Berliner Journalisten Nr. 10/2-2007 ist erschienen und wird bis Mittwoch in den bekannten Verkaufsstellen bundesweit erhältlich sein. Die Jubiläumsausgabe hat 100 Seiten und beschäftigt sich mit dem Schwerpunkt Fotojournalismus. [Inhaltsverzeichnis, Textdatei] Eine gekürzte Version (50 Seiten) ist auch in Second Life zu erwerben. Abonnenten können die virtuelle Ausgabe kostenlos unter Angabe ihrer Kennziffer im Redaktionsbüro (Chokki 141,86,60) zu den regulären Öffnungszeiten abholen.
Ich habe die wohlwollenden Leserinnen und Leser mehrere Tage bloglos darben lassen, deshalb bekommen sie jetzt etwas exklusiv: Heute am frühen Morgen (kurz nach 01.00 Uhr) habe ich die virtuelle Ausgabe des Magazins in Second Life produziert. Wie schon am 13.05. erwähnt, benutzen wir ein spezielles Format der SL-Firma THiNK SL, das ausschließlich für Second Life, nicht jedoch für das WWW entwickelt wurde. An den Screenshots kann man erkennen, dass die Angelegenheit so kompliziert ist wie zu Gutenbergs Zeiten. Aber mittlerweile bin ich ein wenig erfahren. Es hat vier Stunden gedauert, bis das "druckfrische" Heft aus der virtuellen "Druckmaschine" flutschte. Aber ich habe laut "Halleluja" gerufen, es hätte auch etwas schief gehen können. Nur fünf Minuten nach Erscheinen trudelte zufällig eine Avatarin vorbei, es war schon gegen drei Uhr am Morgen, und sah sich das Heft an.
| Klicken Sie auf ein Bild, um die Fotostrecke zu starten (17Bilder). (In Originalgröße nur für registrierte Nutzer des Forums. Username und Passwort finden Sie - wie gewohnt - hier.) Hinweis: Wer in Second Life unterwegs ist, bekommt das Magazin nach dem Kauf ins Inventory gebeamt und kann es danach mit dem Befehl "tragen", der auch für Kleidung funktioniert (rechter Mausklick "tragen" oder "wear".) Danach erscheint die Ausgabe groß auf dem Monitor und kann gelesen werden. Man muss sie also nicht auf dem Boden oder sonstwo ablegen. Viel Spaß damit! ------------------------------------------------------------ BURKS ONLINE 11.06.2007 Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des BurksVEB.
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