Verfahrensfragen

Der Salonfaschist Andreas Kalbitz bleibt Mitglied der AfD. I told you so.
Die Zivilkammer 63 hat ihre Entscheidung damit begründet, dass die Antragsgegnerin das in § 10 des Gesetzes über die politischen Parteien (PartG) vorgeschriebene Verfahren nicht beachtet habe, sodass ein Rechtschutzbedürfnis für die erlassene vorläufige Regelung bestehe.