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Anwaltskanzlei Tank
RA Olaf Tank
Rheiner Landstraße 197 49078 Osnabrück
Aktenzeichen: 261354/30
Osnabrück, den 31.04.2007
Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen bei jeglichem Schriftverkehr und Zahlungen immer an.
Sehr geehrte Kunde, hiermit zeige ich die Interessenvertretung der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, D 64572 Büttelborn an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Meine Mandantschaft macht gegen Sie folgende Forderung geltend: Rechnung vom 15,08,2006 aus Dienstleistungsvertrag mit der Rechnungsnummer R488503 für die Anmeldung vom 29,07,2006 um 14:33 Uhr auf der Internetseite P2P-heute.com mit folgender Anmelde-IP: 217.598.998.10.
Sie schulden meiner Mandantschaft daher 711,00 EUR. Da Sie sich in Verzug befinden, sind Sie gegenüber meiner Mandantschaft verpflichtet, die durch meine Tätigkeit entstandenen Gebühren zu erstatten. Das Originalrechnung finden Sie im Anhang als signierte PDF Datei.
Bitte behalten Sie das Original Rechnung unbedingt für Ihre Unterlagen.
Liquidation: 1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV 746,50 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV X,50 EUR
Gesamtsumme 784,00 EUR
Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 212,00 EUR. Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag, innerhalb einer Frist von 10 Tagen, also bis zum 09.04.2007 (hier eingehend) auszugleichen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das unten angegebene Konto. Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgerecht eingehen, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, die Forderung ohne weitere außergerichtliche Ankündigung, gerichtlich geltend zu machen, wodurch weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die bereits ergangenen Urteile verweisen, welche Sie auf der Internetseite www.forderungseinzug.de einsehen können. Bei der Anmeldung auf oben genannter Internetseite wurde die zu diesem Zeitpunkt übermittelte IP-Adresse gespeichert. Die IP-Adresse ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden, im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung, die Identifikation des PC's, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.
Als weitere Sicherheitsinstanz ist auf oben genannter Internetseite das Geburtsdatum des Users eingegeben worden. Sollte sich bei einer weiteren überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen. In diesem Fall hätte sich eine gegebenenfalls minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalte ich mir im Namen meiner Mandantschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor. Die dabei anfallenden Kosten und Auslagen sind gegebenenfalls gegen Sie geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Tank
Rechtsanwalt [...]
Natürlich war der Mail ein ZIP-Attachment beigefügt, das sich bei näherem Hinsehen als executable, also als ausführbare Datei entpuppte, die Windows-Nutzern Schaden zufügen kann, Max-Usern und Linuxern wie mir aber nicht.
Nun mal ganz langsam und kriminalistisch: Welche Indizien haben wir, die uns verraten, dass es sich nicht nur um Spam, sondern um einen dreisten Betrugsversuch handelt? Zum einen - heute! - natürlich das zu Recht wütende Dementi auf der Website der real existierenden Kanzlei Tank: "Diese E-Mails wurden unter Missbrauch unserer Kanzleiangaben als Absender versandt. Wir distanzieren uns ausdrücklich vom Inhalt dieser Spam-Mails, die einzig dem Zweck dienen, die im Anhang enthaltenen Trojaner zu verbreiten. Darum öffnen Sie den Anhang nicht!"
2. Unverschlüsselte Mails sind wie Postkarten. Postkarten von Anwälten werfe ich ungelesen in jede herumstehende Tonne. 3. Andreas & Manuel Schmidtlein GbR (keine GmbH also!) ergibt interessante Treffer. Wer jetzt noch auf die Mail hereinfällt, ist total plemplem. 4. "Bei der Anmeldung auf oben genannter Internetseite wurde die zu diesem Zeitpunkt übermittelte IP-Adresse gespeichert." Mitnichten wurde sie das. Der sicherheitsbewusste Surfer schreddert seine IP-Adresse, wenn er auf einschlägigen Websites unterwegs ist. Die Mail richtet sich also nur an dümmste anzunehmende User. Und das bin ich nicht. 5. "Das Originalrechnung finden Sie im Anhang als signierte PDF Datei." Das Rechnung? Nun gut, Rechtscheibfehler können passieren. Aber signierte PDF-Datei? Was soll denn das sein? Wozu sollte mir jemand signierte Postkarten schicken? 6. Dann noch: "die Identifikation des PC's" - wer den sächsischen Genitiv oder die Deppenapostrophe benutzt, wird mit Missachtung und fünfzig Peitschenhieben bestraft, falls er sich strafverschärfend als Anwalt ausgibt.
Sehr hübsch ist die Pointe, dass auch der geschätzte Kollege Broder schon einmal mit dieser Masche abgezockt werden sollte. Und der hat auch die einzig wahre Antwort gegeben: "sie können mich mal, sie knallkopp, wenn ich zur polizei gehe, dann nur, um sie und ihren scheißladen noch einmal anzuzeigen. weder die adresse noch die tel nr stimmt, meinen namen und geb tag kann sich jeder trottel aus dem internet holen. wenn sie mich noch einmal belästigen, schick ich ihnen claudia roth vorbei. dann ist schluß mit lustig."
Genau. Die können mich mal, aber die waren es ja garnicht. | ------------------------------------------------------------ BURKS ONLINE 07.04.2006 Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des BurksVEB.
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