Unter Veracryptern und tugendhaften Klempnern

wasserhahn

Wie das der Kryptografie kundige und des Verschlüsselns digitaler Dinge erfahrene Publikum schon bemerkte, kann man geschützte Speichermedien fünf Jahre lang untersuchen und doch nichts finden. Ich weiß, wovon ich rede. Das wird die üblichen Verdächtigen aber nicht daran hindern, wie gewohnt zu verfahren.

Ich will aber eure Herzen nicht vergiften wie Madame de Staël, die in ihrem Buch über Deutschland, das Napoleon höchstpersönlich ins Feuer warf, schrieb, dass die Deutschen zu wenig unabhängig seien und dass sie „durchaus nicht das haben, was man Charakter nennt. Sie sind tugendhaft und rechtschaffen, als Privatleute, als Familienväter, als Staatsbeamte; aber ihr gefälliger und zuvorkommender Diensteifer gegenüber der Macht verursacht ein schmerzliches Gefühl.“

Jetzt zu wichtigen und aktuellen Themen: Ich muss für den Garten meiner Mutter einen neuen Wasserhahn besorgen, weil der alte tropft und vermutlich die halbe Hauswand einstürzt, wenn ich ihn versuche zu reparieren. Ich hatte bei der Großbourgeoisie schon einen gekauft (1/2 und 3/4 Zoll Anschluss), aber der passt nicht. Frage: Wo wird denn der Durchmesser festgestellt? Am Gewinde oder woanders? Wie groß dick muss er sein?




Razzia bei den Zwiebelfreunden

Die Polizei beschlagnahmt mal wieder Torserver (via Fefe) Ich halte das für bloße Schikane und unverhältnismäßig sowieso. Vor Gericht wird der Verein ohnehin gewinnen. Ich weiß, wovon ich rede.

Heise hat jetzt auch etwas dazu.




Zünderloser Extremismus radikal-islamistischer Prägung

Sueddeutsche.de (Tag: „Extremismus“): „Der beim versuchten Bonner Bombenanschlag verwendete Sprengsatz hatte einem Zeitungsbericht zufolge doch keinen Zünder. ‚Die Bombe war nicht sprengfähig, weil ein Zünder fehlte‘, zitiert die ‚Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung‘ (‚FAS‘) einen hohen Sicherheitsbeamten. (…) Die Bundesanwaltschaft geht von einem versuchten Sprengstoffanschlag einer terroristischen Vereinigung radikal-islamistischer Prägung aus.“

Terroristen, die eine Bombe ohne Zünder bauen? Ich gehe von etwas ganz anderem aus als die Bundesanwaltschaft.




Alle Macht kommt aus den Gewehrläufen

Potosi

Das Denkmal für die revolutionären Minenarbeiter Boliviens habe ich 1984 in einem Barrio (Vorort) von Potosi, Bolivien, fotografiert. Im Hintergrund der berühmte Cerro Rico, der „Silberberg“ (4000 m). Auf dem Mercado de los Mineros (Markt der Minenarbeiter) kann jeder legal Dynamit kaufen.




Chemical Bomb

chemical bomb

So ein schöner Titel für die Jugendschutzwarte allüberall, die Pappnasen bei den Filterhersteller und den Lauschern und Abhörern weltweit! Ich hoffe nur, dass nicht gleich ein Sondereinsatzkommando meine Wohnungstür eintritt, weil ein Richter mutmaßt, es handele sich bei burks.de nicht nur um Beleidigung, Pornografie, Kinderpornografie, Verstoss gegen das Waffengesetz, Computerbetrug, sondern auch um Sprengchemie aka den Bau chemischer Bomben (obwohl wir Bombenbauanleitungen auf burks.de hier schon mehrfach durchgenommen hatten).




Vom Dealen bei der richterlichen Sachaufklärung

Das Bundesverfassungsgericht hat wieder ein paar Richter abgewatscht. Kernsätze:

Der Beschluss des Oberlandesgerichts weicht in einer verfassungsrechtlich nicht hinnehmbaren Weise von den Anforderungen an die richterliche Sachaufklärung ab. (…) Darüber hinaus hätten verbleibende Zweifel nicht zulasten des Beschwerdeführers gewertet werden dürfen.

