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Anmeldungsdatum: 07.10.2002
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Verfasst am:
30.03.2004, 22:09 |
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| WIRTSCHAFT | | Aktuell | 30.März 2004 |
| | ARTIKEL ZUM THEMA CARGOLIFTER | | TAZ | | Frachtenluftschiff mutiert zur Waffe, 03.04.2004 | | Märkische Allgemeine | | Tropenpark-Planer verunsichert, 01.03.2004 | | Lausitzer Rundschau | | Verärgerung bei Tropical - Investoren fühlen sich in Brandenburg nicht willkommen, 24.02.2004 | | Berliner Zeitung | | Sorge um den Regenwald bei Cargolifter - Zweifel an wirtschaftlichem Erfolg des Konzepts, 20.02.2004 | | Tagesspiegel | | Der Dschungel muss noch warten, 23.02.2004 | | BerliNews | | CargoLifter: Auktion beendet, 19.10.2003 | | T_Online | | Cargolifter kommt unter den Hammer, 06.10.2003 | | TAZ | | Dschungel in Brandenburg, 24.07.2003 | | Berliner Morgenpost | | "Perspektive für die Region" - Interview mit dem Insolvenzverwalter Prof. Mönning, 13.07.2003 | | Financial Times | | Tanjong kauft Cargolifter-Halle für ein Viertel der Baukosten, 11.07.2003 | | Financial Times | | Cargolifter: Gericht entmachtet Vorstand, 20.06.2002 |
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| DOSSIER CARGOLIFTER 3 Die Kleinen werden ausgebootet
Von Burkhard Schröder |
Die Potsdamer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte ermittelt seit Januar 2003 gegen 16 Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer des CargoLifter-Unternehmens: es besteht ein Anfangsverdacht der Konkursverschleppung. Ende April 2004 will sie mitteilen, das bestätigte der Pressesprecher Staatsanwalt Ralf Roggenbuck vorgestern, ob es zu einer Anklage kommt oder ob das Verfahren eingestellt wird. Die Ermittler haben viel zu tun, denn in Brandenburg folgt eine Affäre der anderen wie ein Blinder dem Blindenhund.
Die Staatsanwaltschaft Cottbus, die, wie bei jeder Insolvenz, routinemäßig ermittelte, hatte bis November 2003 keine Anhaltspunkte für eine Konkursverschleppung festgestellt. Am 11. November 2002 zitierte Spiegel online die ermittelnde Behörde, es gebe "keinen Anlass, an der technischen Seriösität Cargolifters zu zweifeln und deswegen gegen das Management des Unternehmens zu ermitteln." Die Berliner Morgenpost jedoch ließe am 22. Januar 2004 Oberstaatsanwalt Benedikt Welfens zu Wort kommen: "Die Cottbuser Kollegen sind vermutlich im Verlauf der bei Insolvenzverfahren üblichen Aktenprüfung hellhörig geworden." Vermutlich wird ein Oberstaatsanwalt aber ungefähr wissen, was die Kollegen gefunden oder auch nicht gefunden haben. Die Betroffenen wissen von einem Ermittlungsverfahren nach eigenen Angaben nichts, Akteneinsicht sei ihren Anwälten bis nicht gewährt worden.
Das Insolvenzstrafrecht bestimmt: droht einem Unternehmen die Pleite, ist es also in absehbarer Zeit zahlungsunfähig, müssen die Verantwortlichen den Konkurs beantragen. Tun sie das nicht, drohen ihnen bis zu drei Jahren Haft. Interessant ist die Frage: wann war CargoLifter bankrott - und wie pleite war das Unternehmen? Der Firmengründer Carl von Gablenz beteuert, man habe sich schon beim ersten Anzeichen einer finanziellen Schieflage des Beistands einer Kanzlei versichert, die unter anderem auf Insolvenzen spezialisiert sei.
Im Juni 2002, bei einem "Aktionstag der Aktionäre", umschrieb der damalige Cargolifter-Vorstand Carl von Gablenz die finanziellen Probleme elegant: "Wir haben keine Schulden, wir haben nur keine Mittelzuflüsse." Die CargoLifter-Gruppe hatte Anfang des Monats den Antrag auf Insolvenz gestellt. Zu diesem Zeitpunkt fehlten 20 Millionen Euro. Von Gablenz nahm im Februar 2003 zu Medienberichten Stellung: Zu dem Zeitpunkt der Anmeldung [der Insolvenz, B.S.] verfügte das Unternehmen auch nach Abführung selbst der Sozialabgaben für den Monat Mai imer noch über Barguthaben in Höhe von rd. 5,5 Mio Euro, wovon ca. 1 Mio Euro zur freien Verfügung stand." Das ist nicht viel und hätte noch nicht einmal für einen Monat gereicht. Erstaunlich jedoch, dass der Tagesspiegel und die TAZ im Oktober 2003 berichten, Cargolifter hätte "120 Millionen Euro Schulden" hinterlassen. Wie kommt diese Differenz von schlappen 100 Millionen Euro zustande?
