Wohnungsdurchsuchung, revisited: Ich will es jetzt wissen

Ich danke Marco D., Heiko H., Christian S. und Betram R., die mir anlässlich meiner Hausdurchsuchung per Paypal etwas gespendet haben. Ich danke Gunter H-K. aus dem Wendland, Karsten T., Jan-Kaspar M. und Christoph Heinrich K., die auf anderes Konto von mir gespendet haben – von den letzteren habe ich leider keine E-Mail-Adresse. Tobias Hensel hatte ich schon gedankt – das mache ich gern noch einmal.

Der aktuelle Stand: Meine Anwältin hat Akteneinsicht genommen (ich habe die Akten noch nicht bekommen.) Die Initiative gegen mich – Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme meines Rechners – geht offenbar vom BKA und vom Landeskriminalamt NRW aus. Es ist bekanntlich nicht das erste Mal, dass Zierckes Mannen etwas gegen mich unternehmen. Der Anlass ist also offenbar nicht eine Anzeige irgendeines hyperventilierenden Internet-Blockwarts oder eines meiner doch recht zahlreichen politischen und verbandspolitischen Feinde. Nein, die wollen mich kleinkriegen. Meine Anwältin kann auch nicht ausschließen, dass das LKA noch einmal in meine Wohnung kommt.

Ursprünglich war der Deal mündlich vereinbart worden, dass ich meinen Rechner wiederbekäme, wenn das LKA sich eine Kopie der Festplatte hätte ziehen können. Das hatte ich ohnehin angeboten. Um meinen guten Willen zu dokumentieren, hatte meine Anwältin den Widerspruch gegen die Hausdurchsuchung zurückgenommen, und ich hatte mein Posting über die Sprengchemie vorerst in einen für Surfer nicht zugänglichen Bereich des Forums spiggel.de verschoben.

Die zuständige Staatsanwältin und das LKA scheinen sich aber an Abmachungen nicht halten zu wollen. Eine Woche lang rief niemand an, um die Übergabe des Rechners zu organisieren. Wenn das LKA keine Zeit und zu viel zu tun hat – für mich gilt das auch. Zudem habe ich erfahren, dass die Staatsanwältin ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen mich eröffnet hat: Ich habe – salopp ausgedrückt – zu ausführlich aus dem Durchsuchungsbeschluss auf meines Website zitiert. (Keine Ahnung, warum das verboten sein soll.) Mein guter Wille und meine Kooperationsbereitschaft waren schlagartig perdu.

Mir reicht es nun. Wir haben jetzt wieder Widerspruch gegen alles eingelegt. Die Sache wird bis zum Schluss ausgefochten – ich nehme das jetzt persönlich. Ich habe auch den betreffenden Artikel „Einführung in die Sprengchemie“, der das Zitat eines Usenet-Postings aus dem Jahr 1995 ist, wieder online verfügbar gemacht – samt Appendix und Erläuterungen.

Ich werde mich jetzt noch ausführlicher mit dem Thema beschäftigen und recherchieren, in welchen öffentlich zugänglichen Quellen die „Rezepturen“ von Explosivstoffen erhältlich sind. Dr. Blumes Artikel „Über die Leichtigkeit, Spreng- und Kampfstoffe herzustellen“ stammt schon aus dem Jahr 1991. Die Ermittlungsbehörden sind offenbar der Meinung, dass man Informationen über die Zusammensetzung und Herstellung etwa von Pikrinsäure nicht publizieren dürfe und auch Journalisten nicht mehr darüber berichten dürften.

Wir werden jetzt herausfinden, was die Pressefreiheit in Deutschland wirklich wert ist. Unterstützung von der Journaille erhoffe ich mir nicht – dazu sind die meisten viel zu feige. Ausnahmen bestätigen die Regel. Der DJV hüllt sich ja auch in Schweigen – das hat seinen guten Grund. Man muss den Herrschaften nur den Textbaustein „Bombenbauanleitung“ hinwerfen, dann heißt es gleich; Kopf ab zum Gebet.

