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burks
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Anmeldungsdatum: 07.10.2002
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BeitragVerfasst am: 13.06.2004, 17:12 Antworten mit ZitatNach oben




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Ein Wort zu Kaplan (Vorsicht! Kein Mainstream-Diskurs!)

Von Burkhard Schröder


KaplanMetin Kaplan alias "der Kalif von Köln" soll in Deutschland bleiben, also mitnichten abgeschoben oder ausgewiesen werden. Wer es wagt, so etwas zu fordern - und ich wage es - gehört zur Zeit einer marginalisierten Randgruppe an. Der Diskurs wird vom "gesunden Volksempfinden" dominiert, dass sich verschämt als "gesundes Rechtsempfinden" ausgibt. Die meisten Medien spielen mit, weil es sich nicht ziemt, die Leserschaft zu vergrätzen. Die Deutschen haben den Kalifen, weil sie es verdienen.

Oder: Jedes Land hat die Einwanderer, die es sich selbst heranzüchtet. Hier einschlägige Textbausteine, die einem aus den Leserbriefen an das investigativeste aller Nachrichtenmagazine entgegenquellen: "Aus einem fernen Land eingereist. Privilegien unseres Sozial- und Rechtsstaats ausgereizt. Schwerstkriminelle Ausländer abschieben. Der Staat wehrt sich nicht. Gesundes Rechtsempfinden. Hat hier nichts verloren. Nachtwächterstaat. Solche Typen nach Hause schicken. Wohlfahrtsstaat erleichtern."

Die FAZ titelt am 29.05.2004: "Der führt einen wirklich vor?. Das erinnert an "Florida-Rolf", der es sogar schon zu einem Eintrag in der Online-Enzyklopädie Wikipedia geschafft hat. Kaplan führt etwas ganz anderes vor: er beweist, dass das Einwanderungsland Deutschland gescheitert ist und dass der selbst ernannte Kalif ein Produkt dieses Scheiterns ist.

Die Fakten über Metin Kaplan und seinen Vater Cemaleddin Kaplan:
"Nach dem Militärputsch von 1980 in der Türkei siedelte Cemaleddin Kaplan nach Deutschland über, überwarf sich aber wegen seiner kompromisslosen Haltung mit den islamischen Organisationen hierzulande und gründete seinen eigenen Verband. Demokratie und politische Parteien waren ihm verhasst, allein ein islamischer Staat auf der Grundlage des Koran könne alle Moslems der Welt unter einem Banner vereinen, predigte Cemaleddin Kaplan. 1994 ließ er sich von Anhängern zum "Emir der Gläubigen und Kalifen der Muslime" ausrufen. Anspruch und Wirklichkeit klafften dabei weit auseinander." [...] Wegen Aufrufs zum Mord wurde Metin Kaplan zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt."

Im Vergleich zwei Fundstellen über die Entwicklung, die sich in Details widersprechen:

"Der Verband der islamischen Vereine und Gemeinden (ICCB) wurde von Kaplan 1983 in Köln gegründet. 1992 benannte Kaplan den ICCB in Islamischer Bundesstaat Anatolien (AFID) um, 1994 in Kalifatsstaat (Hilafet Devleti). Ende 1991 forderte Kaplan seine Anhänger zum Glaubenskrieg gegen die Türkei auf und rief 1992 die Exilregierung aus. 1994 ließ er sich zum Kalifen ernennen." (Quelle)"1984 wurde der "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden" (ICCB) - so die damalige offizielle Bezeichnung des Verbandes - im Vereinsregister eingetragen. 1992 rief Cemaleddin Kaplan den "Föderativen Islamstaat Anatolien" aus und seit seiner Ernennung zum "Kalifen" 1994 galt die Organisation als Träger des "Kalifatsstaates"." (Quelle)

Kaplans "Kalifatsstaat" ("Hilafet Devleti") wurde im Dezember 2001 als demokratie- und verfassungsfeindliche Organisation verboten. Bis zum Vereinsverbot hatte Kaplan bundesweit rund 1100 Anhänger um sich geschart, davon die Hälfte in NRW. Die Website von Kaplans Fernsehsender Hakk-TV gibt es immer noch.

