Folgeberichterstattung des Journalist

Schreiben des DJV Brandenburg an der Journalist vom 19.05.2008:
„Sehr geehrte Frau von Garmissen, sehr geehrter Herr Daniel: das Verbandsorgan „Journalist“ des Deutschen Journalisten-Verbands e.V. hat in der Ausgabe 11/2006 unter der Überschrift „DJV gewinnt gegen Landesverband Brandenburg“ über ein Beitragsrückstände betreffendes nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Potsdam berichtet. Wie Sie wissen, hat das Urteil keinen Bestand gehabt; aufgrund eines beim Brandenburgischen Oberlandesgericht durchgeführten Berufungsverfahrens haben die Parteien am 5. März 2008 einen Vergleich geschlossen. Dieser Vergleich hat das von Ihnen berichtete Urteil obsolet gemacht. Der Vergleich sieht die Aufrechnung von Beitrag und Strukturhilfe über den Zeitraum vom Juli 2004 bis Juni 2008 vor.

Im Pressekodex des Deutschen Presserats ist geregelt, daß eine Folgeberichterstattung erforderlich ist, wenn ursprünglich im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren berichtete Sachverhalte sich im Verlauf ändern. So ist es hier.

Wir bitten daher um Ihre Bestätigung, daß Sie in der nächsterreichbaren Ausgabe des Verbandsorgans „Journalist“ über den rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens durch den Vergleich vom 5. März 2008 in nicht geringerem Umfang berichten werden. (…)“

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Date posted: Dienstag, Mai 20th, 2008 13:07 | Under category: DJV Brandenburg, DJV Bundesverband
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