Der Leuchter-Report: Auschwitz-Lüge und Leugnung des Holocaust II

2. Argument und Gegenargument

Leugner des Holocaust verwenden oft dieselben, unabhängig von der Anwort laufend wiederholten Behauptungen. Wir werden in diesem Kapitel viele dieser Behauptungen samt unserer Erwiderung anführen.

Die angesprochenen Photos können bei Pressac nachgesehen werden, viele liegen im GIF-Format in unserem Archiv bereit.

2.1 Unterschiedliche Konzentrationen von Cyanid-Verbindungen

Holocaust-Leugner sagen oft, dass in den Entlausungskammern von Auschwitz höhere Konzentrationen von Cyanid-Verbindungen gefunden wurden als in den Hinrichtungskammern und behaupten, wenn es Vergasungen gegeben hätte, müsste dies genau umgekehrt sein. Daraus schliessen sie dann, dass es keine Vergasungen gegeben haben könne.

Tatsächlich ist Blausäure für Warmblüter (Menschen inklusive) erheblich giftiger als für Läuse, so dass zu entlausende Kleidung erheblich länger und in erheblich höherer Konzentration dem Gas ausgesetzt sein muss als ein zu vergasender Mensch.

Um Insekten abzutöten, verwendet man das Gas in einer Konzentration von bis zu 16.000 ppm (parts per million) und eine Anwendungsdauer von bis zu 72 Stunden. Bereits 300 ppm über einen Zeitraum von 15 Minuten sind für Menschen tödlich.

Bei Breitman finden sich Hintergrundinformationen über die Entwicklung zur Verwendung von Zyklon B als Todesgas sowie klare Beweise dafür, dass die Nazis die effektive Konzentration durch eine Versuchsreihe mittels der Methode "Versuch und Irrtum" herausfanden. (Siehe auch www.nizkor.org/ftp.cgi/camps/auschwitz/auschwitz.faq1)

Als die zur Hinrichtung und Entlausung erforderlichen unterschiedlichen Konzentrationen im Prozess gegen E. Zündel zur Sprache kamen, antwortete Fred Leuchter: "Ich habe nie Läuse getötet. Ich, wissen Sie, ich weiss es nicht. Ich habe niemals Berechnungen zur Entlausung angestellt." - Nicht gerade die Antwort, die man von einem Experten zu dem Thema erwarten würde.

Aufgrund der - verglichen mit der Entlausung - relativ geringen Konzentration und Anwendungszeit von Blausäure bei Hinrichtungen hatte weniger Blausäure weniger Zeit, Cyanid-Verbindungen in den Wänden der Hinrichtungskammern zu bilden.

Die Hinrichtungskammern waren nicht sehr gross, die in den Krematorien II und III ungefähr 210 Quadratmeter. Das Zyklon B wurde durch 4 öffnungen im Dach eingebracht und das Blausäuregas verbreitete sich sehr rasch. Die öffnungen sind auch in den Ruinen der Gaskammern noch zu erkennen. Da die verwendete Konzentration über der letalen Dosis lag, trat der Tod schnell ein.

Die seltenen Aufnahmen aus der Zeit, als das Lager betrieben wurde, finden sich bei Brugioni et al sowie den in Abschnitt 6.1 angegebenen Quellen. Das Krematorium IV war ein oberirdischer Bau, das Zyklon B wurde durch deutlich sichtbare Schlitze in den Wänden eingebracht. (Siehe auch Bilder von Auschwitz...)

Leuchters Daten sind unter anderem auch deshalb von zweifelhaftem Wert, weil die Entlausungskammern, in denen er seine Proben einsammelte, unzerstört sind, die Hinrichtungskammern hingegen von der SS zerstört wurden und die Wände dieser Kammern über 40 Jahre lang Witterungseinflüssen ausgesetzt waren. (So stehen die Ruinen des Krematoriums II z.B. zu bestimmten Jahreszeiten 90 cm unter Wasser und Cyanid-Verbindungen lösen sich unter solchen Umständen auf. Nichtsdestotrotz hat es so viele Vergasungen gegeben, dass immer noch Rückstände nachweisbar sind.)

