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Nichts leichter als das zu beweisen. Man muss die Formulierungen nur aneinanderreihen. N24: "Schäuble drängt seit Monaten auf eine gesetzliche Regelung, durch die den Sicherheitsbehörden die Durchsuchung von Computern per Datenleitung ermöglicht werden soll." Per "Datenleitung", was auch immer das heißen mag. Aber darüber muss man ja nicht nachdenken. Ohne Datenleitung wäre ja noch schlimmer, wird sich der Verfasser gedacht haben. Berliner Morgenpost: "Laut einem Medienbericht (ohne Quellenangabe!) plant Schäuble, eine Gesetzesvorlage zur Online-Durchsuchung von Privat-PCs auch ohne Zustimmung der Justizministerin einzubringen." Von Privat-PCs war nie die Rede, das hat die Zeitung einfach frei erfunden.
Die Süddeutsche: "Im Streit über die heimliche Ausspähung von Computern " und "heimlich auf Rechner von Verdächtigen zuzugreifen." Die Behauptung, das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz sehe "Online-Durchsuchungen" vor in dem Sinne, dass Privatrechner "online" ausgespäht werden, ist schlicht falsch. Das kommt davon, wenn man keine Links in den Artikel einbaut, an Hand dessen die Leser den Wahrheitsgehalt nachprüfen können. Ich darf noch einmal die Süddeutsche vom 07.12.2006 zitieren: "Den meisten Computernutzern ist es nicht klar: Aber wenn sie im Internet surfen, können Verfassungsschützer oder Polizei online bei ihnen zu Hause auf die Festplatte zugreifen und nachschauen, ob sie strafbare Inhalte dort lagern - zum Beispiel Kinderpornographie oder auch Anleitungen zum Bombenbau." Alles frei erfunden bzw. gelogen - eine "Sternstunde" des deutschen Journalismus.
Die Frankfurter Rundschau formuliert gar nichts über die Technik, sonders lässt die doch nicht ganz unwesentliche Frage, ob das Gewünschte mehr als nur heiße Luft sei, einfach unbeantwortet. Die meisten Medien, unter anderem Focus Online und auch der Heise-Newsticker, schreiben einfach die Agenturmeldung ab, ohne nachzudenken oder gar zu prüfen, nur die Überschriften variieren.
Eine Ausnahme macht der Berliner Tagesspiegel: "Noch in seiner alten Funktion unterzeichnete Diwell am 8. Juni 2005 die Dienstvorschrift zur PC-Ausforschung. Ihm sei damals nicht klar gewesen, dass es um die Ausspähung privater Computer gehe, erklärte er später öffentlich. Laut Bericht des Innenministeriums aber machte die Regelung ausdrücklich den Weg frei für den heimlichen Zugriff auf einen PC oder Server, 'auf dem sich nachrichtendienstlich relevante Daten befinden'." Also kein Wort darüber, wie das funktionieren soll. "Server" ist immerhin ein wenig konkreter als "Internet-Festplatten".
Die Frage bleibt also unbeantwortet: Mit welchen technischen Mitteln will Schäuble auf den Privatrechner eines Verdächtigen zugreifen, ohne dass dieser es merkt und ohne dass das Betriebssystem bekannt ist? Und machen das andere Geheimdienste anderer Länder schon? Man kann nur den Kopf schütteln. Ich habe in meine Glosse in der letzten Ausgabe von Berliner Journalisten geschrieben: "Die taz und die Süddeutsche bekommen von uns den Goldenen Nacktmull verliehen. Sie haben die Ente des online durchsuchenden trojanischen Pferds nicht nur in die Welt gesetzt, sondern auch noch kräftig mit Blödsinn gefüttert. Die USA setzen jetzt einen Tyrannosaurus Rex gegen Freischärler in Afghanistan ein. Der DJV - die mit dem Dilettantenstadl als Bundesvorstand -, Netzwerk Recherche - die mit dem implementierten Weihrauch -, die dju - die Klassenkämpfer ohne Klasse (habe ich jemanden vergessen?) protestierten: Das dürften die Amis doch gar nicht! Gar nicht wahr? So voll doof muss man sich aber das Niveau deutscher Medien bei Online-Themen vorstellen."
Das gilt offenbar immer noch. Für Vorschläge der wohlwollenden Leserinnen und geneigten Leser, wie man hirnvernagelte Ignoranten dem rationalen Diskurs zuführen könnte oder wie man die Ente alias den Hoax "Online-Durchsuchungen" ermorden könnte, bin ich dankbar.
Die Fotos zeigen eine heutige Online-Durchsuchung einer Internet-Festplatte von Linden Lab: Durchsucht wurden die Büros der CSU, der FDP und der SPD. | ------------------------------------------------------------ BURKS ONLINE 30.06.2007 Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des BurksVEB.
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