DJV Brandenburg nicht insolvent

Das Amtsgericht Potsdam hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über den DJV Brandenburg aufgehoben. (AZ 35 IN 1216/06 [pdf]). Die Kosten des Verfahrens wird der Antragsteller – der DJV zu zahlen haben. Der Beschluss bedeutet auch, dass die Titel, die gegen den DJV Brandenburg bestehen, vorläufig vollstreckt werden können.

Pressemeldung des DJV Brandenburg (22.03.2007): „Das Amtsgericht Potsdam hat bereits am 15. März 2007 die zunächst routinemäßig angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben. Ein gerichtlich bestellter Gutachter war zuvor zu einem selten eindeutigen Ergebnis gekommen: Keiner der gesetzlichen Insolvenzgründe – Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit – liegt vor. Der Insolvenzantrag des seit Jahren wesentlich mit innerem Streit beschäftigten Journalistenverbands gegen die eigenen Leute war demnach böswillig und rechtsmißbräuchlich. Es ging dem Antragsteller offenbar um ganz andere Fragen als zu hohe Schulden oder Zahlungsschwierigkeiten.“

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Date posted: Montag, März 26th, 2007 09:40 | Under category: DJV Landesverbände
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