Zusammenfassung: Die Wände der Hinrichtungskammern waren erheblich kürzer dem Blausäuregas ausgesetzt als die Wände der Entlausungskammern. Zusätzlich waren die Wände der Hinrichtungskammern 45 Jahre lang den auswaschenden Witterungseinflüssen ausgesetzt, die Wände der Entlausungskammern nicht. Aus diesem offensichtlichen Grund sind geringere Spuren von Rückstanden in den Ruinen der Hinrichtungskammern zu erwarten. Dies enthüllt die wichtigste der "erstaunlichen Entdeckungen" Leuchters als zu erwartenden Befund.

Die Tatsache, dass alle oder die meisten der Spuren nach 45 Jahren Witterungseinfluss verwischt werden, ist klar im Bericht des Krakauer Instituts für Forensische Forschung nachzulesen.

Institut für Forensische Forschung
Im Namen von Prof. Dr. Jan Sehn, Krakau
Abteilung für Forensische Toxikologie
Westerplatte 9 / Code 31-033
Tel. 505-44, 592-24, 287-50
Telex 0325213 eksad ...      Krakau, 24.9.90

Blausäure (HCN), wie sie vom Präparat Zyklon B freigesetzt wird, ist eine Flüssigkeit mit einem Siedepunkt bei rund 27 Grad Celsius. Sie hat einen sauren Charakter und bildet deshalb mit Metallen Cyanide genannte Salze. Die Salze der Alkalimetalle wie Natrium und Kalium sind wasserlöslich.

Blausäure ist eine sehr schwache Säure und infolgedessen lösen sich ihre Salze auf, wenn sie stärkeren Säuren ausgesetzt sind. Selbst Kohlensäure, die bei Lösung von Kohlendioxid in Wasser entsteht, löst Eisencyanide auf.

Stärkere Säuren wie Schwefelsäure lösen Cyanid-Verbindungen leicht auf. Verbindungen von Cyanidionen mit Schwermetallen sind langlebiger. Dies schliesst das erwähnte Preussisch Blau ein, obwohl es in saurer Umgebung langsam aufgelöst wird.

Aus diesem Grund ist kaum zu erwarten, dass nach 45 Jahren Witterungseinfluss (Regen, saure Oxide, insbesondere Schwefel- und Stickoxide) noch Spuren von Cyanidverbindungen im Baumaterial (Pflaster, Steine) gefunden werden können.

Die Entdeckung von Cyanidverbindungen in Proben, die den Elementen ausgesetzt waren, kann nur als Zufallsfund bewertet werden.

Leugner des Holocausts führen oft an, dass das Krematorium I nicht zerstört wurde, die Wände dort also keinen Witterungseinflüssen ausgesetzt waren. Seltsamerweise machen sie aber auch viel Aufhebens um die Tatsache, dass das Krematorium I in einen Schutzbunker umfunktioniert wurde und später, nach der Besetzung durch die Rote Armee im Originalzustand wiederaufgebaut worden sei, um die Bevölkerung in die Irre zu führen und zu behaupten, in dem Gebäude seien Menschen vergast worden. (Ihre Logik, beide Ansichten zu vertreten, wenn es vorteilhaft erscheint, mag den Leser erschrecken, es wird sich jedoch noch erweisen, dass Logik nicht zu den Tugenden gehört, wenn es darum geht, den Holocaust zu leugnen. Siehe Abschnitt 3.0)

Die baulichen Veränderungen bestanden aus der Entfernung einiger Zwischenwände in der Gaskammer, wie sie bei Bunkern üblicherweise eingezogen werden. Nichtsdestotrotz wurden in diesem Raum Menschen vergast. Es gibt immer noch Reste von Cyanid in den Wänden, wie auch Leuchter einräumt (in 6 von 7 Proben fand er Cyanid).

Die Gaskammer des Krematoriums I wurde nur kurze Zeit benutzt, bevor sie in einen Schutzraum umfunktioniert wurde. Dies sowie die Tatsache, dass in ihr "nur" 10000 Menschen vergast wurden - im Vergleich zu 350.000 und 400.000 in den Krematorien II und III - erklärt, warum nur relativ geringe Spuren von Cyanidverbindungen zu finden sind. Die anderen Krematorien wurden von der SS vor der Befreiung durch die Rote Armee zerstört.

Cyanidverbindungen wurden ebenfalls in den Gittern der Entlüftungsschächte gefunden, ein nicht anzuzweifelnder Beleg dafür, dass in diesen Kammern Gas eingesetzt wurde.

