Insolvenzverschleppung beim VBJ?

Das Landeskriminalamt III Berlin beschäftigt sich zur Zeit mit dem Verein Berliner Journalisten, demnächst wird sich auch die Staatsanwaltschaft mit dem Fall befassen. Hintergrund ist eine Strafanzeige gegen den Vorstand des Vereins wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung (Vorgangsnummer LKA 322 070823-1235-025652).

Der VBJ ist mit rund 300 000 Euro bilanziell überschuldet. § 19 Abs. InsO besagt eindeutig: „Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund.“ § 42 BGB Abs. 2 ist ebenso klar: „Der Vorstand hat im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Wird die Stellung des Antrags verzögert, so sind die Vorstandsmitglieder, denen ein Verschulden zur Last fällt, den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich; sie haften als Gesamtschuldner.“

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Date posted: Donnerstag, August 23rd, 2007 14:31 | Under category: DJV Landesverbände
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