Man muss leider den Juristen-Jargon in Deutsch übersetzen, um zu verstehen, worum es geht. In § 257c StPO ist geregelt, dass die Richter mit den Angeklagten bzw. deren Verteidigern das Strafmaß aushandeln können („sich verständigen“ im Gesetzestext, das Bundesverfassungsgericht formuliert nicht ganz humorfrei „Deal„).

Zur Dokumentationspflicht des Gerichts bestimmt § 273 Abs. 1a StPO, dass im Protokoll über die Hauptverhandlung der wesentliche Ablauf und Inhalt einer Verständigung wiedergegeben und ebenfalls vermerkt sein muss, wenn keine Absprache erfolgt ist.

Der Angeklagte war hier verurteilt worden, weil er gestanden hatte, ging aber später in die Berufung (leider gibt es hier kein Wort ohne -ung. Er berief sich? Geht nicht.). Der Beschwerdeführer „machte die Unwirksamkeit seines Rechtsmittelverzichts geltend, weil die Verurteilung auf einer Absprache zwischen den Verfahrensbeteiligten beruhe.“

„Beschwerdeführer“ erinnert mich immer an Hundeführer. Derjenige, der sich beschwerte – obwohl hier „in die Berufung gehen“ gemeint ist. Der Verurteilte focht das Urteil an (fechten! Ja! Kurzer Satz! Starkes Tuwort!).

„Machte die Unwirksamkeit seines Rechtsmittelverzichts geltend“ – das ist ja dermaßen um die Ecke formuliert, dass es sich anhört, als habe jemand drei Mal verneint. Was wollte der Verurteilte? Er hatte zunächst darauf verzichtet, das Urteil gegen ihn anzufechten. Diesen Verzicht wollte er nun für ungültig erklären lassen, weil das gegen ihn erlassene Urteil offenbar vorher ausgehandelt worden war. Letzteres glaubten ihm die unteren Gerichte nicht. Dieser „Deal“ war eben nicht hinreichend dokumentiert worden, was aber § 273 Abs. 1a StPO widerspricht. Das Bundesverfassungsgericht sah das genau so und gab ihm Recht.

Wieder was gelernt. Ich musse mich in meiner Verhandlung, die mit einem Freispruch endete, nicht nur vom Staatsanwalt als „mieser Charakter“ beschimpfen lassen. Ich hätte darauf bestehen sollen, das protokollieren zu lassen.




An die Staatsanwaltschaft Berlin

Burkhard Schröder
(…)
08.08.2011

Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstrasse 91
10559 Berlin
14 Js 3225/08

2. Mahnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Schreiben vom 1.11.2010 und 13.11.2010 wurden von Ihnen nicht beantwortet

Ich zitiere: „mein Freispruch in der obigen Strafsache ist mittlerweile rechtskräftig. Das Amtsgericht Tiergarten (Gesch.Nr. (231 Ds) 14 Js 3225/08 (20/09) hat in der Sitzung vom 30.06.2009 für Recht erkannt: „Für die erlittene Beschlagnahme wird der Angeklagte entschädigt.“

„Wie aus dem beigefügten Beschluss des OLG München von 22.03.2010 (Az: 1 W 2689/09) ersichtlich ist, beläuft sich die Entschädigung in vergleichbaren Fällen auf 2,30 Euro pro Tag. Mein Rechner wurde am 11.11.2008 beschlagnahmt (…). Ich bitte um Überweisung der entsprechenden Summe auf mein obiges Konto.“

Sie hatten mir in einem Schreiben vom 5.11.20012010 bestätigt, dass ich einen Anspruch auf Entschädigung habe.

Ich darf auf eine Passage im Urteil des Landgerichts Berlin hinweisen, in der der Staatsanwaltschaft Berlin bescheinigt wird: „Der Abschluss des Strafverfahrens ist hier allerdings (…) von der Staatsanwaltschaft rechtsstaatswidrig derart verzögert worden…“

Dass sich seit neun Monaten nichts getan hat, können Sie nicht mit Arbeitsüberlastung oder dergleichen erklären, da die Kosteneinziehungsstelle der Justiz den von mir zu zahlenden Betrag im Verfahren wegen „verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlunng“ zügig und zeitnah angemahnt hat. ((560) 14Js 3225/08 Ns (81/09/)

Ich kann aus der Tatsache, dass rund neun Monate nach dem Urteil die Entschädigung noch immer nicht eingetroffen ist, nur schließen, dass Sie auch in diesem Fall wie gehabt zu verfahren gedenken – die Angelegenheit „rechststaatswidrig“ zu verzögern.