2.2 Die explosiven Eigenschaften von Zyklon B & die Nähe von Öfen

Holocaust-Leugner behaupten oft, Zyklon B habe nicht zur Vergasung eingesetzt werden können, da es explosiv sei und sich öfen in der Nähe befunden haben.

Sie übersehen dabei die Tatsache, dass die zur Vergasung nötige Konzentration von Blausäure 200 mal geringer ist als die Konzentration zur Erzeugung eines explosiven Gasgemisches. Obwohl die SS Konzentrationen benutzte, die höher als die tödliche Dosis lagen, war sie weit unterhalb der Schwelle, ab der Explosionen möglich sind.

Als Referenz kann der "Merck Index", das "CRC Handbook of Chemistry and Physics" oder jedes Handbuch herangezogen werden, das sich mit der Giftigkeit und Entflammbarkeit von Materialien beschäftigt. Im Fall von Blausäure ist eine Konzentration von 300 ppm für Menschen nach wenigen Minuten tödlich, die für eine Explosion nötige Minimalkonzentration liegt jedoch bei 56.000 ppm.

Frank Deis steuerte folgende Informationen aus dem Merck Index bei, Anmerkungen durch den Herausgeber in [] (Merck, 632, Eintrag 4688.

Cyanwasserstoff, Blausäure: HCN, Molgewicht 27.03 ... Hergestellt in grossen Mengen durch katalytische Oxidation von Ammonium-Methan [Referenzen ausgelassen]. Kann ebenso durch katalytische Zersetzung von Formamid hergestellt werden. Herstellung für den Laborbedarf durch Hydrierung von NaCN oder K4[Fe(CN)6]. [...]

[Die letzte Formel ist ähnlich, aber nicht identisch mit der von Preussisch Blau bzw. Berliner Blau, ebenfalls ein wichtiger Punkt im Leuchter-Report. Preussisch Blau ist das wasserunlösliche Eisensalz des Hexacyanoferrat-Komplexes [Fe(CN)6] mit der Formel Fe4[Fe(CN)6]3. Andere Salze wie das oben genannte Kaliumsalz dieses Komplexes sind wasserlöslich.]

Farbloses Gas oder Flüssigkeit; charakteristischer Geruch, sehr schwach sauer (rötet Lackmus nicht); verbrennt in Luft mit blauer Flamme; sehr giftig, selbst in einem Luftgemisch; Dichte 0,941 [Das Gas ist LEICHTER als Luft.]; Schmelzpunk -13.4, Siedepunkt 25.6; Mischbar mit Wasser, Alkohol; wenig löslich in Äther. [Zu seiner Verteidigung führte Leuchter an, dass das Gas an den kalten Aussenwänden kondensieren würde. In kalten Räumen würde das in einem gewissen Mass passieren, in mit Menschen gefüllten Räumen bleibt das Gas jedoch warm.]

LC50 [Dosis, die 50 % der Versuchstiere tötet, man beachte, dass dies sowohl von der Konzentration als auch von der Dauer der Exposition abhängt.] für Ratten, Mäuse, Hunde: 544 ppm (5 min), 169 ppm (30 min), 300 ppm (15 min). [...]

Giftigkeit für Menschen: Hohe Konzentrationen verursachen Tachypnö [Schnellatmigkeit, erhöhte Atemfrequenz], dann Schweratmigkeit, Paralyse, Ohnmacht, Zuckungen und Atemstillstand. Kopfschmerzen, Schwindel, Benommenheit und Erbrechen können Folge schwacher Konzentrationen sein. Chronische Exposition über lange Zeiträume kann Müdigkeit und Schwäche verursachen. Konzentrationen von 150 ppm über 1/2 bis 1 Stunde sind lebensgefährlich. 300 ppm über mehrere Minuten sind tödlich. Die mittlere tödliche Dosis liegt bei 50 bis 60 mg. Gegenmittel: Natriumnitrit und Natriumthiosulfat.

