem VBJ und dem Brandenburger Journalistenverband kann deshalb nicht stattfinden.

Thomas Mensinger, der immer noch offiziell Vorsitzender des BJV ist, obwohl der gar nicht mehr eigenständig existieren kann, wurde schon lange nicht mehr im Gesamtvorstand gesehen. Die Diskussion über den Antrag Kothys verlief dementsprechend skurril. Der Antrag des VBJ stützte sich auf das „Argument“, da der DJV Berlin wegen seiner Insolvenz zeitweilig keine Mitgliedsbeiträge mehr an den Bundesverband abführe, werde der VBJ ungleich behandelt, wenn er das trotz seiner buchhalterischen Überschuldung tun müsse. Dr. Peter Pistorius, der Vorsitzende des DJV Berlin, hatte einen Antrag in petto, der vorsah, dass die Schulden des VBJ nur gestrichen werden sollten, wenn es eine Fusion aller vier Landesverbände des DJV in Berlin und Brandenburg gebe. Karl Geibel, der Vorsitzende des DJV Baden-Württemberg, „rettete“ die Situation und beantragte nach bewährter Methode der DJV-Gremien in Konfliktsituationen, sich mit dem Antrag nicht zu befassen: Angeblich habe es vor der Sitzung des Gesamtvorstands einen Beschluss der „Finanzkommisson“ zum Thema „Überschuldung des VBJ und des BJV“ gegeben, vom dem aber nicht alle Mitglieder dieses ominösen Kommission etwas wussten.

Fazit: Die Fusion ist – wie hier schon mehrfach berichtet – geplatzt. Die Mitglieder des Vereins Berliner Journalisten werden über den Sachverhalt weiterhin falsch und unzureichend informiert.

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Soll der DJV Brandenburg erneut ausgeschlossen werden?

„Der Stadl: „DJV-Bunker: Dieselbe Wand, derselbe Kopf“ – „Mit Anwaltsschreiben vom 2. Mai 2008, verfasst gleich nach dem blamablen teuren Vergleich mit dem verhassten Brandenburg, wird dessen bisher in solchen Fällen stets siegreichen Vorsitzenden Hans Werner Conen ruppig mitgeteilt, ‚dass eine Unvereinbarkeit der beiden Satzungen wohl zwingend zu einem Ausschluss führen muss‘ (…) So will Konken den Mega-Feind Brandenburg von dannen jagen, weil der eine Geschäftsstelle in Berlin hat, also mitten in Brandenburg. Das, so Konken gewohnt wissensfrei, sei nicht ‚vor Ort‘ und widerspreche der Satzung des Bundesverbands. Zwar sucht man entsprechende Normen in der DJV-Satzung vergeblich, doch wer Streit sucht, der findet ihn. (…) ‚Nach der DJV-Satzung soll die Mitgliederversammlung den Vorstand des Landesverbands wählen‘, will der Nicht-Journalist und Nicht-Jurist herausgefunden haben. Das ist – Konken-typisch – faktenfreies Wunschdenken. In der DJV-Satzung heißt es: ‚Die Satzungen der Landesverbände müssen mindestens Vorschriften enthalten über (…) die Wahl des Landesvorstands und dessen Amtsdauer“ – kein Wort davon, wer wählen soll.“ (…)

Nachtrag (28.05.2008): neue Ausgabe des „Stadl“ ist heute online.

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Das wahre Gesicht der Allianz und hohle Worte