Falls die Entschädigung bis Ende August nicht eingetroffen ist, werde ich den betreffenden Richter informieren und alle Klagemöglichkeiten ausschöpfen.

Hochachtungsvoll
Burkhard Schröder




Bei Ihnen wurde eine einstweilige Erschiessung angeordnet

Law blog: „Um eine Hausdurchsuchung zu rechtfertigen, ist manchem Gericht kein Argument zu blöd. (…) Die Durchsuchung beim Beschuldigten wurde auch angeordnet, um möglicherweise entlastende Beweise zu finden. (…) Wer schon mal eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen musste, die als solche ja schon eine private oder berufliche Existenz gefährden kann, wird den Zynismus in dieser Begründungskette noch am eigenen Leibe spüren.“

Das kann ich bestätigen.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem einen Riegel vorgeschoben, aber das wird die unteren Chargen der Justizbehörden nicht daran hindern, weiter nach dem Prinzip „legal, illegal, scheißegal“ zu verfahren und das Verfahren selbst die Strafe sein zu lassen.

Ceterum censeo: Die Berliner Staatsanwaltschaft weigert sich immer noch, mir die vom Landgericht im Oktober letzten Jahres zugesprochene Entschädigung zukommen zu lassen.




Geschäftsmodell Hausdurchsuchung [Update]

Law Blog: „Kommt es zu einer Hausdurchsuchung, sind PCs und Notebooks erst mal weg. Gleiches gilt für Datenträger, etwa externe Festplatten. Wer kein Backup an einem anderen Ort hat, steht da schnell auf dem Schlauch – beruflich und/oder privat. Der Staat nutzt die Not der Betroffenen mittlerweile für ein öffentlich-rechtliches Geschäftsmodell. Polizeibehörden bitten Betroffene gerne zur Kasse, bevor sie dringend benötigte Daten aushändigen. (…) Die Polizei hält also für die eigene Unfähigkeit, ihre Arbeit zügig zu erledigen, die Hand auf.“

Da fällt mir ein: Ich habe die vom Landgericht Berlin mir zugesprochene Entschädigung immer noch nicht erhalten. Die Adjektive, die mir mittlerweile zur Berliner Staatsanwaltschaft einfallen, sind auch nicht mehr druckreif.

Update: Ein ähnliches Thema ist Servergate




Bolivia 1980: Von Sucre nach Potosi

SucreSucrePotosiPotosi

Es geht gleich weiter: Burks auf der Mauer des Klosters „la Recoleta“ in Sucre, der Hauptstadt Boliviens. Das dritte Bild zeigt den Karneval in Potosi.

Wikipedia: „Der Reichtum der Mine spülte ungeheure Menschenmassen in die unwirtliche Hochgebirgssteppe um den Cerro Rico. Gegen 1611 ist Potosí mit 120.000 bis 150.000 Einwohnern zu einer der größten Städte der Welt aufgestiegen, obwohl nur ca. 13.500 Menschen unter Tage Silber fördern. (…) Erwähnenswert ist der in der Stadt gelegene ‚Mercado de los Mineros‘, der Markt der Minenarbeiter. Dort kann ein jeder hochexplosiven Sprengstoff ebenso wie 96-prozentigen Alkohol erwerben. Er gilt als der einzige öffentliche Markt der Welt, an dem man legal Dynamit kaufen kann.“ (Dürfen Deutsche überhaupt noch nach Bolivien einreisen?)

Ganz unten ein so genannter Ferrobus – ein Auto, dem man Räder anmontiert hat, damit es auf Schienen fahren kann.




Back home

Computer

Da ist es wieder, das gute Stück, zwei Jahre älter und etwas angestaubt. Ich werde ihn „plattmachen“ und ein neues Ubuntu draufspielen.




