Einstweilige Verfügung gegen den DJV Baden-Württemberg
Das Landgericht Hamburg hat am 25.04.2006 auf Antrag Hans-Werner Conens eine einstweilige Verfügung gegen den DJV Baden-Württemberg erlassen (AZ 324 0 284/06).
Darin wird dem Landesverband des DJV u.a. untersagt zu formulieren, Hans-Werner Conen sei ein Vertreter des „VJJ-Clans“. Dem DJV Baden-Württemberg wird auch untersagt zu suggerieren, der Antragsteller Conen habe sich auf dem Verbandstag 2005 nicht der Diskussion gestellt (vgl. Grafik).
Hintergrund und Kommentar:
Hans-Werner Conen hatte auf dem Verbandstag kein Rederecht, konnte sich daher nicht einer Diskussion entziehen. Da auch andere Behauptungen, die der DJV Baden-Württemberg verbreitet hat, schlicht falsch sind, muss man sich fragen, welcher Teufel diejenigen reitet, die einen derartigen Unfug in die Welt setzen – mit dem Risiko, die Gelder der Mitglieder durch immer neue verlorene Prozesse zu verbraten.
Date posted: Dienstag, Juli 4th, 2006 12:40 | Under category: DJV Landesverbände
RSS 2.0 | Comment | Trackback