Schwarze Kassen sind Untreue

Reuters: „Die Einrichtung von Schmiergeldkassen in Unternehmen ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) strafbar. Mitarbeiter, die schwarze Kassen führen, machen sich einem am Freitag verkündeten Urteil des höchsten deutschen Strafgerichts zufolge der Untreue schuldig. Konkrete Bestechungszahlungen seien nicht notwendig, um den Tatbestand zu erfüllen.“ (Az.: 2 StR 587/07).

Die Meldung ist nicht ganz korrekt: Wofür die „Schwarzen Kassen“ sein sollen, ist für den Straftatbestand irrelevant. In der Pressemitteilung des BGH heißt es: „Bereits durch die pflichtwidrige Vorenthaltung der Geldmittel und ihre Verwaltung in einem verdeckten Kontensystem unter Verstoß gegen Buchführungs- und Bilanzierungsrecht fügte der Angeklagte seiner Arbeitgeberin einen Vermögensnachteil zu.“

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Date posted: Freitag, August 29th, 2008 17:11 | Under category: DJV Landesverbände
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