Abmahnung

Der Vorstand des Vereins Berliner Journalisten ist wegen eines verleumderischen Briefes (vgl. 09.08.2006) anwaltlich abgemahnt worden.

(…) „Die Grenzen des Rechts auf freie Meinungsäußerung sind dann überschritten, wenn mit Äußerungen der Zweck verfolgt wird, den Betroffenen durch eine Kritik zu diffamieren, welche auch aus der Sicht des Kritikers keine vertretbare Grundlage mehr hat, sondern auf eine vorsätzliche Ehrkränkung hinausgeht. Zwar ist der Einsatz auch scharfer, schonungsloser Kritik zulässig, jedoch nur solange der Kritiker hierdurch nur dem eigenen Standpunkt Nachdruck zu verleihen sucht, die Äußerung also sachbezogen ist. Fehlt jedoch ein sachlicher Bezug, liegt eine unzulässige Schmähkritik vor (BGH, NJW 1987, 1398; BGH, NJW 1981, 2117, 2119)

Ganz offenbar lag es den Unterzeichnern des Schreibens allein an einer Herabsetzung der Person unsereres Mandanten, nicht an einer Auseinandersetzung in der Sache.“ (…)

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Date posted: Montag, August 28th, 2006 15:39 | Under category: DJV Landesverbände
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