Das gute alte Stück

Morgen vor zwei Jahren wurde meine Wohnung durchsucht und mein Rechner beschlagnahmt. Heute endlich bekam ich die Auskunft, ich könne ihn wieder abholen.

Der Rechner war komplett mit alternate Desktop von Ubuntu verschlüsselt. Hat jemand eine Ahnung, ob man irgendwie feststellen kann, ob jemand versucht hat, an die Daten zu kommen?




Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen

Am 25.Oktober bin ich vom Landgericht Berlin zu einer geringen Geldstrafe (rund 400 Euro) verurteilt worden wegen § 353d StGB – „Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“. In der ersten Instanz hatte das Gericht lediglich einen Verweis ausgesprochen; dagegen war die Staatsanwaltschaft auch in Berufung gegangen. (Mehr über den Hintergrund bei Heise.)

Ein Drittel der Strafe wurde mir zudem erlassen. Zitat aus der Urteilsbegründung: „Der Abschluss des Strafverfahrens ist hier allerdings (…) von der Staatsanwaltschaft rechtsstaatswidrig derart verzögert worden, dass die diesbezüglich im Rahmen der Strafmilderungsgründe erfolgte ausdrückliche Feststellung zur Kompensation nicht genügte, sondern es einer darüber hinausgehenen Entschädigung des Angeklagten für seine mit der überlangen Verfahrensdauer verbundenen hohen psychischen Belastung bedurfte.“




Wie man Bomben entschärft

Nachdem das LKA Nordrhein-Westfalen meinte mich denunzieren zu müssen und deshalb vor rund zwei Jahren eine Strafanzeige gegen mich stellte wegen angeblicher „Bombenbauanleitungen“ auf meiner Website („Melde gehorsamst: burks.de, Verbot wird in Kürze durchgeführt!“), will ich das jetzt wiedergutmachen. Hier eine Anleitung, wie man Bomben entschärft, die man zufällig in seiner Wohnung findet und die natürlich in arabischer Sprache beschriftet sind, damit man auch richtig Angst bekommt. [via Bombenbau-Anleitungen (für angehende Informatiker)]




Terror-Schule Internet und Bombenbauanleitungen reloaded

Vor acht Jahren publizierte ich auf meinem Blog eine Einführung in die Sprengchemie. Ich hatte den Artikel jedoch nicht selbst verfasst, er war ein Zitat aus dem Usenet – aus der Newsgroup de.sci.misc vom 27 März 1995 (!). Der Appendix „Rezepturen diverser Explosivstoffe“ stammte ebenfalls nicht von mir, sondern war aus öffentlich zugänglichen seriösen Quellen wie etwa Wikipedia, Prof. Blumes Bildungsserver für Chemie, dem ICBP (Informationszentrum Chemie Biologie Pharmazie ETH Zürich) und der Website der University of Mississippi zusammengestellt worden.

Wegen der allgegenwärtigen medialen Hysterie, wenn nur das Reizwort „Bombenbauanleitung im Internet“ fällt: Es ging und geht hier nicht darum zu demonstrieren, wie man „Bomben“ baut, sondern um Sprengstoffe.

Die Berichte zahlreicher deutscher Medien zum Thema Bombenbauanleitungen“ sind schlicht Lügenmärchen, deren dubiose Quellen aber schnell enttarnt werden können. Peter Mühlbauer schrieb zum Beispiel am 28.02.2007 in Telepolis: „In zahlreichen Pressemeldungen und Rundfunkberichten zu angeblichen Internet-Gefahren tauchen mittlerweile Bezüge zu der Hamburger Firma [PanAmp] auf. Weingarten spricht in den Panorama-Beiträgen von ‚4000 neuen Bombenbau-Anleitungen‘ jeden Monat im Internet und einer Gesamtzahl von rund 200.000 derartigen Instruktionen im deutschsprachigen, von 600.000 im internationalen Netz. Die Antwort auf die Frage, wie Bombenanleitungen in einer Größenordnung der Einwohnerzahl von Dortmund von einer Szene überwiegend jugendlicher ‚Knall-Köpfe‘ produziert werden können, bleibt Pan-Amp-Chef Weingarten schuldig.“

Kein Wunder – es ist ja auch gelogen. Das hinderte Wolfgang Kohrt in der Berliner Zeitung nicht daran, diesen groben Unfug unkritisch am 13.02.2007 nachzubeten. Wie viele unabhängige Quellen hatte Kohrt befragt? Antwort: Keine – es geht ja um Moraltheologie und nicht um die Realität.