Gerade trudelt noch eine E-Mail herein und weist mich auf Medienberichte hin: „Der Journalist Hans-Martin Tillack vom Wochenmagazin Stern hat im Streit um eine Durchsuchung seines Brüsseler Büros durch die belgische Polizei vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht bekommen. Die Straßburger Richter verurteilten Belgien am Dienstag wegen Verletzung der Pressefreiheit. Zugleich wurde die belgische Regierung angewiesen, dem 46-jährigen Journalisten 10 000 Euro Schadensersatz zu zahlen.“

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Kommentare

17 Kommentare zu “Wohnungsdurchsuchung, revisited: Ich will es jetzt wissen”

  1. Fleming am November 25th, 2008 11:21 pm

    Nach 3 Jahren mitlesen doch mal ein Kommentar – laut „Fight Club“-Buch (ja, so flach bin ich) die 3 Herstellungsmöglichkeiten von Napalm:
    Erstens: Du mischt zu gleichen Teilen Benzin und gefrorenes Orangensaftkonzentrat.
    Zweitens: Du mischt zu gleichen Teilen Benzin und Diätcola.
    Drittens: Du löst zerkrümelte Katzenstreu in Bezin auf, bis die Mischung dickflüssig ist.
    Ob es stimmt weiß ich nicht – aber wenn morgen Ordnungshüter vorbeikommen und das Buch verbrennen, nun, ich mache Meldung, wenn ich meinen Rechner noch habe ;)

  2. enno am November 26th, 2008 12:10 am

    Es gibt die (iirc) „Dienstheeresvorschrift 285/3 Sprengungen und Behelfsmienen“, da sind neben Bombenbauanleitungen auch Tabellen zum errechnen der nötigen Menge Sprengstoff bei T Trägern usw. drin. Ich habe sie leider nicht mehr. Ansonsten alte Chemiebücher oder uni Chemie Kram.

  3. HSK am November 26th, 2008 3:06 am

    Juristisch ziemlicher Laie möchte ich dennoch fragen: Was erhoffst Du Dir davon selbst wenn Du gewinnst?

    Du hast Lebenserfahrung nicht nur in Deutschland – wenn Du hier gewinnst, kommen doch mit Sicherheit neue Konsequenzen und Schikanen, oder irre ich mich?
    Die Gegenseite dürfte kreativ genug sein für neue Wege und zudem ggf. rachsüchtig.

    Es wäre besser, Du gibst klein bei? Nein, sicher der falsche Weg, nur… wie tut man es richtig?

  4. S. Meyer am November 26th, 2008 8:31 am

    Hinsichtlich Sprengstoffen und anderer Gefahren kennt der Staat wohl keine Gnade. Schon zu Anfangszeiten der Netzzeitalters wurden Bauanleitungen bis aufs Blut bekämpft – als ob jeder der eine solche findet auch gleich daheim alles nachbastelt.

    und als ob in den Kreisen, wo das basteln dieser Dinger die einzige Freizeitbeschäftigung ist, andere Hobbys gesucht werden, wenn man im Internet nichts findet.

    Hut ab vor Deinem Mut und Hut ab vor der Dummheit unseres Rechtssystems.

  5. Die_Farmblogger am November 26th, 2008 11:09 am

    Jetzt will er es wissen…

    Bei der Durchsuchung von Burkhard Schröders Wohnung wurde sein PC beschlagnahmt. Für einen Journalisten ist das heutzutage ein elementares Arbeitsmittel. Um nicht zu lange auf den Rechner verzichten zu müssen, ist er einen Deal mit den Ermittlungsbe…

  6. Ef fe am November 26th, 2008 12:23 pm

    Recht so, laß Dir von diesem völlig verblödeten NRW-Dreckspack nichts gefallen. Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe ist, daß Du ernsthaft in Erwägung gezogen hast, diesen Schwachmaten eine Plattendublette zur Verfügung zu stellen.

    Wiegt denn die Vorstellung davon, einen Haufen kenntnisbefreiter, verbeamteter und rübekratzender Sesselfurzer vor einer AES geschützten Kiste zu wissen, nicht den temporären Verlust von ein bisschen Hardware auf?

  7. admin am November 26th, 2008 3:26 pm

    Plattendouble bedeutet ja nur, dass die nicht mein allgemeines Passwort hätten knacken müssen. Ich wäre nicht verpflichtet gewesen, die Daten und E-Mails auf meinem Rechner zu entschlüsseln, auch nicht irgendwelche Truecrypt-Container. Jetzt bin ich klüger und habe meine gesamte Festplatte verschlüsselt – die Frage stellt sich also nicht mehr.