Gebrauch: Das komprimierte Gas wird zur Schädlingsbekämpfung gegen Nagetiere und Insekten eingesetzt. = Muss von im Umgang mit Blausäure geschulten Experten eingesetzt werden. =

[Ende des Zitats] (Merck, 632)

Cyanid ist ein kleines Molekül. Im wesentlichen beruht seine Giftigkeit darauf, dass es sich an Stelle von Sauerstoff (O2) in den Mitochondrien bzw. mit Hämoglobin (roter Blutfarbstoff) verbindet. Wenn Cyanid sich am Cytochrom- Komplex a/a3 am Ende der mitochondriellen Atmungskette anlagert, blockiert es die Nutzung des eingeatmeten Sauerstoffs. Er steht als Elektronen-Akzeptor nicht mehr zur Verfügung, und die Produktion von ATP durch die üblichen Prozesse ist blockiert. Der Körper reagiert auf den vermeintlichen Sauerstoffmangel mit einer Erhöhung der Atemfrequnz, was die Aufnahme von Blausäure weiter erhöht. Schliesslich sterben die Zellen an Sauerstoff- und ATP-Mangel.

Generell sind die die Chemie betreffenden Aussagen Paul Grubachs bei seiner Verteidigung des Leuchter-Reports zutreffend. (JHR, V12, #4) Die Voraussetzungen sind jedoch fraglich und in Teilen falsch. Ja, hohe Konzentrationen von Blausäure würden an kalten, nassen, von Eisen-Ionen durchsetzten Mauern zur Bildung von Preussisch Blau führen. Aber waren die Wände tatsächlich kalt und nass ? War die Luft kalt genug, um eine Kondensation von HCN zu ermöglichen ? Gab es "hohe Konzentrationen" angesichts der zur Tötung von Menschen, im Vergleich zur Entlausung erforderlichen, relativ niedrigen Konzentrationen ?

Ich hoffe, diese Informationen sind nützlich. Ich lehre Biochemie an der Rutgers Universität und daher habe ich meine Kenntnis über die Giftigkeit von Blausäure. Der Merck-Index ist ein Standardwerk, das in den meisten Bibliotheken zu finden sein dürfte. Frank Deis (deis@pisces.rutgers.edu)

Anmerkung des Uebersetzers: In Deutschland ist Römpps Chemie-Lexikon weiter verbreitet als der Merck-Index. "Der Römpp" dürfte in jeder besser sortierten Stadtbibliothek zu finden sein. Die im Merck-Zitat fehlende Angabe über die für eine explosives Gas-Luftgemisch beantwortet Römpp so: "[Blausäure] bildet mit Luft in den Grenzen von 6-40% explosive Gemische." (8. Auflage, 1979, S. 460)

2.3 Die Gaskammern hätten innerhalb von 20 bis 30 Minuten nur unter Gefahr geöffnet werden können.

Es wird oft angeführt, die Entlüftung eines zu Desinfektionszwecken unter Blausäure gesetzten Raums würde 20 Stunden dauern, und daraus der Schluss gezogen, die von Augenzeugen angegebenen 20 bis 30 Minuten zwischen dem Beginn einer Vergasung und dem Abtransport der Leichen seien unmöglich, weil die Leichenträger durch das Restgas getötet werden würden.

Wahr ist, dass nach einer herkömmlichen Desinfektion mit Blausäure die betroffenen Räume nicht vor Ablauf von 20 Stunden betreten werden sollten. Diese Frist gilt jedoch nicht für mit einer Ventilation ausgestattete Gaskammern. 15 Minuten sind eine ausreichende Zeit, die Luft in den Gaskammern auszutauschen. Wurde die Ventilation nicht benutzt, trugen die Angehörigen des "Sonderkommandos" (zum Leichentransport gezwungene Häftlinge) Gasmasken. Die deutschen Behörden hatten reichlich Erfahrung mit der auch zur Entlausung eingesetzten Blausäure. Sie wussten sicher damit umzugehen. Es ist absurd, die 20-Stunden-Frist in diesem Zusammenhang anzusetzen, weil sie nicht für Räume mit Entlüftung per Ventilation gedacht ist und zusätzlich einen grosszügig bemessenen Sicherheitsfaktor enthält. Die SS scherte sich wenig um die Sicherheit der zum Abtransport der Leichen eingesetzten "Sonderkommandos". In einigen Fällen wurden sie durch Restgas geschädigt (siehe Pressac, S. 473).

Was die Entlüftung normaler Räume erschwert und in die Länge zieht, ist das Vorhandensein von Teppichen, Möbeln, Vorhängen und ähnlicher Einrichtungsgegenstände. In Gaskammern gab es solche Gegenstände natürlich nicht. Einen durch nackte Betonwände gebildeten, einrichtungslosen Raum zu entlüften, ist mit keinerlei Schwierigkeiten verbunden.

