Freispruch rechtskräftig

Wie ich soeben erfahren habe, hat die Staatsanwaltschaft die Berufung in meinem Verfahren zurückgenommen. Mein Freispruch vom 30. Juni 2009 ist somit rechtskräftig.

Zur Erinnerung: Am 11.11.2008 (!) wurde meine Wohnung durchsucht und mein Rechner beschlagnahmt. Ich stand in dem Verdacht eines Vergehens nach §§ 40,52 i.V. m. Anlage 2 Abschn. 1 Nr. 1.3.4 WaffG. Mir wurde der Link www.burks.de/forum/phpBB2/viewtopic.php?t=5633 vorgeworfen, unter der Überschrift “Rezepturen diverser Explosivstoffe” eine Anleitung zur Herstellung von Explosivstoffen verbreitet zu haben. Die Durchsuchung sei verhältnismäßig, insbesondere seien mildere Maßnahmen “beim jetzigen Stand der Ermittlungen nicht ersichtlich.”

Ich bin erleichtert. Aber: Am Montag findet doch noch eine Verhandlung vor dem Landgericht Berlin statt. Das Verfahren wegen § 353d StPO– ”Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen” – endete lediglich mit einem Verweis. Die Berufung dagegen hat die Staatsanwaltschaft nicht zurückgenommen.