Presseerklärung des DJV (26.05.2008): „Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Versicherungskonzern Allianz zur weltweiten Achtung der Rechte von Gewerkschaften aufgefordert. Die Konzernspitze müsse dafür sorgen, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer nationalen Tochterunternehmen in aller Welt gewerkschaftlich betätigen dürften. Dazu gehöre selbstverständlich auch das Streikrecht. Hintergrund sind Auseinandersetzungen in Korea, wo Mitarbeiter der Allianz Korea für die Einhaltung des geltenden Tarifvertrags gestreikt haben. 87 Filialleiter wurden daraufhin entlassen, zwei Gewerkschafter sogar verhaftet, weil sie die Geschäftstätigkeiten der Versicherung behinderten, wie es hieß. Gespräche mit einer Delegation aus Korea soll die Münchner Konzernspitze abgelehnt haben. ‚Die Allianz steht als Konsortialführer der Presseversorgung in besonderer Verantwortung für die Achtung von Gewerkschaftsrechten‘, erklärte DJV-Hauptgeschäftsführer Hubert Engeroff, der zugleich stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender und Vorsitzender der Finanzkommission bei der Presseversorgung ist. ‚Es ist schwer vorstellbar, dass die Allianz bei der Presseversorgung mit den Gewerkschaften DJV und ver.di zusammenarbeitet und gleichzeitig tatenlos zusieht, wie Gewerkschafter in Korea an der Ausübung ihrer Rechte gehindert werden.'“

– Vgl. auch capital.de (26.07.2006): „Bittere Lektion“ – „Großkunden erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf die Allianz, dazu gehören Verdi und der Deutsche Journalisten-Verband. Sie wollen im Presseversorgungswerk – es bietet Versicherungen für Mitarbeiter der Kommunikationsbranche – auf Dauer nicht ‚mit einem Partner kooperieren, der seine Unternehmensexpansion mit Massenentlassungen flankiert‘, schreiben sie in einem Brief…“

– allianz.com (08.11.2002): „Das Presseversorgungswerk, eines der größten Versorgungswerke in Deutschland und der Träger der Altersversorgung von Journalisten und Redakteuren, bietet ab sofort auch eine Pensionskasse an. (…) Wie am 8. November in Stuttgart mitgeteilt wurde, wird das spezielle Produktangebot des Presseversorgungswerks über die Pensionskasse der Allianz abgewickelt.(…) Das Versorgungswerk der Presse ist mit rund 150.000 Versicherungsverträgen eines der größten und bekanntesten Versorgungswerke in Deutschland. Gesellschafter sind die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.“

– ver.di (2002): „Bemerkenswert war darüber hinaus bei der Sitzung des Verwaltungsrates des Versorgungswerkes der Presse ein Gutachten, das deutlich macht, dass Kapitalanlagen aus dem Deckungsstock der Presseversorgung auch an anderweitige Anleger (also nicht nur Allianz) vergeben werden können, sofern diese die Sicherheitsanforderungen der Allianz erfüllen und dem Versorgungswerk eine höhere Rendite garantieren. Dies soll die Allianz ermuntern, noch besser als bisher mit den Millionen für die Versicherten des Versorgungswerk zu arbeiten.“

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Folgeberichterstattung des Journalist

Schreiben des DJV Brandenburg an der Journalist vom 19.05.2008:
„Sehr geehrte Frau von Garmissen, sehr geehrter Herr Daniel: das Verbandsorgan „Journalist“ des Deutschen Journalisten-Verbands e.V. hat in der Ausgabe 11/2006 unter der Überschrift „DJV gewinnt gegen Landesverband Brandenburg“ über ein Beitragsrückstände betreffendes nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Potsdam berichtet. Wie Sie wissen, hat das Urteil keinen Bestand gehabt; aufgrund eines beim Brandenburgischen Oberlandesgericht durchgeführten Berufungsverfahrens haben die Parteien am 5. März 2008 einen Vergleich geschlossen. Dieser Vergleich hat das von Ihnen berichtete Urteil obsolet gemacht. Der Vergleich sieht die Aufrechnung von Beitrag und Strukturhilfe über den Zeitraum vom Juli 2004 bis Juni 2008 vor.

Im Pressekodex des Deutschen Presserats ist geregelt, daß eine Folgeberichterstattung erforderlich ist, wenn ursprünglich im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren berichtete Sachverhalte sich im Verlauf ändern. So ist es hier.