Gälte die 20-Stunden-Frist auch für Gaskammern, so würde dies bedeuten, dass in den US-Gefängnissen, die Vergasung als Hinrichtungsart benutzen, die Delinquenten 20 Stunden, nachdem der Tod eintrat, an den Stuhl gefesselt bleiben würden. Das ist offensichtlicher Blödsinn, wie Fred Leuchter, selbsternannter Gaskammerspezialist, sehr wohl weiss.

2.4 Die Gaskammern waren Leichenschauhäuser

Leugner des Holocaust behaupten oft, die "angeblichen" Gaskammern seien tatsächlich Leichenschauhäuser gewesen und Zyklon B sei in ihnen als Desinfektionsmittel eingesetzt worden.

Diese Behauptung soll den Befund einer von Dr. Jan Robel, Krakauer Institut für Forensik, im Dezember 1945 durchgeführten chemischen Analyse erklären, die Cyanidverbindungen auf den Entlüftungsrosten der Krematorien II und III nachwies. (Die Analyse war Teil des Beweismaterials im Prozess gegen den Lagerkommandeur von Auschwitz, Rudolf Höss.) Die Analyse beweist zweifelsfrei die Anwendung von Blausäuregas in den entsprechenden Räumen. Weil dies jedoch der Behauptung, die Gaskammern seien unterirdische Leichenschauhäuser gewesen, widerspricht, behauptet man einfach, "Leichenschauhäuser werden mit Zyklon B desinfiziert".

Im Gegensatz zur durch die Behauptung unterstellten Verwendung, ist Zyklon B zur Desinfektion von Leichen ungeeignet, weil es lediglich Sauerstoff atmende (ärobe) Organismen, nicht aber anärobe Bakterien abtötet.

Weiterhin bezeichnet die für den Bau von Auschwitz verantwortliche Abteilung die "Leichenschauhäuser" in einem Brief vom 29.1.43 an den SS-General Kammler als "Gaskeller". (Anm. d. Uebersetzers: der englische Ausdruck "gassing cellar" liesse auch eine Uebersetzung als "Vergasungskeller" zu.) Warum sollte ein Leichenschauhaus als "Gaskeller" bezeichnet werden und warum heisst der andere unterirdische Raum "Entkleidungskeller" ? (Siehe Pressac, S. 221; oder auch The Final Solution: The Attempt to Exterminate the Jews of Europe, 1939-1945 - G. Reitlinger, South Brunswick, T. Yosellof, 1968, S. 158. Die Dokumente sind im Kapitel "Auschwitz" im Teil "Original Nazi Documents" wiedergegeben.)

Der folgende Briefwechsel zwischen einem SS-Offizier und der für den Bau der Krematorien verantwortlichen Firma beweist, dass die Kellerräume beheizt werden sollten. Es ist müssig zu betonen, dass dies einer Nutzung als Leichenschauhaus widerspricht, denn es macht keinen Sinn, Leichenschauhäuser zu beheizen. Es ist jedoch sinnvoll, Gaskammern zu beheizen, um die Verdampfung von Blausäure zu fördern.

Brief von SS-Obersturmbannführer Jahrling an Topf & Söhne vom 6.3.43 [Pressac, S. 221]
Firma
Topf & Söhne
Erfurt

Auf Grund Ihres Vorschlages erklärt sich die Dienststelle einverstanden, dass der Keller 1 mit der Abluft aus den Räumen der 3 Saugzuganlagen vorgewärmt wird. Die Auslieferung und der Einbau der hierfür benötigten Rohrleitungen und der Druckluftgebläse muss schnellstens erfolgen. Wie Sie in o.a. Schreiben angeben, sollte die Ausführung noch in dieser Woche geschehen. Um Erstellung eines spezifizierten Kostenangebotes, 3-fach, für Lieferung und Einbau wird gebeten.
Desgleichen wird um Einsendung eines Nachtragsangebotes für die Umänderung der Entlüftungsanlage für den Auskleideraum gebeten.
Nach Eingang dieser Angebote wird Ihnen schriftlich Auftrag erteilt.

