Niederlagen des DJV gegen den DJV Brandenburg

1. Der 5. Senat des Kammergerichts Berlin (5 U 183/06) hat im einstweiligen Verfügungsverfahren das Urteil des LG Berlin vom 25.09.2006 zu Lasten des DJV (Bundesverbands) aufgehoben und dem untersagt, die Mitglieder des DJV Brandenburg zum Austritt aus dem DJV Brandenburg und Eintritt in den Brandenburger Journalisten-Verband auffordern zu lassen, wenn dies wie durch das Schreiben des LV-Vorsitzenden Mensinger geschieht, dass dem journalist Nr. 7/2006 beigefügt war.

„Aus Rechtsgründen kann und will ich die Mitglieder des DJV-Brandenburg nicht zum Verbandswechsel ermuntern. Ich empfehle Ihnen allerdings, sehr genau anzusehen, was dieser Landesverband derzeit mit Ihren Mitgliedsbeiträgen leistet. Wenn sie als Mitglied des DJV-Brandenburg weiter am Bezug des journalist interessiert sind, wenden sie sich direkt an den Verlag Rommerskirchen (Name, Tel-Nr) – wenn Sie sich auf mein Schreiben berufen, erwartet sie ein attraktives Angebot.“

Ungeachtet des Wortlauts sei das als Aufforderung zum Verbandswechsel zu verstehen. Der erste Satz dieser Passage sei eine rhetorische Finte. Der DJV müsse als Herausgeber zukünftig dafür sorgen, dass solche Beilagen nicht versendet werden.

2. DJV Brandenburg (29.05.2007): „DJV-Bundesverband kassiert schwere Niederlage beim Bundesverfassungsgericht“

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Date posted: Samstag, Juni 9th, 2007 17:51 | Under category: DJV Bundesverband, DJV Landesverbände
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