Knebelverträge bei Justin Timberlake-Konzerten

Knebelverträge auch bei Justin Timberlake-Konzerten

Der Deutsche Journalisten-Verband rät den Bildjournalisten davon ab, den Akkreditierungsvertrag für die Deutschlandkonzerte des amerikanischen Popstars Justin Timberlake zu unterschreiben. „Die Voraussetzungen für die Zuteilung der Fotopässe sind vollkommen inakzeptabel. Sie schränken die Rechte und Arbeitsmöglichkeiten der Fotografen unangemessen ein und setzen sie willkürlichen Schadensersatzansprüchen aus“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken den Vertrag. Gefordert seien bei solchen Knebelverträgen auch die Medienunternehmen. Sie müssten ihre Bildjournalisten unterstützen, indem sie generell auf Konzertberichterstattung verzichteten, wenn Knebelverträge vorgelegt würden.

Besonders eklatant sei im Fall Justin Timberlake die Klausel, nach der für die Vereinbarungen nicht deutsches Recht, sondern die kalifornischen Gesetze gelten sollen. Damit schließt der Akkreditierungsvertrag, der dem DJV vorliegt, unter anderem die Anwendung des deutschen Urheberrechts aus. Die Bildjournalisten müssen darüber hinaus bereits vor Beginn der Tournee genau angeben, wann und wo die Fotos veröffentlicht werden. Jedes Foto darf nur einmal abgedruckt werden. Für jede weitere Verwendung muss eine Zustimmung beim Timberlake-Management eingeholt werden.[mehr… ]

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Date posted: Dienstag, Mai 22nd, 2007 16:36 | Under category: DJV Bundesverband, Medien
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