Anträge des DJV Brandenburg zum Verbandstag

Der DJV Brandenburg hat für den Verbandstag 2008 in Rostock-Warnemünde zahlreiche Anträge gestellt (Download als pdf, 64 S., 235kb). Der Brandenburger Landesverband besteht darauf, dass diese Anträge ordnungsgemäß – wie die aller anderen Landesverbände auch – den Tagungsunterlagen beigelegt werden. Auch soll über die Anträge ganz normal diskutiert und abgestimmt werden. Offenbar versuchen einige Funktionäre im Gesamtvorstand, das zu verhindern. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind daher vorprogrammiert, die aber vermutlich, wie schon so oft, mit einer juristischen Niederlage des Bundesverbands enden werden.

Einige diese Anträge könnten von den Delegierten ohne Weiteres positiv beschieden werden, zum Beispiel der Antrag eins, dass der DJV nur eine Geschäftsstelle in Berlin unterhalten möge. Das ist ohnehin schon so beschlossen worden, wird aber einfach nicht umgesetzt. Man muss aber wegen der grotesken und sektiererischen Gruppendynamik davon ausgehen, dass dieser Antrag niedergestimmt werden wird, nur aus dem Grund, weil er aus Brandenburg kommt.

Der Antrag vier hat es in sich: „Mitglieder, die von Deutschen Presserat wegen Verstoßes gegen die Presseethik verurteilt wurden, dürfen dem Bundesvorstand für die Dauer von fünf Jahren nicht angehören.“ Wer sich mit den Interna des DJV nicht auskennt, wird naiv vermuten, dagegen könne ein Journalistenverband doch nichts haben? Weit gefehlt: die stellvertretende Bundesvorsitzende des DJV, Ulrike Kaiser, war lange Zeit Chefredakteurin der Verbandszeitschrift. „Das ‚Zentralorgan‘ des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), der ‚Journalist‘, hat falsch berichtet und ist dafür vom Deutschen Presserat verurteilt worden“ (vgl. recherchegruppe.tk (06.10.2007)

Auch der Antrag fünf wird abgelehnt werden: „Der Deutsche Journalisten-Verband distanziert sich von dem durch die britische Journalisten-Gewerkschaft NUJ beschlossenen Boykott-Aufruf gegen den jüdischen Staat Israel. Es ist mit journalistischer Ethik und den Aufgaben journalistischer Berufsverbände unvereinbar, zum politisch motivierten Boykott aufzurufen und Journalisten zur Verbreitung solcher Aufrufe zu nötigen.“ (Vgl. „Der Stadl“ (26.04.2008): „DJV-Warlords: Nächstes Jahr in Jerusalem?“

Der Antrag Nr. 13 („Hilfe gegen den deutschen Überwachungsstaat“) hört sich zwar gut an, ist aber technisch nicht besonders sinnvoll:

„Der Verbandstag möge beschließen: Die DJV-V&S richtet einen Anonymisierungsserver im Ausland ein und bietet den DJV-Mitgliedern diese Dienstleistung an. Zur Begründung: Durch die Vorratsdatenspeicherung werden Journalisten unzumutbar in ihrer Arbeit behindert, da jede Kommunikation durch den Staat überwacht wird. Dadurch ist die Kommunikation mit Informanten praktisch nicht mehr möglich, da diese aus Angst vor Entdeckung nicht mehr frei kommunizieren können. Die Erfahrungen mit der Bespitzelung von Journalisten und Mitarbeitern bei großen Firmen zeigen, daß man auch seinem Telekommunikationsanbieter nicht vertrauen kann. Die Erfahrungen mit der Vorratsdatenspeicherung in anderen europäischen Ländern zeigen, daß Telephon und E-Mail bei investigativem Journalismus als Kommunikationsmittel kaum noch genutzt werden. Viele Informanten verzichten auf die Kontaktaufnahme völlig. Nur eine geschützte Kommunikation über Anonymisierungsdienste sichert dem Journalismus seine wichtige Rolle im Staat. Auch Kollegen im Ausland könnten so sicher kommunizieren.“

Ein Anonymisierungsserver muss nicht im Ausland sein, um sichere Kommunikation zu ermöglichen. Das gilt für Tor wie für JAP. Sinnvoller wäre ein Antrag gewesen wie: „Der DJV tritt als korporiertes Mitglied – wie andere Presseverbände – der German Privacy Foundation bei und finanziert durch eine steuerlich absetzbare Spende einen JAP- oder Tor-Server“ (kostet rund 500 Euro im Jahr).

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Date posted: Samstag, Oktober 4th, 2008 11:33 | Under category: DJV Brandenburg, DJV Bundesverband, DJV-Verbandstag 2008
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