Der Leiter der Zentralbauleitung
der Waffen-SS und Polizei Auschwitz [Bischoff]

SS Sturmbahnführer [Jährling]

2.5 Es war unmöglich, 6 Millionen Menschen in Auschwitz umzubringen

"Berücksichtigt man Zahl und Grösse der Gaskammern und Krematorien, so war es unmöglich, 6 Millionen Menschen während der Zeit zu töten, in der es die KZs gab."

Niemand behauptet, dass 6 Millionen Menschen in Auschwitz getötet wurden. Die meisten starben in anderen Vernichtungslagern, in Ghettos und in den deutsch besetzten Teilen der Sowjetunion. Schätzungen beziffern die Zahl der in Auschwitz Vergasten zwischen 900.000 und 1.600.000. Es ist offensichtlich, dass die Gaskammern und Krematorien in Auschwitz ausreichen, um diese Zahl von Opfern hevorgerufen zu haben.

Man sehe sich z.B. die Bilder des Ofens im Krematorium II an. (Pressac, S.367; oder www.nizkor.org/ftp.cgi/camps/auschwitz). In Auschwitz gab es 5 Krematorien. Nummer II z.B. hatte 15 grosse, auf schnelle und effektive Verbrennung ausgelegte Spezialöfen. Jeder konnte 3 bis 4 Körper auf einmal aufnehmen und in maximal 45 Minuten verbrennen. (Viele der Opfer waren Kinder, alle Opfer waren stark abgemagert.) Die SS experimentierte mit verschiedenen Zusammenstellungen von Leichen und Kokssorten um die kosteneffektivste Methode herauszufinden. (Müller, 60-61; Klarsfeld, 99-100; ...

Leuchter beziffert die Maximalzahl der Opfer auf 1693 je Woche. Eine absurde Angabe wie die folgende, nur für ein Krematorium (II) aufgestellte Rechnung zeigen wird.

Eine 210 Quadratmeter grosse Gaskammer kann leicht einige hundert Menschen aufnehmen, insbesondere wenn sie hineingezwängt werden. (Siehe auch 2.16)

15 Öfen, von denen jeder 3 Leichen innerhalb von 45 Minuten verbrennen kann, haben eine Kapazität von 720 Verbrennungen in 12 Stunden, bzw. 1440 in 24 Stunden.

In einem einzigen Jahr konnten so allein im Krematorium II mehr als eine viertel Million Leichen verbrannt werden. Addiert man die Kapazitäten der Krematorien III, IV und V hinzu, kann man sich langsam ein Bild von den Verhältnissen machen. Zusätzlich wurden Leichen in grossen Gruben verbrannt. Zwei grausige, insgeheim gemachte Aufnahmen dieser Verbrennungsgruben gibt es noch. Sie sind von durchschnittlicher Qualität und zeigen in einem Haufen nackter Leichen stehende Männer mit dem Rauchabzug im Vordergrund. Einige Körper werden in die Grube geschleift. Die Photographien sind bei Pressac (422) wiedergegeben...

Als Beleg kann ein Brief vom 20.6.43 an den SS-General Kammler in Berlin dienen, in dem die Zahl der zu bewältigenden Verbrennungen mit 4756 in 24 Stunden angegeben wird. Eine Photographie des Briefes samt seiner Archivnummer findet sich bei Pressac (247).

(4756 ist weniger als 5 x 1440 = 7200, weil einige der Krematorien weniger öfen als die Krematorien II und III hatten. Die genauen Zahlen finden sich in einem Brief von Jahrling an Kammer und betragen 340 Leichen für Krematorium I, jeweils 768 für IV und V sowie 1440 für II und III. ... (www.nizkor.org/ftp.cgi/camps/auschwitz/jahrling.may43 [vgl. www.nizkor.org/ftp.cgi/camps/auschwitz/dzk.docs B.S.]

Es ist bestenfalls naiv, eher jedoch beschämend unehrlich, zu behaupten, diese Menge an Krematorien sei zu einem anderen Zweck als dem der Verbrennung der hilflosen Opfer eines Massenmordes gebaut worden.

Leuchter kommt zu seiner Zahl, indem er annimmt, in den Gaskammern habe jedes Opfer knapp 1 Quadratmeter Platz beansprucht (0.83 qm) und es habe eine Woche erfordert, die Gaskammer zu entlüften und für die nächste Massenhinrichtung bereit zu machen.