Es würde mich nicht wundern, wenn sich irgendwann ein „Komittee für undeutsche Umtriebe um Internet“ bilden würde – analog zum House Un-American Activities Committee der 30-er Jahre in den USA. Vorformen dazu gibt es ja schon. Wikipedia schreibt zur damaligen öffentlichen Hysterie in den USA: „Von dem Standpunkt vieler konservativer amerikanischer Bürger aus war damals die Unterdrückung von Radikalismus und radikalen Organisationen in den USA ein Kampf gegen ein gefährliches subversives Element, eine von einer fremden Macht kontrollierte fünfte Kolonne. Diese Gefahr für das Land rechtfertigte in deren Augen auch extreme, sogar illegale Methoden. Die Menschen- und Grundrechte der Personen, die während des Konfliktes belangt wurden, weil sie der Spionage verdächtigt wurden, wurden dabei häufig grob verletzt.“

Man muss nur wenige Worte auswechseln, um das zu aktualisieren: Von dem Standpunkt vieler konservativer deutscher Bürger ist die Unterdrückung von Terrorismus und terroristischer Organisationen vor allem in Internet ein Kampf gegen eine von Al Kaida kontrollierte fünfte Kolonne. Diese Gefahr für das Land rechtfertigt in deren Augen auch extreme, sogar illegale Methoden. Die Menschen- und Grundrechte der Personen, die belangt werden, weil sie verdächtigt wurden, „Bombenbauanleitungen“ ins Internet gestellt zu haben, wurden dabei grob verletzt.

Die Medien spielen dabei natürlich mit. Das Hamburger Abendblatt (14.06.2010): „Splitterbombe vermutlich (!) mit Internet-Anleitung gebaut – Sicherheitsexperten warnen vor gefährlichen Websites“. (Quelle: Weingarten, wer sonst). Das Magazin der Süddeutschen Zeitung (17/2010): „Es ist also erschreckend leicht, im Netz ein Bombenrezept zu finden.“ (Quelle: Weingarten, wer sonst). Der stern (18.02.2009): „Eine ganz neue Form von Terroranschlägen mit verheerenden Folgen lässt sich einfach per Internet-Anleitung planen.“ (Quelle: Weingarten, wer sonst).

Der deutsche Journalismus spielt – mit sehr wenigen Ausnahmen – beim Thema „Bombenbauanleitungen im Internet“ eine jämmerliche Rolle; er gibt ein geradezu erbärmliches Bild ab. Ich erkläre dieses Phänomen mit der im Ausland „berühmten“ German Internet Angst. Die Link- und Recherche-Phobie bei allen Themen, die im weiteren Sinn mit dem Internet zusammenhängen, ist eine Art Exorzismus, eine magische Handlung, die das Böse, Unbekannte, nicht Verstandene vertreiben oder besänftigen soll.

By the way: www.burks.de/kawumm.html ist jetzt wieder online.




Freispruch rechtskräftig

Wie ich soeben erfahren habe, hat die Staatsanwaltschaft die Berufung in meinem Verfahren zurückgenommen. Mein Freispruch vom 30. Juni 2009 ist somit rechtskräftig.

Zur Erinnerung: Am 11.11.2008 (!) wurde meine Wohnung durchsucht und mein Rechner beschlagnahmt. Ich stand in dem Verdacht eines Vergehens nach §§ 40,52 i.V. m. Anlage 2 Abschn. 1 Nr. 1.3.4 WaffG. Mir wurde der Link www.burks.de/forum/phpBB2/viewtopic.php?t=5633 vorgeworfen, unter der Überschrift “Rezepturen diverser Explosivstoffe” eine Anleitung zur Herstellung von Explosivstoffen verbreitet zu haben. Die Durchsuchung sei verhältnismäßig, insbesondere seien mildere Maßnahmen “beim jetzigen Stand der Ermittlungen nicht ersichtlich.”

