Verstoß gegen das Waffengesetz: Freispruch

Das Amtgericht Tiergarten hat mich heute freigesprochen. Ich war wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt worden. Am 11.11.2008 waren meine Wohnung durchsucht und mein Rechner beschlagnahmt worden. Der Durchsuchungsbeschluss stützte sich auf den Verdacht eines Vergehens nach den Paragrafen 40 und 52 des im April 2008 novellierten Waffengesetzes. Paragraph 40 verbietet unter anderem, „zur Herstellung“ von Waffen „anzuleiten“. Den Rechner werde ich wohl jetzt wiederbekommen.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine hohe vierstellige Geldstrafe gefordert und könnte noch Revision einlegen.

Eine weiteres Verfahren wegen § 353d StPO– ” Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen” – endete lediglich mit einem Verweis.

Jetzt atme ich erst einmal entspannt aus. Noch einmal herzlichen Dank an alle, die mich unterstützt und die mir geholfen haben, insbesondere auch die Kollegen von Telepolis..