Was lehrt uns das? Der Islam anatolischer Prägung, für den die Familie Kaplan steht, ist ein Produkt des innertürkischen Konflikts zwischen den beiden Konzepten eines säkularen Staates, den das Militär durch diverse brutale Putsche garantieren wollte, und dem islamistischen Versprechen, mehr Gerechtigkeit durch Religion und deren soziale Netze zu schaffen. Kaplan hat dieses Modell als "Heimat in der Fremde" nach Deutschland Kaplanimportieren wollen. Kaplan ist nicht den Weg von Milli Görus gegangen, deren ursprünglich fundamentalistische Ausrichtung allmählich von der dritten Einwanderergeneration aufgeweicht "von innen" wird, sondern wollte eine eigene Sekte. Niemand wollte Kaplan, weder die Deutschen noch die Deutsch-Türken. In dieser Situation ist die Gefahr eines weltanschaulichen Tunnelblicks groß.

Warum ist Kaplan eigentlich Ausländer? Sein Vater wanderte schon vor 25 Jahren nach Deutschland ein! Und selbst die Enkel der damaligen Flüchtiglinge vor dem Militärputsch haben immer noch keinen Pass, der ihnen die Rechte garantiert, die sie als Einwanderer hätten. Das beweist, wie absurd die deutsche Politik war - und immer noch ist und dass Einwanderer hierzulande, im Gegensatz zu den meisten europäischen Staaten, als Menschen zweiter Klasse gehalten werden. Kaplan lehnt die Demokratie ab wie jeder gewöhnliche Sektierer, Neonazir und die anderne üblichen Verdächtigen - aber die Demokratie wollte ihn auch nie. Das zeigt er ihr jetzt.

Wenn Kaplan Deutscher wäre, wie sein glühender Verehrer und Anhänger Muntasir-billah, der früher Bernhard Falk hiess und selbstredend die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, müsste man sich mit dem Problem auseinandersetzen, warum diese Leute so denken, wie sie denken. Man müsste ein Konzept entwickeln, wie Einwanderer es attraktiv und vorteilhaft finden könnten, sich an die hier herrschenden Regeln zu halten. Und warum einige Immigranten unbelehrbar sind. Doch das wäre eine politische Diskussion - und an der hat niemand ein Interesse. Die Reaktion ist dementsprechend.

Der Kalif wird uns ohnehin noch für eine Weile erhalten bleiben. Eine Übersicht über die Rechtslage findet man zum Beispiel auf aufenthaltstitel.de:

"Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt (§ 45 ff. Ausländergesetz).
Die Ausweisung ist der (rechtliche) Befehl, das Bundesgebiet zu verlassen. Durch die Ausweisung werden gegebenenfalls erteilte Aufenthaltsgenehmigungen unwirksam (§ 44 I Nr. 1 AuslG). Ausgewiesenen Ausländern darf keine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden. Sie dürfen nicht erneut in das Bundesgebeit einreisen (§ 8 Abs. 2 AuslG). Auf Antrag kann diese sogenannte Sperrwirkung befristet werden.
Verfügen Ausländer über besonderen Ausweisungsschutz (§ 48 AuslG), dürfen sie nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen werden. Freizügigkeitsberechtigte EU-Ausländer dürfen nur unter Beachtung des § 12 des AufenthG/EWG ausgewiesen werden.
In der Umgangssprache und in den Medien werden die Begriffe Ausweisung und Abschiebung gern synonym verwendet. Der Unterschied zur Abschiebung ist jedoch, dass es sich bei der Abschiebung um das Zwangsmittel handelt, mit der der KaplanAufenthalt beendet wird.
Der UNHCR definiert den Begriff der Ausweisung wie folgt: "Ausserlandesschaffung einer Person, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, durch die Regierungsbehörden dieses Staates. Laut Art. 32 GK darf ein Flüchtling nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen werden. Die Verfahren, in denen der Ausweisungsbeschluss gefasst wird, müssen fair und gerecht sein und dem Flüchtling sollte eine angemessene Frist gewährt werden, um ihm die Möglichkeit zu geben, in einem anderen Land Aufnahme zu finden."(UNHCR, Handbuch für Parlamentarier, 2/2001)
Die Definitionen der Ausweisung nach deutschem Recht mit der des UNHCR sind somit nicht notwendigerweise deckungsgleich."

Kaplan rein - schafft zwei, drei, viele Kaplans! Die Deutschen werden es nie lernen, dass sie mit Einwanderern zusammenleben müssen. Man muss es ihnen reinprügeln. Kaplan raus, aber nur dann, wenn alle anderen Rassisten und Antisemiten auch abgeschoben werden - am besten dorthin, wo die Preussen sich als Fremde und wie Ausländer fühlen und wo katholischer Fundamentalismus zur Leitkultur gehört - nach Bayern.


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BURKS ONLINE 13.06.2004
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