Ich bin erleichtert. Aber: Am Montag findet doch noch eine Verhandlung vor dem Landgericht Berlin statt. Das Verfahren wegen § 353d StPO– ”Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen” – endete lediglich mit einem Verweis. Die Berufung dagegen hat die Staatsanwaltschaft nicht zurückgenommen.




Die Zeitschrift als Waffe und Durchsuchungen als Strafe

Annalist: „Die Zeitschrift als Waffe. Mehr Durchsuchungen in Berlin“.

„Der Tagesspiegel, der in solchen Sachen in der Regel außerordentlich gut informiert ist (sich aber zu der Behauptung verstieg, es sei die Redaktion durchsucht worden), berichtet dann in einer Meldung auch gleich von Durchsuchungen bei Neonazis. Extremist = Extremist, ist wohl die Botschaft.“

Stichwort: „Bombenbauanleitungen“. Das kommt gleich nach „Kinderpornografie“. „‚Interim‚ ist zwar nicht verboten, wird aber im Untergrund hergestellt, schätzungsweise mit 1500 Exemplaren.“ Dazu vergleich auch Heise Online: „BKA-Honeypot www.bka.de“.

Vgl. auch Ermittlungsausschuss: „Durchsuchungswelle in linken Buchläden“ (Juli 2010): „Wir haben es also mit einer politischen Initiative der Staatsanwaltschaft zu tun, die, so sie Erfolg haben sollte, die Möglichkeiten zur staatlichen Verfolgung von politischen Gedanken und Einstellungen ausweiten wird. So, wie der §130a keine konkrete Tat unter Strafe stellt, sondern die ‚Anleitung‘ zu einer solchen schon zur Straftat macht, wird nun versucht, vom bloßen Vorhandensein bestimmter Schriftstücke auf deren inhaltliche Befürwortung durch die Ladenbetreiber zu schließen und diese zu kriminalisieren. Angeblich – siehe Artikel 5 Grundgesetz – findet eine Zensur nicht statt, dafür aber aktive Verunsicherung und Einschüchterung, wenn HändlerInnen und LeserInnen nicht wissen können, ob das radikale Blatt, das sie in Händen halten nicht morgen schon kriminalisiert werden wird, und sie gleich mit.“

Diese Tendenz ist zwar nicht neu, aber immer noch und immer wieder eine „Waffe“ der Staatsanwaltschaft, um einzuschüchtern und das Verfahren selbst als „Strafe“ androhen zu können, selbst wenn sich die Unschuld der Verdächtigten herausstellte. Ich sage das aus eigener Erfahrung, denn mehr als ein Jahr nach meinem Freispruch habe ich meinen damals beschlagnahmten Rechner immer noch nicht wieder.




Es bleibt etwas hängen (2. update)

Jetzt habe ich endlich eine ganz eigene Verschwörungstheorie. Kinderpornografie und Bombenbauanleitungen im Internet – so was kenn ich ja schon (auch als Vorwurf meiner dünnbrettbohrigen Feinde, um mich fertigzumachen). Hier ist laut Zeit Online eine neue Version: „Wikileaks-Gründer unter Vergewaltigungsverdacht“.

Verdacht. Darum geht es. Kachelmann stand „unter Verdacht“, und schon wollte man ihn aus der Firma drängen und aus seiner Wohnung. In den Medien heisst es dann: „Wirbel um“, „umstritten“, wurde verdächtigt“.

Ich bin auch „umstritten“ und stand „unter Verdacht“. Als ich meine Akten durchlas, in denen es um den Vorwurf ging, ich hätte eine „Bombenbauanleitung“ ins Internet gestellt, tauchten dort zahlreiche Anzeigen von Neonazis und ähnlichen Gesellen gegen mich auf – wegen „Beleidigung“ usw.. Die waren zwar alle eingestellt worden, weil nichts dran war, aber so etwas verschwindet in Deutschland nicht und macht bei einem Richter, der sich den Quatsch dann nur flüchtig durchliest, einen „guten“ Eindruck. Und auf so etwas spekulieren natürlich Staatsanwälte.