Wir bitten daher um Ihre Bestätigung, daß Sie in der nächsterreichbaren Ausgabe des Verbandsorgans „Journalist“ über den rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens durch den Vergleich vom 5. März 2008 in nicht geringerem Umfang berichten werden. (…)“

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Vergleich wirksam

Der DJV Brandenburg hat dem DJV-Bundesverband am 08.05.2008 mitgeteilt: (…) „der zwischen dem DJV-Brandenburg und dem DJV-Bundesverband am 5. März 2008 im Verfahren 4 U 174/06 beim Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) geschlossene Vergleich ist mit Eingang des dortigen Schriftsatzes vom 25. April 2008 bei Gericht wirksam geworden. Der DJV-Bundesverband hat den geschuldeten Geldbetrag von 11.563,73 Euro an den DJV-Brandenburg gezahlt.“ (…)

Weiter heißt es in dem Schreiben: „Dem DJV-Brandenburg liegt an einem grundlegenden Neuanfang, nachdem durch zahlreiche rechtskräftige Urteile und den gerichtlichen Vergleich Klarheit über die Vergangenheit seit dem gescheiterten Versuch des Ausschlusses aus dem DJV besteht. Um nun in der Sache die bei Gericht vereinbarten Fortschritte zu machen, schlägt der DJV-Brandenburg vor, die Regelungen des beiderseits schon akzeptierten gerichtlichen Vergleichs über den 30. Juni 2008 hinaus beizubehalten.“

[Vgl. recherchegruppe.tk, (15.04.2008): „Vergleich eingetütet“]

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Insolvenzplan

Aus dem Insolvenzplan, den der Insolvenzverwalter des DJV Berlin dem Gesamtvorstand des DJV vorgelegt hat und den dieser positiv beschieden hat:

(…) „Der DJV beziffert die offenen Mitgliedsbeiträge mit einem Betrag von 212.693,12 EUR. Die Gesamtsumme betrage 235.529,62 EUR. (…) Ferner ist der Gläubiger nicht berechtigt, die vom Rangrücktrett erfassten Forderungen gegenüber dem Schuldner geltend zu machen, solange und soweit ihre Befriedigung zur Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gemäß §17 InsO führen würde. (…) Der gesamte Insolvenzplan steht unter der Bedingung, dass der Schuldner seinen auferlegten Pflichten nachkommt. Dies wird nach Beschluss des Gerichts später von einem Treuhänder überwacht. (…) Der DJV Bundesverband wird für die Zeit des Insolvenzverfahrens, vorraussichtlich bis zum Juni 2008, keine Mitgliedsbeiträge geltend machen. Der DJV Bundesverband verzichtet ausdrücklich auf die Mitgliedsbeiträge für die Laufzeit des Insolvenzverfahrens. (…) Der Schuldner bleibt während des Insolvenzverfahrens und nach Abschluss des Insolvenzverfahrens unter den oben genannten Bedingungen Mitglied des Bundesverbands. Das Einverständnis mit diesen Bedingungen ist Voraussetzung dafür, dass der Insolvenzverwalter die Mitgliedschaft nicht kündigt. Der Insolvenzverwalter wäre insbesondere für den Fall der Zahlungspflicht während des Insolvenzverfahrens hierzu gesetzlich gewzungen.“ (…)

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Kohlen unter Arrest des Sequesters, reloaded

RA Hartwig Albers, der ehemalige (vorläufige) Insolvenzverwalter des DJV Brandenburg, hat seinen Antrag auf seine Kosten zurückgezogen. Der Arrestbeschluß ist damit gegenstandslos. [vgl. recherchegruppe.tk (27.03.2008: „Kohlen unter Arrest des Sequesters“.) Das hat der Antragsteller dem DJV-Bundesverband mitgteilt. Der Bundesverband hat über den Sachverhalt bisher nicht informiert.

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Kajo Döring wird Nachfolger Engeroffs

Pressemeldung des DJV (16.04.2008): „Der bisherige 1. Geschäftsführer des DJV-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen Kajo Döhring tritt zum 1. März 2009 die Nachfolge von Hubert Engeroff als Hauptgeschäftsführer des Deutschen Journalisten-Verbandes an.“ [mehr…]

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