Unvereinbarkeitsbeschluss

ScreenshotDer Vorstand des DJV Berlin hat einen Unvereinbarkeitsbeschluss gegenüber dem VJJ (Verband Junger Journalisten) gefasst. Der VJJ hatte dem damaligen Vorsitzenden Alexander Kulpok am 05.06.2004 die Macht gesichert. Codename der Akton: „Operation Weißer Ritter„. Bis zur Neuwahl im DJV Berlin am 09.12.2005 hatte der VJJ eine Mehrheit im Vorstand.
Der jetzige Beschluss ist aber aus mehreren Gründen nichtig und juristisch irrelevant:

  • Einen so weit reichenden Beschluss kann nur die Mitgliederversammlung fassen, nicht der Vorstand. Dazu müsste die Satzung mit einer Zweidrittel-Mehrheit geändert werden.
  • Die Gerichte werden alle Ausschlüsse von Mitgliedern abweisen, wenn diese sich mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen. Ausschlusse aus Berufsverbänden sind seit den 70-er Jahren fast ausnahmslos gescheitert. Eine Prozesslawine wird sich der Verband weder leisten können noch wollen. Auch ist nicht bekannt, wer parallel Mitglied im VJJ ist – die Beweislast hätte der DJV Berlin zu tragen.
  • Der VJJ hat zur Zeit ohnehin keinen handlungsfähigen Vorstand, die Website ist nicht aktuell. Fast alle Vorstandsmitglieder sind zurückgetreten. Es gab zahlreiche Rückbuchungen von Mitgliedsbeiträgen, weil bis jetzt die Presseausweise nicht ausgehändigt wurden. Es herrscht allgemeines Tohuwabohu.

Der Unvereinbarkeitsbeschluss ist nur ein überflüssiger Kotau gegenüber dem Bundesverband und dem „konkurrierenden“ Landesverband Verein Berliner Journalisten, der einen solchen Unvereinbarkeitsbeschluss in seine Satzung aufgenommen hat. Wie dieser dort (gesinnungs)überprüft und durchgesetzt wird, ist unklar.

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Date posted: Montag, April 3rd, 2006 23:57 | Under category: DJV Berlin
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