Freispruch rechtskräftig
Wie ich soeben erfahren habe, hat die Staatsanwaltschaft die Berufung in meinem Verfahren zurückgenommen. Mein Freispruch vom 30. Juni 2009 ist somit rechtskräftig.
Zur Erinnerung: Am 11.11.2008 (!) wurde meine Wohnung durchsucht und mein Rechner beschlagnahmt. Ich stand in dem Verdacht eines Vergehens nach §§ 40,52 i.V. m. Anlage 2 Abschn. 1 Nr. 1.3.4 WaffG. Mir wurde der Link www.burks.de/forum/phpBB2/viewtopic.php?t=5633 vorgeworfen, unter der Überschrift “Rezepturen diverser Explosivstoffe” eine Anleitung zur Herstellung von Explosivstoffen verbreitet zu haben. Die Durchsuchung sei verhältnismäßig, insbesondere seien mildere Maßnahmen “beim jetzigen Stand der Ermittlungen nicht ersichtlich.”
Ich bin erleichtert. Aber: Am Montag findet doch noch eine Verhandlung vor dem Landgericht Berlin statt. Das Verfahren wegen § 353d StPO– ”Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen” – endete lediglich mit einem Verweis. Die Berufung dagegen hat die Staatsanwaltschaft nicht zurückgenommen.
Kommentare
12 Kommentare zu “Freispruch rechtskräftig”
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Glückwunsch! Alles Gute für Montag…
Gratuliere! Hast du mittlerweile den beschlagnahmten Rechner zurückerhalten?
Nein, aber in diesem Jahr vermutlich noch.
hätte nicht gedacht dass man so detaillierte herstellungsverfahren (wie bei blume verlinkt) ins netz stellen darf.
Glückwunsch an dich :)
Bei Blume und auch bei mir ging es um Sprengstoff und nicht um „Bombenbauanleitungen“.
Gut, Glückwunsch!
Carsten
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„Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.“
Kurfürst Friedrich Wilhelm v. Brandenburg
Hallo Burks,
Herzlichen Glückwunsch.
Ist also Deine rauchende Schwefelsäure doch keine Bombenbauanleitung.
In Deinem Fall kann dann wohl von einem Verfahren als Strafe gesprochen werden.
Jürgen
Herzlichen Glückwunsch. Weiter so.
Tsts … ;-PP
Herzlichen Glückwunsch!
Dann hast Du zum Glück Erfolg gehabt. Leider hatten andere Betroffene dieser Anti-Naturwissenschaftler-Hexenjagd dank der unqualifizierten Hetze eines dubiosen Lobbyisten, der mit Panikmache schnelles Geld verdienen wollte, weniger Erfolg und wurden sogar für völlig legales Handeln verurteilt.
Ein Freispruch ist in einem Rechtsstaat zweifellos zwingend gewesen, denn wenn solche Informationen zu Geheimwissen gemacht werden, dann können Forschung und chemische Industrie in Deutschland bald komplett einpacken!
Der Rest der Welt wartet nämlich nicht auf Deutschland mit übertriebenen unbegründeten Phobien irgendwelcher Bürokraten, sondern
forscht ganz unbehindert auch mit solchen Stoffen
und meldet fleissig -auch in Deutschland- die
Ergebnisse weltweit zum Patent an, um ein
weltweites Monopol zu erhalten. Diese Monopole
sind jeweils 2 Mio. bis mehrere Mrd. Euro pro Erfindung wert! Dieses Geld entginge der
deutschen Volkswirtschaft ( das bedeutet Steuern/Sozialabgaben und soziale Sicherheit!) für jedes Patent, das durch solche künstlichen überzogenen Hemmnisse an dio Konkurrenz ins Ausland geht.
Lieber BurksMurks, leider mußte ich dich wegen deiner vollkommen unnötigen funktionsfähigen Sprengstoffanleitungen beim Berliner Verfassungsschutz anzeigen. Dir macht es ja nichts, wenn irgendein Halbwüchsiger im Kinderzimmer deinen Scheissdreck anrührt und dann eine böse Überraschung erlebt (…und dessen Eltern und Nachbarschaft). Gehts noch? Was soll der Scheiss? Und ein paar Klicks weiter fand man eine umfangreiche Linkliste rechtsextremer Seiten von Burks erstellt die sich bei Nazis allerhöchster Beliebtheit erfreute (vong Orientierung her). Hast du eine Vollmeise? So was nennt sich investigativer Journalist? Der Übergang zwischen Maoist und Terrorpsychopath scheint fliessend zu sein.
Das Landeskriminalamt Berlin hat in einem Gutachten bestätigt, dass es sich mitnichten um „Sprengstoffanleitungen“ handelt. Und wo soll diese Linksammlung sein? Was bist du denn für ein Troll? Der Verfassungsschutz nimmt übrigens keine Anzeigen entgegen, das ist keine Polizeibehörde.
https://www.burks.de/burksblog/2009/05/22/anleitungen-zum-bombenbau