Es bleibt etwas hängen. Wie bei dem „riesigen Kinderporno-Skandal“ oder bei anderen Luftnummern. Nicht nur die Medien, sondern natürlich auch die Rezipienten haben ein Gedächnis wie das einer Drosophila. Man muss heute Gegner nicht bekämpfen. Man muss ihnen nur etwas vorwerfen, das emotional besetzt ist. Ungefähr in dieser Reihenfolge: Kinderpornografie, Vergewaltigung, Bombenbauanleitung, Pornografie.

Wenn mir mal wenigstens jemand Blasphemie vorwerfen würde – das machte wenigstens Spaß. Oder virtuellen Drogenhandel – in Second Life etwa. A propos: Wenn ich meinen Artikel über Gor fertig habe, kommt das bestimmt auch noch – eine Anklage wegen Vergewaltigung eines Avatars. Einem deutschen Jugendschutzwart traue ich so gut wie alles zu.

Es bleibt schon etwas hängen, auch wenn die, die sich gegen einen „Verdacht“ wehren müssen, unschuldig wie ein Osterlamm sind.

Ich freu mich schon auf die Kommentare im Heise-Forum zum Thema.

Update „Schwedens Justiz hat den Vergewaltigungs-Verdacht gegen Julian Assange zurückgenommen. Die Behörde hob am Samstagnachmittag den Haftbefehl gegen den 39-jährigen Australier wieder auf, der am Vorabend ausgestellt worden war. Behördensprecherin Eva Finné erklärte: ‚Es gibt für mich keinen Grund zu dem Verdacht mehr, dass er eine Vergewaltigung begangen hat.'“ (Heise)

Wikileaks? Stand der Chef von Wikileaks nicht mal unter dem Verdacht, zwei Frauen vergewaltigt zu haben? Quod erat demonstrandum.

2. update: Stockholm News: „The 30-year-old woman said that she, for her part claims to be a victim of molestation, but not a rape.“ Wer hat eigentlich den Vorwurf der „Vergewaltigung“ in die Welt gebracht? Spiegel Offline? oder golem.de? Die beiden betroffenen Frauen jedenfalls nicht.




Nutzungsausfall für beschlagnahmte Computer

Interessantes Urteil des Oberlandesgerichts München (via lawblog, Beschluss vom 23. März 2010, 1 W 2689/09): Die Richter stellten sich die Frage, ob ein internetfähiger Computer heute ein Lebensgut darstellt, ‚dessen ständige Verfügbarkeit für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung von zentraler Bedeutung ist‘. (…) Die monatliche Miete für einen Computer schätzt das Gericht auf immerhin brutto 200,00 €. Der Antragstellerin, die sich kein Gerät gemietet hatte, stehen hiervon 40 % als ‚Kompensation‘ zu, allerdings nur vom Nettobetrag. Für jeden Tag kommt das Gericht auf 2,30 € Schadensersatz.“

Mein Rechner steht seit dem 11.11.2008 beim LKA Berlin. Vor einen knappen Jahr wurde ich freigesprochen. Das wären immerhin schon 1400 Euro, wenn ich ihn jetzt wiederbekäme. In einem Jahr blogge ich wieder was zum Thema.




Heute vor einem Jahr

Bis jetzt hat noch niemand geklingelt, und es ist schon acht Uhr. Heute vor einem Jahr wurden meine Wohnung durchsucht und Rechner beschlagnahmt.

„Schröder wird vorgeworfen, im Internet einen Text mit einer Anleitung zur Herstellung von Explosivstoffen verbreitet zu haben. Die Anordnung der Durchsuchung sei im Hinblick auf den Tatvorwurf und die Stärke des Tatverdachts ‚verhältnismäßig‘, weniger schwerwiegende Maßnahmen zur Erreichung des Untersuchungszieles seien ‚beim jetzigen Stand der Ermittlungen nicht ersichtlich‘, heißt es in dem Durchsuchungsbefehl.“

Die Sache ist immer noch nicht erledigt, obwohl ich in der Zwischenzeit freigesprochen wurde, und meinen Rechner habe ich noch nicht wieder.