POLITIK | | Aktuell | 09. März 2005 |
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DISKUSSION ÜBER DAS DAS ANTIDISKRIMINIERUNGSGESETZ Toleranz per GesetzVon Burkhard Schröder |
Niemand hat die Absicht, völkische, geschlechtliche, weltanschauliche, religiöse oder sexuelle Mauern zu bauen. Die deutschen Unternehmen, so verlautet es, lehnen es ab zu diskriminieren. Wer hätte das gedacht. Aber ein Antidiskriminierungsgesetz, das es unter Strafe stellt, jemanden wegen seiner Herkunft, seiner Weltanschauung oder seinem sexuellen Geschmack zu mobben oder zu benachteiligen, will offenbar niemand.
Die üblichen Verdächtigen laufen gegen einen Gesetzentwurf von SPD und Grünen Sturm, der die Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft umsetzen will. Der Bundesrat hatte eine erste Version Mitte Februar abgelehnt. Das Gesetz führe zu mehr Bürokratie, beeinträchtige die Vertragsfreiheit in der Wirtschaft und kille Jobs.
Karl Marx wäre auch gegen eine Antidiskriminierungsgesetz gewesen - aus Zynismus und aus den gleichen Gründen wie die Arbeitgeber. Der Kapitalismus sieht per definitionem vor, dass das Kapital über die Ware Arbeitskraft uneingeschränkt verfügen darf. Kämen der Staat oder der Gesetzgeber auf die Idee, den Unternehmen vorzuschreiben, welche Sorte von Arbeitskräften sie zu beschäftigen hätten, wäre das eine Art von Sozialismus, also ein Eingriff in den Kauf und Verkauf der Ware Arbeitskraft. Das regelt die Marktwirtschaft ganz allein, deswegen heißt sie ja "freie". Und den Sozialismus will bekanntlich niemand. Ein Antidiskriminierungsgesetz verbreitet daher Illusionen über das Verhältnis zwischen Kapitalisten und Arbeitern und ist vergleichbar mit der ebenso abwegigen Idee eines "gerechten" Lohns. Also grober Unfug und Opium für das naive und gutmeinende Volk und andere Lichterkettenträger.
Die Unternehmen haben natürlich gemerkt, wozu ein Antidiskriminierungsgesetz führt: zu einer Selbstethnisierung der Arbeitsnehmer. Wem es gelingt, Teil einer Randgruppe zu werden - völkisch, sexuell, religiös -, kann, wenn das Gesetz verabschiedet wird, auf Schadensersatz klagen, wenn nachgewiesen wird, dass sie oder er benachteiligt wird. Neonazis können vor den Kadi ziehen, wenn sie wegen ihrer Weltanschauung den Arbeitsplatz verlieren. Afrodeutsche, wenn die gemeinen White Germansaxon Protestants ihnen bei der Suche nach einem Job zuvorkommen. Juden und Zeugen Jehovas, wenn ein Kapitalist lieber jemand einstellt, der gern auch am Samstag arbeitet. Ostfriesen und Ossis, wenn sie wegen ihrer Herkunft gehänselt werden. Der gewöhnliche heterosexuelle weiße Mann hat nur eine Chance auf den Schadesersatzkuchen, wenn eine Frau ihm wegen ihres Geschlechts vorgezogen wird.
Und nun zu etwas fast ganz Anderem. Der viel besungene "Kampf gegen Rechts" richtet sich, falls er überhaupt jemals ein klar definiertes Ziel hatte, gegen diejenigen lieben inländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die rassistische und antisemitische Vorurteile haben. Diesen könnte man, falls es ein Antidiskriminierungsgesetz gäbe, auch als Privatmensch mit der juristischen und finanziellen Keule drohen. Wer einen Sorben oder Deutschtürken für einen Ausländer hält, weil der die deutsche Sprache nicht so gut wie ein Oberbayer spricht, sollte zahlen. Das verbessert die Opferperspektive. Und Otto Schily müsste nicht immer alles melden, durchführen und verbieten, was sich rechts von der CDU politisch regt. Das regeln wir über das Zivilrecht viel besser.
Übrigens: Da es beim Homo sapiens keine Rassen gibt, kann man auch niemanden wegen seiner "Rasse" diskriminieren.
Dieser Artikel erschien leicht verändert und gekürzt am 09.03.2005 in der Jungle World ------------------------------------------------------------------------------------BURKS ONLINE 09.03.2005 Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des BurksVEB.
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