Ein Blick in die Insolvenzordnung (InsO) hilft weiter: man lernt schnell, wozu Recht im Kapitalismus gut ist. Insbesondere eine Formel in § 187 hat es in sich: "Nachrangige Insolvenzgläubiger sollen bei Abschlagsverteilungen nicht berücksichtigt werden." Gläubiger sind die, die Geld investiert haben und es bei einer Pleite zurückbekommen wollen. Der Laie denkt in diesem Fall zuerst an die 70.000 Kleinaktionäre. Die hatten bis zuletzt versucht, über eine so genannte Wandelanleihe dem Konzern finanziell auf die Beine zu helfen. Die Wandelschuldverschreibung - ein anderer Ausdruck für die Wandelanleihe - kann innerhalb einer Frist in Aktien des Unternehmens getauscht werden.
Ist nach einem Konkurs noch Geld da, bekommen die zuerst etwas, die die größten Gläubiger sind. Wer kommt also zu seinem Recht, und wer ist nachrangig, geht also leer aus? Der Insolvenzverwalter Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning kündigte zur Gläubigerversammlung der CargoLifter AG im September 2002 an: "Die Summe der angemeldeten Forderungen beträgt 75.811.786,83 Euro. Gläubigerin mit der höchsten Einzelforderung ist die ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg mit einer Forderung in Höhe von 52.186.241,68 Euro. Gegen die Stimme der ILB können keine Entscheidungen getroffen werden."
Die Bank des Landes hat also das Sagen in der Gläubigerversammlung. Wie kam sie dazu? Ganz einfach.
Erster Akt: Wolfgang Pest, im Vorstand des Vereins "Initiative Zukunft in Brand" beschreibt einem Papier, was seiner Ansicht nach vorgefallen sei: das Land Brandenburg gewährte angesichts der Insolvenz einen so genannten "Massekredit" in Höhe von 4,15 Millionen Euro für sechs Monate- das Geld stammt als Soforthilfe von der EU-Kommission. Auflage für den Kredit sei gewesen, "dass der vorläufige, bislang "schwache" Insolvenzverwalter Prof. Mönning zu einem "starken" Insolvenzverwalter mit vollen Befugnissen ernannt würde." Ein starker Insolvenzverwalter ist der absolute Herr der Lage, er kann zum Beispiel verhindern, dass die Konkurs gegangene Firma versucht, in Eigenregie aus der Insolvenz herauszukommen. Auch die Gewerkschaft IG Metall wünschte eine "Machtübernahme": "Ständig werden die Aktivitäten des Insolvenzverwalters behindert, weil man angeblich bald genug Geld zusammen hat, um weiter zu machen. Denn solange die bisherigen Eigentümer, also die Aktionäre, noch genug Kapital aufbringen können, um den Betrieb fortzusetzen, kann der Insolvenzverwalter nicht frei über die Konkursmasse verfügen."
Zweiter Akt: Der bisherige Vorstand der CargoLifter AG wurde durch das Amtsgericht Cottbus entmachtet. Einer der Geschäftsführer der CargoLifter-Gruppe in einer internen Notiz über die Bedingung des "Massekredits": "In Gesprächen mit dem Aufsichtsrat verbindet Dr. Fürniß dies mit dem Rücktritt des Vorstandes."
Dritter Akt: Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) forderte den Zuschuss für die Werfthalle der CargoLifter AG zurück - 50 Millionen Euro. Damit war sie plötzlich der größte Gläubiger. Die Aktionäre bezweifelten, dass dieses Vorgehen rechtmäßig sei, zumal der Förderzweck "durch die Errichtung des Produktionsgebäudes, der Luftschiff-Werfthalle, sowie durch die Schaffung der geforderten 239 Arbeitsplätze sogar weit übererfüllt worden" sei. Sie hatten keinen Erfolg. Man ahnt, was die Aktionäre fürchteten: sie würden aus ihrer "Eigentümerposition" herausgedrängt werden. Die Furcht war naiv: das geltende Insolvenzrecht sieht genau das vor. Jetzt waren die Kleinaktionäre nachrangig im Gläubigerausschuss. Ihr Geld war und ist also weg.
Damit wäre aus der Sicht des Landes Brandenburg "alles in Butter". Der Gläubigerausschuss der Cargolifter AG i.I. ist "einschlägig", d.h. "...einzig und allein mit Vertretern besetzt [..], die erst durch die Insolvenz ihre Forderungen erheben konnten." (2) Die Angelegenheit hat nur einen Schönheitsfehler: am 6. Februar 2003 wurde der machtlose, weil unter Kuratel des Insolvenzverwalter stehende Aufsichtsrat neu besetzt - aber auf Vorschlag des Firmengründers Carl von Gablenz. Das geschah nach der Devise: wer zuerst das zuständige Gericht erreicht, den belohnt das Leben. Seitdem herrscht Krieg zwischen Insolvenzverwalter und Aufsichtsrat der CargoLifter Ag i.I. Unter zivilisierten Menschen wird so etwas mit Hilfe von Rechtsanwälten ausgetragen. Bis jetzt hat der Aufsichtsrat alle Prozesse gewonnen. Das Landgericht Berlin formulierte weise im Juni 2003: "Die Interessen der Aktionäre müssen nicht gleichlautend mit denen des Insolvenzverwalters sein." Quod erat demonstrandum.
Fortsetzung folgt.
2) Vgl. die Diskussion mit mehr Details im Forum Zukunft in Brand.
Abbildungen: Montage (oben), Versuchsluftschiff Joey (Mitte), cargolifter.info (unten, Ausriss)
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