    Ich halte die beim LKA nicht unbedingt für merkbefreit. Aber die müssen mit den bescheuerten Vorgaben der Staatsanwälte und Richter leben und damit umgehen. Ich hatte den Eindruck, dass die genau wussten, dass die Beschlagnahme unsinnig war – aber der Durchsuchungsbeschluss des Richters ließ ihnen keine andere Wahl.

  8. clementine vom schnittlauch am November 27th, 2008 11:56 am

    Hmm. Interesante Entwicklung. Ich hatte ja auf irgendeinen verfeindeten Einzeltäter als Anzeigeerstatter getippt. Den Richter würde ich nicht als federführend ansehen. Der nickt die Durchsuchungsanordnung nur ab, die ihm von der Staatsanwaltschaft vorgelegt wird. Im Zweifel hat der da nicht lange drüber nachgedacht, sondern nur unterschrieben. Auch Staatsanwaltschaft wiederum ist ja aber nicht aufgrudn zufälliger Kenntniserlangung von selbst tätig geworden, sondern auf Anzeige durch BKA/LKA (wer denn nun und was heißt „offenbar“?).

    Mal gesannt, wer da nun konkret der Initiator war.

    Das Angebot eine Festplattendublette war absolut richtig, da man auf diese Weise am Schnellsten wieder an den eigenen Rechner kommt. Weshalb die da nicht mitgespielt haben? Sehr merkwürdig.

  9. Verfahren zur Herstellung von Zündsätzen für Sprengkapseln, Zündhütchen und Geschosszündungen : Burks’ Blog am November 29th, 2008 1:21 pm

    […] ich hier schon angekündigt hatte, werde ich mich in Zukunft ausführlicher der Frage widmen, welche […]

  10. Verstoß gegen das Waffengesetz : Burks’ Blog am März 11th, 2009 2:55 pm

    […] eine Hauptverhandlung vom der Amtsgericht Tiergarten wegen der dem Stammpublikum schon bekannten Angelegenheit. Datum: 31. März 2009, 09.30 Uhr, Raum 1104, Gerichtsgebäude Kirchstraße 6, 10557 Berlin. […]

  11. chewbacca am März 11th, 2009 6:16 pm

    Was machts du dir Gedanken üer die Pressefreiheit, wenn die Meinungsfreiheit bereits abgeschafft wurde.
    -Horst Mahler hat gerade 12 Jahre kassiert für ein Meinungsdelikt.Wenn du wirklich Mut beweisen und ein Märtyrer werden willst, solltest du lieber den Holo
    bezweifeln… ach ne das heist ja leugnen.

  12. Verstoß gegen das Waffengesetz : Burks’ Blog am März 27th, 2009 10:27 am

    […] Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen der dem Stammpublikum schon bekannten Angelegenheit am 31. März 2009, Raum 1104, Gerichtsgebäude Kirchstraße 6, 10557 Berlin, is auf 11 Uhr […]

  13. DPMS INFO » BURKS: Verstoß gegen das Waffengesetz am März 31st, 2009 9:48 am

    […] beugt sich nicht der Staatsmacht und kündigte an, dass er die Sache bis in die letzte Instanz ausfechten wolle. Es geht ihm um die Pressefreiheit in […]

  14. Kawumm.html : Burks’ Blog am März 31st, 2009 1:19 pm

    […] der heutigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten in der schon bekannten Angelegenheit ist noch nichts herausgekommen. Das Gericht folgte dem Beweisantrag meiner Verteidigerin, einen […]

  15. Hallo, ihr Online-Durchsucher da draussen im Lande! : Burks' Blog am März 9th, 2012 5:05 pm

    […] jemand meinen Laptop stehlen würde, was ein höheres Wesen verhüten möge, oder falls der Staat das temporär täte, was wahrscheinlicher wäre, fände man nichts, auch keine Pornos, was mich natürlich sehr […]

  16. Kommunikations-Analyse | Privacy Handbuch am Juni 4th, 2013 11:46 am

    […] bis zu Hausdurchsuchungen bei harmlosen Bagatelldelikten. Gibt es das auch in Deutschland? [1], […]

  17. Kinderporgografie” geht immer : Burks' Blog am Februar 11th, 2014 11:52 am

    […] und das K-Wort im Raum steht. Es bleibt immer was hängen. “Bombenbauanleitungen” wie bei mir wären bei Edathy doch sehr weit hergeholt, aber “Kinderpornografie” geht […]

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