DJV Brandenburg im Vorteil

Bei der gestrigen Verhandlung vor dem OLG Brandenburg wurde noch kein Urteil gesprochen. Aus dem Verlauf der Verhandlung und den recht eindeutigen Äußerungen des Senats lassen sich aber Schlüsse ziehen. Die Parteien sollen dem Gericht bis Anfang Oktober einen Vergleichsvorschlag unterbreiten, endgültiger Verkündungstermin ist der 07.11.2007 (9.20 Uhr, Raum E 14).

Der DJV Brandenburg – der Beklagte – begehrte u.a. Strukturhilfe für das 2. Halbjahr 2005, da diese im damaligen Wirtschaftsplan ausgewiesen worden war. Der DJV (Bundesverband) wollte, dass die Mitgliedsgelder sofort an den Bundesverband gezahlt würden. Der DJV Brandenburg wollte hingegen diese Forderungen mit den seinen verrechnen. Der Senat machte klar, dass eine Aufrechung nicht so einfach möglich sei, da die „Gleichartigkeit“ der Forderungen diskutiert werden könne, dass jedoch der DJV Brandenburg gute Chancen haben, seinen Anspruch gegenüber dem DJV durchzusetzen – nach dem Prinzip dolo agit: „Der Satz besagt, dass niemand erfolgreich eine Leistung einklagen kann, die er sogleich nach Erhalt zurückgeben müsste, weil dem Schuldner ein entsprechender Gegenanspruch zusteht.“

Der Senat meinte nachdrücklich, dass der so genannte „Solidarfonds“, aus dem einige Landesverbände finanziell alimentiert werden, nicht, wie der DJV meinte, eine Angelegenheit der Landesverbände, sondern eindeutig dem Bundesverband finanziell zuzuordnen sei. Auch seien die Ansprüche aus dem Jahr 2005 nicht verjährt. Der Senat sah Indizien dafür, dass sich die Höhe der Zahlungen nach der Zahl der Mitglieder der jeweiligen Landesverbände richte. Über die Ansprüche des DJV Brandenburg auf Strukturhilfe in den Jahren 2006 und 2007 konnte das Gericht nichts sagen, da das nicht Streitgegenstand war und keine Unterlagen vorgelegt worden waren.

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Date posted: Donnerstag, August 30th, 2007 21:30 | Under category: DJV Bundesverband, DJV Landesverbände
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