Schliesslich und endlich gab es noch zwei weitere Gaskammern in Auschwitz. Die sogenannten "Bunker I" und "Bunker II". Auch diese wurden von der fliehenden SS zerstört.

2.6 Die Türen der Gaskammern waren zu schwach, um einem Fluchtversuch zu widerstehen.

Holocaust-Leugner behaupten, die Türen der "vermeintlichen" Gaskammern seien zu schwach gewesen, um dem Druck in Todesangst fliehender Menschen widerstehen zu können.

Da keine der Gaskammern im Originalzustand aufgefunden wurde (die in Bunker I und II, in den Krematorien II, III, IV und V wurden zerstört, die im Krematorium I modifiziert), gibt es keinen physikalischen Nachweis für das Aussehen der Gaskammertüren. Im Lagerhof fand man jedoch eine Tür, die wahrscheinlich zu einer der Gaskammern gehörte; sie ist massiv und mit Eisenbändern verstärkt. Weiterhin ist das kleine Guckloch vor dem Zugriff von der Innenseite mit einem starken Metallgitter geschützt, wahrscheinlich um die Opfer daran zu hindern, das Glas des Gucklochs zu zerbrechen.

Die Leugner zeigen als Beleg für ihre Behauptung Aufnahmen der nicht verstärkten Türen der Entlausungkammern, wahrscheinlich in der Hoffnung, der Betrachter würde den Unterschied nicht merken. Eine Photographie der Tür, die wahrscheinlich eine der zur Tötung von Menschen benutzten Gaskammern verschloss, siehe Pressac (486)

2.7 Die Nazis hätten zur Vergasung nicht Zyklon B eingesetzt

"Hätten die Nazis vorgehabt, Menschen zu vergasen, hätten sie dafür nicht Zyklon B benutzt" ist eine weitere, oft aufgestellte Behauptung.

Zyklon B wurde in Auschwitz zur Entlausung eingesetzt, war also bereits vorhanden. Man hatte Erfahrung im sicheren Umgang mit Zyklon B, was einen Einsatz zu anderen Zwecken naheliegend erscheinen lässt.

Weiterhin ist Zyklon B einfach zu transportieren und zu lagern, was es der SS attraktiv erscheinen liess. Wie Höss in seinem Geständnis angab, orderte die SS genug Zyklon B, um 2 Millionen Menschen zu vergasen. Yitzhak Arad erwähnt Christian Wirths Ablehnung von Zyklon B zwecks Vergasung: "Wirth entwickelte seine eigenen Ideen, die auf seinen Erfahrungen im Euthanasieprogramm basierten. In Belzec favorisierte er eine fest installierte Kammer, in die Motorabgase geleitet wurden. Er lehnte das später in Auschwitz verwendete Zyklon B ab. Dieses Gas wurde von Privatfirmen produziert und sein extensiver Gebrauch in Belzec hätte Anlass zu Vermutungen geben sowie zu Versorgungsproblemen führen können. Deshalb bevorzugte er ein Vernichtungssystem, das auf überall vorhandenem Benzin und Dieseltreibstoff basierte." (YVS XVI, 211)

Die zur Tarnung der Judenvernichtung standardmässig benutzten Wendungen waren "Umsiedlung von Juden" sowie "Sonderbehandlung", so etwa in einem Brief aus Auschwitz, in dem ein LKW zum Transport von Zyklon B angefordert wird. Ein ähnliches Dokument fordert "Material zur Sonderbehandlung" an. (Pressac, 557 ... Andere Dokumente finden sich in der Datei mit Originaldokumenten.)

Funkspruch der 13. SS Garnison Auschwitz, WVHA [Beschaffungsstelle]

Erhalten am 2.10.42 durch Kommandantur Konzentrationslager Auschwitz

Der Marschbefehl für einen 5-Tonner mit Anhänger nach Dessau und zurück zwecks Abholung von Material zur Judenumsiedlung wird hiermit erteilt.

Der Marschbefehl ist dem Fahrer auszuhändigen.

Liebehenschel
Oberstleutnant SS, ständiger Vertreter des Dienstleiters
im Rang eines Generalleutnants der Waffen-SS

Zur Ablage

Auf die Frage des Richters Hofmeyer, was denn mit "Material zur Umsiedlung von Juden" gemeint sei, antwortete der Lageradjutant R. Mulka: "Nun, natürlich Zyklon B.".